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Übersicht der Förderprodukte
Kommunale Gebäude: Förderkredite und Zuschüsse für Kommunen
KfW-Förderprodukte gibt es in 2 Formen – als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen.
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IKK – Barrierearme Stadt
Bauen Sie alters- und familiengerecht um
- Förderkredit ohne Höchstbetrag
- zur Umgestaltung von Gebäuden, Verkehrsanlagen und öffentlichem Raum
- Finanzierung zu 100 % möglich
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Kommunen – Kredit
Klimafreundlich bauen und sanieren
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
- bis zu 50 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung
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Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle
Der Zuschuss für innovative Energiegewinnung
- Zuschuss bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle
- Für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude
- Für Wohn- und Nichtwohngebäude
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Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen
Für Kauf und Errichtung von Ladestationen
- Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
- zum Aufladen von kommunal genutzten Fahrzeugen sowie von privat genutzten Fahrzeugen der Beschäftigten
- Mindestzuschussbetrag 9.000 Euro, Mindestanzahl 10 Ladepunkte
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Kommunen – Zuschuss
Klimafreundlich bauen und sanieren
- Sanierungszuschuss bis zu 15 Mio. Euro für Nichtwohngebäude
- Sanierungszuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem Sie ein Elektrofahrzeug aufladen können – aber nicht mehrere gleichzeitig. Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, erhalten Sie 900 Euro pro Ladepunkt.