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Bauen Sie die Infrastruktur in der Kommune aus
Ab April 2026 bieten wir die Möglichkeit, den Zinssatz bereits zum Zeitpunkt der KfW-Zusage zu wählen. Damit erhalten Sie Planungssicherheit und verringern das Zinsänderungsrisiko zwischen Zusage und Abruf. Wir bearbeiten Ihren Wunsch so schnell wie möglich. Bitte beachten Sie, dass sich der Zinssatz zwischen Antragstellung und Zeitpunkt der Zusage dennoch verändern kann.
Die bislang bestehende Möglichkeit, den Zinssatz erst bei Abruf festzulegen, bleibt unverändert bestehen.
Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen fördern wir Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Gefördert werden bis zu 150 Mio. Euro Kreditbetrag pro Jahr und Antragsteller – in folgenden Bereichen:
Hierbei können Sie als Kommune langfristige Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushalts bzw. Vermögensplans des aktuellen Haushaltsjahres finanzieren – einschließlich der Haushaltsreste des Vorjahres. Dazu gehören:
Wir fördern den Erwerb von Grundstücken, der grundsätzlich Bestandteil eines Investitionsvorhabens sein sollte.
Die KfW schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
Beachten Sie zudem unsere Paris-kompatiblen Sektorleitlinien(PDF, 4 MB, nicht barrierefrei), die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit Ihrer Investitionen definieren. In diesem Fall gilt die Sektorleitlinie für den Gebäudesektor (Kapitel 2.3).
Mit dem Förderprodukt IKK – Investitionskredit Kommunen fördern wir Vorhaben in Deutschland für:
Um die zur Verfügung stehenden Mittel gleichmäßig verteilen zu können, wurden im Rahmen der Steuerung des kommunalen Direktkreditgeschäfts folgende Obligohöchstbeträge pro Darlehensnehmer festgelegt:
Berücksichtigung finden hierbei die valutierenden und zugesagten Direktkredite des Darlehensnehmers bei der KfW.
Sie haben die Möglichkeit, den Zinssatz entweder zum Zeitpunkt der KfW-Zusage oder zum Zeitpunkt des Abrufs zu wählen. Mit der Zinssatzfixierung bereits bei Zusage erhalten Sie Planungssicherheit und verringern das Zinsänderungsrisiko zwischen Zusage und Abruf.
Tagesaktueller Zinssatz p. a. in Prozent: Sollzins, gültig bis 15 Uhr des betreffenden Bankarbeitstages. Die in der Tabelle genannten Zinssätze gelten für den Tag der Zinssatzfixierung, unabhängig davon, ob dies der Tag der Zusage oder des Abrufs ist.
Die Spalten mit den Prozentangaben stellen die Laufzeitvarianten dar. Sie sind wie folgt zu verstehen: maximale Kreditlaufzeit, maximale Anzahl von Tilgungsfreijahren und maximale Zinsbindungsdauer. 20/3/10 bedeutet also: 20 Jahre maximale Kreditlaufzeit bei maximal 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer maximal 10-jährigen Zinsbindung.
Der tagesaktuelle Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird für jeden Bankarbeitstag bis circa 10 Uhr veröffentlicht
Die Zinsen werden vierteljährlich nachträglich auf den jeweils ausgezahlten Kreditbetrag berechnet und sind zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 30. Dezember eines jeden Jahres fällig.
| Bei der Zinssatzfixierung bei Abruf gilt | Bei der Zinssatzfixierung bei Zusage gilt |
|---|---|
| Der Zinssatz wird, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Laufzeitvarianten, wahlweise für die ersten fünf, zehn oder 20 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre. | |
| Bei einer Zinsfestschreibung von 20 Jahren wird das vorzeitige Kündigungsrecht des Kreditnehmers nach § 489 (1) 2. Bürgerliches Gesetzbuch ausgeschlossen. | |
| - | Maßgeblich für die Zinsfestschreibung ist der Zeitpunkt der Kreditzusage, d. h. der Zinssatz zwischen Antragstellung und Zeitpunkt der Zusage kann sich verändern. |
| Maßgeblich für die Zinsfestschreibung ist der Zeitpunkt Ihres Kreditabrufs. Für Abrufe, die bis 15.00 Uhr bei der KfW eingehen, gelten die Zinssätze desselben Tages. Bei Eingang nach 15.00 Uhr gelten die Zinssätze des nächsten Bankarbeitstages. | - |
| Bei Teilabrufen gilt die beim ersten Teilabruf gewählte Zinsbindungsfrist auch für Folgeabrufe. | - |
| Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein Angebot für eine Prolongation zu marktnahen Konditionen. | |
Die für Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Nach Abschluss Ihrer Maßnahme weisen Sie uns bitte den produktgemäßen Einsatz der Mittel nach – spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung Ihres Kredits. Reichen Sie hierfür den ausgefüllten Verwendungsnachweis(PDF, 381 KB, nicht barrierefrei) bei der KfW ein.
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
Erstellen Sie Ihren persönlichen Tilgungsplan!
Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW. Erstellen Sie dazu Ihr Antragsdokument über unsere Web-Anwendung. Anschließend laden Sie dieses bitte herunter, drucken es aus, unterzeichnen und siegeln es. Übermitteln Sie uns den Antrag bitte mit den erforderlichen Unterlagen.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich per Mail an
Erstreckt sich die Bauzeit über mehrere Jahre? Dann stellen Sie bitte für jedes Haushaltsjahr einen neuen Kreditantrag, bezogen auf den jeweiligen Jahresabschnitt.
Nachdem wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie ein Kreditangebot. Um es anzunehmen, reichen Sie die Annahmeerklärung(PDF, 720 KB, barrierefrei) ein.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung. Jetzt können Sie mit dem Abrufformular(PDF, 111 KB, barrierefrei) Ihre Fördermittel abrufen und die Zinsbindungsfrist wählen. In der Regel stellen wir die Mittel innerhalb eines Bankarbeitstages für Sie bereit.
Zinssätze ändern sich täglich.
Sofern Sie die Zinssatzfixierung bei Abruf beantragen, gilt: Wenn Sie die Mittel bis 15 Uhr abrufen, erhalten Sie den tagesaktuellen Zinssatz. Nach 15 Uhr gilt der Zinssatz des nächsten Bankarbeitstages.
Das Abrufformular senden Sie bitte per E-Mail an - alternativ per Post an die
KfW-Niederlassung Berlin
10865 Berlin
oder per Telefax (030/20264 662053).
Möchten Sie uns Ihren Antrag oder sonstige Dokumente zum Produkt zuschicken? Bitte senden Sie die Unterlagen per E-Mail an .
Die vollständigen Informationen zum Kredit finden Sie im Merkblatt und in der Anlage zum Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt IKK – Investitionskredit Kommunen(PDF, 194 KB, barrierefrei) | 600 000 0070 |
| Infoblatt DAWI-Beihilfen im kommunalen Direktgeschäft(PDF, 121 KB, barrierefrei) | 600 000 5185 |
| Hinweise für Mittelabrufe bei der KfW(PDF, 128 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 0308 |
Wir gehen mit Ihnen den nächsten Digitalisierungsschritt: Nutzen Sie für die Erstellung Ihres Kreditantrags ab sofort ausschließlich unsere Web-Anwendung. Dadurch wird eine reibungslosere und damit schnellere Bearbeitung Ihres Kreditantrags möglich.
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Antragsdokument über die Web-Anwendung | - |
| Selbsterklärung DAWI(PDF, 798 KB, barrierefrei) | 600 000 5183 |
| Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz(PDF, 31 KB, nicht barrierefrei) Alternativ zu diesem Formular kann die Identifizierung auch per Video-Ident-Verfahren erfolgen. Kommen Sie dazu bitte per Mail auf uns zu: | 600 000 4574 |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Annahmeerklärung Direktkredite (IKK-Programme)(PDF, 720 KB, barrierefrei) | 600 000 0207 |
| Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt(PDF, 897 KB, barrierefrei) | 600 000 0307 |
| Abruf für Direktkredite (IKK-Programme)(PDF, 111 KB, barrierefrei) | 600 000 0311 |
| Verwendungsnachweis - Direktkredit(PDF, 381 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 0167 |
Falls Sie ältere Versionen der hier aufgeführten Dokumente und Formulare benötigen, finden Sie diese im Dokumentenarchiv unseres Partnerportals. Alternativ können Sie diese auch über unser Dialogcenter anfordern unter: 0800 539 9008 oder per .
Die folgenden Investitionsbeispiele zeigen Ihnen, wie Sie das Förderprodukt nutzen können. Bitte beachten Sie: Die Beispiele dienen lediglich zur ersten Orientierung.
Die Gemeinde Musterstadt möchte in diesem Jahr einen neuen Busbahnhof bauen. Investitionssumme: 1,6 Mio. Euro. Die Gemeinde kann keine Eigenmittel einsetzen, ihr Antrag auf einen Zuschuss wurde leider nicht bewilligt. Der Kreditbedarf liegt somit bei 1,6 Mio. Euro.
Im IKK – Investitionskredit Kommunen (208) können Investitionskosten unter 2 Mio. Euro zu 100 % finanziert werden. Die Gemeinde entscheidet sich für dieses Angebot.
Ein kommunaler Eigenbetrieb möchte in den Jahren 2013 und 2014 in die Abwasserentsorgung investieren. Die Investitionskosten betragen insgesamt 14 Mio. Euro, davon
Die Finanzierung der Investitionen ist in beiden Jahren jeweils wie folgt vorgesehen:
Der Eigenbetrieb möchte den IKK – Investitionskredit Kommunen (208) nutzen, bei dem bis zu 50 % der Investitionskosten finanziert werden können – also 3,5 Mio. Euro pro Jahr. Der verbleibende Kreditbedarf in Höhe von 1,5 Mio. Euro wird bei anderen Banken finanziert.
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Sie stellen Ihren Antrag im laufenden Haushaltsjahr gemäß Vermögenshaushalt/Vermögensplan (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres) – unabhängig vom Baubeginn. Maßnahmen, die bereits im vorangegangenen Haushaltsjahr begonnen wurden, können noch mitfinanziert werden, wenn sie noch nicht langfristig durchfinanziert sind.
Nein, der Vorhabensbeginn ist nicht relevant. Ausschlaggebend sind die Verankerung/Genehmigung im aktuellen Haushalt oder übertragene Haushaltsreste aus dem Vorjahr, sofern das Vorhaben noch nicht langfristig durchfinanziert worden ist.
Investitionskosten für Baulanderschließungen für kommunale Infrastrukturprojekte (Schulen, kommunale Straßen, Wasserver- und Abwasserentsorgung und so weiter) fördern wir uneingeschränkt. Dies gilt auch für Planungsleistungen und andere Nebenkosten, sofern sie Teil des Investitionsvorhabens sind.
Die Kosten der Baulanderschließung für Flächen welche nicht langfristig im Besitz der Kommune verbleiben (zum Beispiel Gewerbe- und Wohnungsbaugebiete) werden gefördert, sofern sie langfristig von der Kommune zu tragen sind und nicht auf die künftigen Erwerber umgelegt werden.
Sofern die Erschließungskosten auf die künftigen Erwerber umgelegt werden sollen, ist deren Mitfinanzierung durch die KfW nur möglich, wenn ein zumindest mittelfristiger Finanzierungsbedarf (mindestens 4 Jahre) bei der Kommune besteht und beim Grundstücksverkauf die Bestimmungen des EU-Beihilferechts eingehalten werden.
Ja, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Ja, wenn Sie ebenfalls im Programm 208 antragsberechtigt sind. Ist das nicht der Fall, wird das Darlehen in der Regel gekündigt. Wenn Sie in einem anderen KfW-Förderprogramm antragsberechtigt sind, können Sie sich daraus finanzieren.
Sie können jederzeit kostenfrei den Verzicht erklären - auch für Teilbeträge, die Sie noch nicht abgerufen haben.
Ja, solange das Vorhaben noch nicht langfristig durchfinanziert ist, kann eine Aufstockung des KfW-Kredits erfolgen. Dies gilt auch, wenn andere öffentliche Finanzierungsmittel und Zuschüsse, entgegen dem ursprünglichen Finanzierungsplan, nicht gewährt werden.
Ja, während der Zinsbindungsfrist. Kostenfreie Rückzahlungen sind zum Ende der Zinsbindung möglich.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
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