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Effizienzgebäude
Der Maßstab für energieeffiziente Gebäude
Wie energieeffizient ist eine Immobilie? Dafür gibt es einen Maßstab: das Effizienzgebäude. Je höher die Effizienzgebäude-Stufe ist, umso höher ist auch Ihre Förderung.
Zugige Hallen, Fassaden ohne Dämmung, alte Heizungsanlagen – vielerorts Normalzustand in der kommunalen Infrastruktur. Hier besteht riesiges Potenzial, um in Zukunft Energie zu sparen und das Klima zu entlasten. Kein Wunder, dass energieeffiziente Gebäude ein wichtiger Bestandteil der Energiewende sind. Deshalb werden sie staatlich gefördert – sowohl Neubauten als auch Sanierungen im Gebäudebestand. Vorteil für Kommunen: Sie profitieren von hoher Förderung und sparen dauerhaft Heizkosten.
Was ist ein Effizienzgebäude?
Das Effizienzgebäude ist ein energetischer Standard für Nichtwohngebäude, für den es verschiedene Stufen gibt – ähnlich wie beim Standard für Wohngebäude, dem Effizienzhaus. Die Effizienzgebäude-Stufe setzt sich aus zwei Kriterien zusammen:
- Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie im Gebäude verbraucht wird.
- Der Transmissionswärmeverlust gibt an, wie viel Wärme über Wände und Türen, Dach und Boden verloren geht.
Die Effizienzgebäude-Stufen von 40 bis 100
Die Werte von 40 bis 100 kennzeichnen die unterschiedlichen Effizienzgebäude-Stufen. Ein Effizienzgebäude 100 erfüllt zu 100 % die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ein Effizienzgebäude 40 verbraucht nur 40 % der Energie und verliert weniger Wärme. Zwischen diesen Effizienzgebäude-Stufen liegen noch die Stufen 55 und 70.
Zusätzlich wichtige Klassen
Ergänzend zu den Effizienzgebäude-Stufen wurden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zwei neue Förderklassen eingeführt:
- Erneuerbare-Energien-Klasse: Ihr Gebäude wird mindestens zu 55 % mit erneuerbaren Energien beheizt.
- Nachhaltigkeits-Klasse: Ihr Gebäude ist mit dem staatlichen Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude zertifiziert.
Wenn Ihr Gebäude die Anforderungen einer der Zusatzklassen erfüllt, erhöht sich Ihre Förderung.
So wird das Gebäude ein Effizienzgebäude
Die Effizienzgebäude-Stufe ergibt sich aus der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen, vor allem aus den Bereichen Dämmung, Heizung und Lüftung.
- Die Wärmedämmung sollte gleichmäßig über die Gebäudehülle verteilt sein, damit keine Heizwärme über Schwachstellen verloren geht.
- Bei der Anlagentechnik müssen Sie erneuerbare Energien einsetzen, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe oder einer solarthermischen Anlage.
- Mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nutzen Sie die warme Abluft und gewinnen daraus neue Heizwärme.
Aber: Jedes Gebäude ist anders. Gleiche Maßnahmen können an verschiedenen Gebäuden zu unterschiedlichen Effizienzgebäude-Stufen führen. Daher ist es wichtig, das Gebäude immer als Ganzes zu betrachten und stets ein energetisches Gesamtkonzept erstellen zu lassen.
Energetische Sanierung bei Baudenkmalen
Möchten Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude sanieren? Auch hier können Sie durch energetische Maßnahmen Energie und Heizkosten sparen.
Auflagen des Denkmalschutzes erfordern natürlich ein behutsames Vorgehen. Deshalb gelten vereinfachte Förderbedingungen für Baudenkmale. Neben einer energetischen Komplettsanierung zum Effizienzgebäude können Sie auch Einzelmaßnahmen durchführen, zum Beispiel die Fenster austauschen.
Dabei unterstützt Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte mit besonderer Qualifikation für Denkmalschutz. Experten in Ihrer Nähe finden Sie in der Liste für Förderprogramme des Bundes, die bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird. Dort können Sie in der Suchfunktion die Option "Nichtwohngebäude Denkmal“ auswählen.
Förderung eines Effizienzgebäudes: Nur mit Energieeffizienz-Experten
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie die Förderung als Effizienzgebäude beantragen möchten.
Gut zu wissen: Für die Fachplanung und Baubegleitung durch Experten erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Hier geht es zum passenden Förderprodukt:
-
Kommunen – Kredit
Klimafreundlich bauen und sanieren
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
- bis zu 50 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung
-
Kommunen – Zuschuss
Klimafreundlich bauen und sanieren
- Sanierungszuschuss bis zu 3,75 Mio. Euro für Nichtwohngebäude
- Sanierungszuschuss bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Sie erhalten bis zu 30 Mio. Euro Förderkredit – mit bis zu 6,75 Mio. Euro Tilgungszuschuss (oder Tilgungsnachlass), den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Beim Kauf berechnen wir den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit gemäß Kaufvertrag.
Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
Sie erhalten bis zu 30 Mio. Euro Förderkredit – mit bis zu 6,75 Mio. Euro Tilgungszuschuss (oder Tilgungsnachlass), den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Wir rechnen bis zu 30 Mio. Euro als förderfähige Kosten an. Davon erhalten Sie bis zu 6,75 Mio. Euro als Investitionszuschuss ausgezahlt.
Sie erhalten 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche als Förderkredit, insgesamt maximal 30 Mio. Euro.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.