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Stadt ohne Barrieren

Barrierefreiheit im öffentlichen Raum: So fördern wir Ihre Maßnahme

Barrierefreiheit bedeutet im öffentlichen Raum, dass Gebäude, Wege, Plätze und Verkehrs­mittel so gestaltet werden, dass sie für alle Bürger­innen und Bürger ohne Barrieren und ohne fremde Hilfe zugänglich sind.

Neben Lösungen für ältere oder in der Mobilität eingeschränkte Menschen ist es genauso wichtig, der Stadt­be­völkerung und besonders Kindern und Fami­lien ein lebens­wertes Um­feld zu bieten. Beides lässt sich ver­einen, wenn im öffent­lichen Raum Barrieren ab­gebaut werden und freie Zugangs­möglich­keiten ent­stehen. Sie als Kommune sind dabei wichtige Akteure. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Stadt barriere­frei ge­stalten und dabei von attraktiven Förder­möglich­keiten profi­tieren können.

Was fördern wir?

Hindernisse und Barrieren lauern an vielen Stellen in der Stadt. Entsprechend viel­fältig sind die Maß­nahmen, für die Sie Förder­mittel der KfW erhalten können.

Warum Barrierefreiheit so wichtig ist

Auf ein barrierefreies Umfeld sind besonders Men­schen mit Behinderung an­gewiesen. Aber auch Personen, die nur zeit­weise in ihrer Bewegungs­frei­heit ein­ge­schränkt sind, profi­tieren unmittel­bar von Maß­nahmen für mehr Barriere­freiheit. Dazu gehören etwa Schwangere, Eltern mit Kindern, Kranke oder Reisende mit Gepäck.

Die Maßnahmen beschränken sich nicht zwangs­läufig auf phy­sische Barrieren. Viele Hürden, die Menschen im öffent­lichen Raum erheblich ein­schränken, sind vielen kaum bewusst. Personen mit Seh­beein­trächti­gungen benötigen zum Beispiel durch­gängige Leit- und Orientierungs­systeme, während gehör­lose Menschen Audio­unter­stützung brauchen, um sich zu informieren.

Nutzerinnen und Nutzer von Stadt­quartieren möchten darüber hinaus im öffent­lichen Raum:

  • Wege und Zugänge zu Gebäuden selb­ständig bewältigen und finden
  • den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) ohne fremde Hilfe nutzen
  • Informationen finden und verstehen
  • sich selbständig versorgen
  • anderen Menschen an erholsamen Orten begegnen,
  • sich gefahrlos und angstfrei im Straßen­raum, auf Plätzen und in Grün­anlagen auf­halten

Was muss ich zu Barrierefreiheit wissen?

Damit alle Menschen am öffentlichen Leben teil­haben können, haben die Mitglieds­staaten der UN und im Zuge dessen die Bundes­regierung sowie Landes­regier­ungen zahl­reiche recht­liche Vor­gaben er­lassen. Mit inter­natio­nalen sowie natio­nalen Ge­setzen soll Barriere­freiheit ver­bind­lich werden.

Gesetzlich vorgeschrieben sind Maßnahmen im öffentlichen Raum in

  • Kultur- und Bildungseinrichtungen
  • Sport- und Freizeitstätten
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäuden
  • Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten
  • Stellplätzen, Garagen und Toilettenanlagen
  • öffentlichen Transportmitteln (ÖPNV, Nah- und Fernverkehr)

Die wichtigsten Gesetze und Normen

BereichGesetzZweckMehr Informationen
Allgemeine GrundlagenUN-Behinderten­rechts­konvention (UN-BRK) UN-Grundlage zum Dis­krimi­nierungs­schutz Download und Zusammen­fassung des Mini­steriums für Arbeit und So­ziales zum UN-BRK
Allgemeine GrundlagenBehinderten­gleich­stellungs­gesetz (BGG)Deutsche Um­setzung der UN-BRKDownload und Zusammen­fassung des Mini­steriums für Arbeit und So­ziales zum BGG
Allgemeine GrundlagenLandes­gleich­stellungs­gesetze (LGG)Umsetzung des BGG auf Landesebene Übersicht zu den LGG in allen Bundesländern von Aktion Mensch
Bauen und PlanenDIN-18040-1Grundnorm für das barriere­freie Bauen und Planen - Teil 1: Öffent­lich zu­gäng­liche Ge­bäudeOffizielle Norm zum Download vom DIN Deutsches Institut für Nor­mung e. V.
Bauen und PlanenDIN-18040-3Grundnorm für das barriere­freie Bauen und Planen - Teil 3: Öffent­licher Verkehrs- und FreiraumOffizielle Norm zum Download vom DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Bauen und PlanenLandes­bau­ordnungen (LBO)Jedes Bundesland hat auf Grund­lage der DIN-Normen Neuer­ungen in den Landes­bau­ordnungen erlassenÜbersicht aller Landes­bau­ordnungen zu­sam­men­gestellt vom J. Fink Verlag GmbH & Co. KG
ÖPNVPersonen­beförderungs­gesetz (PBefG) Laut PBefG müssen alle Länder im ÖPNV eine voll­ständige Barriere­freiheit erreichen Das komplette PBefG vom Bundes­mini­sterium für Justiz
SchienenverkehrEisenbahn-Bau- und Betriebs­ordnung (EBO)Das Ziel Barriere­freiheit wurde durch § 2 Absatz 3 der EBO konkre­tisiertDie komplette EBO vom Bundes­mini­sterium für Justiz
LuftverkehrLuftverkehrs­gesetz (LuftVG)§ 19d LuftVG regelt eine gefahr­lose und leicht zu­gäng­liche Be­nutz­ung von Flug­hafen­anlagenDas komplette LuftVG vom Bundes­mini­sterium für Justiz
StraßenverkehrBundes­fern­straßen­gesetz (FStrG)In § 3 Abs. 1 Satz 2 FStrG wird Barriere­freiheit ein­ge­fordertDas komplette FStrG vom Bundes­mini­sterium für Justiz
Verkaufs-, Gast- und BeherbergungsstättenGaststätten­gesetz (GastG)§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a GastG schreibt die barriere­freie Nutz­ung der Gast­räume vorDas komplette GastG vom Bundes­mini­sterium für Justiz

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Richt­linien, Leit­fäden und Check­listen von Bund, Ländern und Kommunen, wie Barriere­freiheit im öffent­lichen Raum um­gesetzt werden kann. Wenn Sie Fragen zu be­stimmten Ver­ord­nungen oder ihrer Um­setz­ung haben, können Sie sich über die Bundes­fach­stelle Barriere­freiheit informieren.

Förderbeispiele – lassen Sie sich inspirieren

Sehen Sie in unseren Fallbeispielen, wie andere kommunale Unter­nehmen oder Kommunen Barriere­freiheit in ihren Stadt­quartieren mit KfW-Mitteln um­gesetzt haben.

Fördermittel clever kombinieren

Dies sind nur einige Beispiele, wie Sie unsere Förder­mittel clever kombi­nieren können – für weniger Barrieren, mehr Energie­effizeinz und eine bessere Lebens­qualität für die Bürger­innen und Bürger in Ihrer Stadt.

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