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Nichtwohngebäude sanieren
Finanzieren Sie Ihre energetische Sanierung mit Fördermitteln
In Deutschland sind viele kommunale Verwaltungsgebäude, Betriebsgebäude und andere Nichtwohngebäude in die Jahre gekommen. Auch in Ihrer Kommune? Ist der bauliche Standard veraltet, vielleicht auch die Heizungs- und Lüftungsanlagen? Dann lohnt es sich, jetzt zu sanieren – dafür können Sie bei der KfW eine Förderung beantragen.
Energie sparen, Kosten senken und Klima schützen
Als Kommune spielen Sie eine zentrale Rolle für das Leben in Ihrer Stadt oder Gemeinde, sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Wirtschaft. Doch die kommunalen Budgets sind begrenzt – auch wenn es um die Instandhaltung und Sanierung von Gebäuden geht.
Planen Sie, ein Nichtwohngebäude zu sanieren? Oder ein saniertes Gebäude zu kaufen? Dann können Sie Ihren finanziellen Spielraum jetzt erhöhen – mit staatlichen Fördermitteln für energetische Sanierung. Voraussetzung: Ihr Gebäude ist mindestens fünf Jahre alt.
Die Effekte einer Sanierung sind dabei dauerhaft positiv:
- Sie können viele Jahre lang ein modernes Gebäude nutzen.
- Sie senken den Energieverbrauch und damit die laufenden Kosten.
- Sie schonen die Umwelt und das Klima.
Beispiele für Nichtwohngebäude
- Verwaltungsgebäude, zum Beispiel Rathaus
- Betriebsgebäude, zum Beispiel Bauhof
- Funktionsgebäude, zum Beispiel Kindertagesstätte und Turnhalle
Die Förderung für Ihr Projekt
Bevor Sie mit Ihrer Sanierung starten (oder bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen), können Sie Fördermittel aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Mit dieser Förderung unterstützt Sie der Staat, wenn Sie Gebäude energieeffizient gestalten und erneuerbare Energien einsetzen.
Sanierungsmaßnahmen für höhere Energieeffizienz
Das energetische Niveau eines Gebäudes wird bestimmt durch Maßnahmen in diesen Bereichen:
- Dämmung (Fassade, Dach, Geschossdecken, Bodenplatte, Fenster und Türen)
- Heizung, Kühlung und Lüftung
- erneuerbare Energien
Welche Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, hängt natürlich von der speziellen Charakteristik des Gebäudes und seiner Nutzung ab.
Förderung als Effizienzgebäude oder als Einzelmaßnahmen
Planen Sie eine Komplettsanierung? Dann können Sie die hohe Förderung für ein Effizienzgebäude erhalten. Oder sanieren Sie in kleinerem Umfang mit Einzelmaßnahmen? Auch dafür gibt es eine attraktive Förderung, insbesondere für moderne Heizungstechnik.
Förderung nur mit Energieeffizienz-Experten
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten. Gut zu wissen: Für die Fachplanung und Baubegleitung durch Experten erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Ausnahme: Für Maßnahmen bei der Heizungstechnik genügt es, wenn statt der Energieeffizienz-Experten das ausführende Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellt.
Akustische Fachplanung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Weitere Fördermittel können Sie erhalten, wenn Sie eine akustische Fachplanung und eine Nachhaltigkeitszertifizierung für Effizienzgebäude beauftragen.
Weitere Fördermöglichkeiten für klimafreundliche Gebäude
Planen Sie, auch erneuerbare Energien zu nutzen? Zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage? Dafür können Sie auch separat Fördermittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beantragen. Gut möglich, dass die Gesamtsumme Ihrer Förderung damit steigt. Es lohnt sich also, Ihren Einzelfall genau zu prüfen.
Für ergänzende Maßnahmen am Gebäude kommt außerdem der Zuschuss für Brennstoffzellen in Frage.
Elektromobilität mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge fördern
Mit Kaufanreizen und Zuschüssen für Elektrofahrzeuge verfolgt Deutschland schon länger den ehrgeizigen Klimaschutzplan 2050. Um mit einer flächendeckenden Infrastruktur die Mobilität zu sichern, werden Ladestationen benötigt. Für diese gibt es einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt.
Die Förderung erhalten Kommunen und Landkreise, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände für Ladestationen an Stellplätzen, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind. Der Mindestzuschussbetrag liegt bei 9.000 Euro, wobei sich hier mehrere Antragsberechtigte zusammenschließen können. Die Mindestanzahl liegt bei 10 Ladepunkten.
Mehr Informationen und Anforderungen erfahren Sie direkt im Zuschussprogramm Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen.
Hier geht es zum passenden Förderprodukt:
-
Kommunen – Kredit
Klimafreundlich bauen und sanieren
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
- bis zu 50 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung
-
Kommunen – Zuschuss
Klimafreundlich bauen und sanieren
- Sanierungszuschuss bis zu 3,75 Mio. Euro für Nichtwohngebäude
- Sanierungszuschuss bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Ihr Gebäude ist mit dem staatlichen „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zertifiziert.
Wir rechnen maximal 30 Millionen Euro als förderfähige Kosten an.
Ein Tilgungszuschuss wirkt wie ein Tilgungsnachlass – Sie zahlen weniger zurück.
Ein Tilgungszuschuss wirkt wie ein Tilgungsnachlass – Sie zahlen weniger zurück.
Wir rechnen maximal 15 Mio. Euro als förderfähige Kosten an. Davon erhalten Sie 20 % als Tilgungszuschuss, für Heizungstechnik 20 % bis 50 %.
„Renewable Ready“ bedeutet, dass die Gas-Brennwertheizung ohne größere Umbauten auch als hybride Anlage zu mehr als 50 % mit erneuerbaren Energien genutzt werden kann. Die erneuerbaren Energien müssen innerhalb von 2 Jahren nach Einbau der Heizung in Betrieb genommen werden.
Innovative und effiziente Heizungsanlage, die erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 80 % einbindet.
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
„Renewable Ready“ bedeutet, dass die Gas-Brennwertheizung ohne größere Umbauten auch als hybride Anlage zu mehr als 50 % mit erneuerbaren Energien genutzt werden kann. Die erneuerbaren Energien müssen innerhalb von 2 Jahren nach Einbau der Heizung in Betrieb genommen werden.
Innovative und effiziente Heizungsanlage, die erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 80 % einbindet.
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
Dafür muss Ihr Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllen.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.