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Nichtwohngebäude sanieren

Finanzieren Sie Ihre energetische Sanierung mit Fördermitteln

In Deutschland sind viele kommunale Verwaltungs­gebäude, Betriebsgebäude und andere Nichtwohn­gebäude in die Jahre gekommen. Auch in Ihrer Kommune? Ist der bauliche Standard veraltet, vielleicht auch die Heizungs- und Lüftungs­anlagen? Dann lohnt es sich, jetzt umfassend zu sanieren – dafür können Sie bei der KfW eine Förderung beantragen.

Energie sparen, Kosten senken und Klima schützen

Als Kommune spielen Sie eine zentrale Rolle für das Leben in Ihrer Stadt oder Gemeinde, sowohl für Bürger­innen und Bürger als auch für die Wirtschaft. Doch die kommunalen Budgets sind begrenzt – auch wenn es um die Instand­haltung und Sanierung von Gebäu­den geht.

Planen Sie, ein Nichtwohn­gebäude zu sanieren? Oder ein saniertes Gebäude zu kaufen? Dann können Sie Ihren finanziellen Spiel­raum jetzt erhöhen – mit staat­lichen Förder­mitteln für energe­tische Sanierung. Voraus­setzung: Ihr Gebäude ist mindestens fünf Jahre alt und Sie erfüllen die Anfor­derungen an ein Effizienz­gebäude 70 oder besser.

Die Effekte einer Sanierung sind dabei dauerhaft positiv:

  • Sie können viele Jahre lang ein modernes Gebäude nutzen.
  • Sie senken den Energie­verbrauch und damit die laufenden Kosten.
  • Sie schonen die Umwelt und das Klima.

Beispiele für Nichtwohngebäude

  • Verwaltungsgebäude, zum Beispiel Rathaus
  • Betriebsgebäude, zum Beispiel Bauhof
  • Funktionsgebäude, zum Beispiel Kindertages­stätte und Turn­halle

Die Förderung für Ihr Projekt

Bevor Sie mit Ihrer Sanierung starten (oder bevor Sie den Kauf­vertrag unter­zeichnen), können Sie Förder­mittel aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bean­tragen. Mit dieser Förderung unterstützt Sie der Staat, wenn Sie Gebäude energie­effizient gestalten und erneuer­bare Energien ein­setzen.

Sanierungsmaßnahmen für höhere Energieeffizienz

Das energetische Niveau eines Gebäudes wird bestimmt durch Maßnahmen in diesen Bereichen:

  • Dämmung (Fassade, Dach, Geschoss­decken, Boden­platte, Fenster und Türen)
  • Heizung, Kühlung und Lüftung
  • erneuerbare Energien

Welche Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, hängt natürlich von der speziellen Charak­teristik des Gebäudes und seiner Nutzung ab.

Wichtig: Wir fördern Ihre Maßnahmen, wenn Sie Ihr Gebäude umfassend energetisch sanieren – und damit mindestens die Anfor­derungen an ein Effizienz­gebäude 70 oder Effizienz­gebäude Denkmal erfüllen.

Förderung für Effizienz­gebäude

Planen Sie eine Komplettsanierung? Dann erhalten Sie eine Förderung für ein Effizienzgebäude.

Förderung nur mit Energieeffizienz-Experten

Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten hinzu. Diese Unter­stützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung bean­tragen möchten. Gut zu wissen: Für die Fachplanung und Bau­begleitung durch Experten erhalten Sie zusätz­liche Fördermittel.

Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

Energieeffizienz-Experten finden

Akustische Fachplanung und Nachhaltigkeits­zertifizierung
Weitere Fördermittel können Sie erhalten, wenn Sie eine akustische Fachplanung und eine Nachhaltigkeitszertifizierung für Effizienzgebäude beauftragen.

Weitere Fördermöglich­keiten für klima­freundliche Gebäude

Planen Sie, auch erneuerbare Energien zu nutzen? Zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage? Dafür können Sie auch separat Förder­mittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beantragen. Gut möglich, dass die Gesamt­summe Ihrer Förderung damit steigt. Es lohnt sich also, Ihren Einzel­fall genau zu prüfen.

Wechseln zwischen Übersicht und Details

Hier geht es zum passenden Förderprodukt:

  • Kommunen – Kredit

    Kredit

    264

    Energieeffizient sanieren

    • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
    • bis zu 45 % Tilgungszuschuss
    • zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung
  • Kommunen – Zuschuss

    Zuschuss

    464

    Energieeffizient sanieren

    • Zuschuss bis zu 4 Mio. Euro für Nichtwohn­gebäude
    • Zuschuss bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit für Wohn­gebäude