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Stadt ohne Barrieren
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum: So fördern wir Ihre Maßnahme
Barrierefreiheit bedeutet im öffentlichen Raum, dass Gebäude, Wege, Plätze und Verkehrsmittel so gestaltet werden, dass sie für alle Bürgerinnen und Bürger ohne Barrieren und ohne fremde Hilfe zugänglich sind.
Neben Lösungen für ältere oder in der Mobilität eingeschränkte Menschen ist es genauso wichtig, der Stadtbevölkerung und besonders Kindern und Familien ein lebenswertes Umfeld zu bieten. Beides lässt sich vereinen, wenn im öffentlichen Raum Barrieren abgebaut werden und freie Zugangsmöglichkeiten entstehen. Sie als kommunale Unternehmen sind dabei wichtige Akteure. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Stadt barrierefrei gestalten und dabei von attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren können.
Was fördern wir?
Hindernisse und Barrieren lauern an vielen Stellen in der Stadt. Entsprechend vielfältig sind die Maßnahmen, für die Sie Fördermittel der KfW erhalten können.
Warum Barrierefreiheit so wichtig ist
Auf ein barrierefreies Umfeld sind besonders Menschen mit Behinderung angewiesen. Aber auch Personen, die nur zeitweise in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, profitieren unmittelbar von Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit. Dazu gehören etwa Schwangere, Eltern mit Kindern, Kranke oder Reisende mit Gepäck.
Die Maßnahmen beschränken sich nicht zwangsläufig auf physische Barrieren. Viele Hürden, die Menschen im öffentlichen Raum erheblich einschränken, sind vielen kaum bewusst. Personen mit Sehbeeinträchtigungen benötigen zum Beispiel durchgängige Leit- und Orientierungssysteme während gehörlose Menschen Audiounterstützung brauchen, um sich zu informieren.
Nutzerinnen und Nutzer von Stadtquartieren möchten darüber hinaus im öffentlichen Raum:
- Wege und Zugänge zu Gebäuden selbständig bewältigen und finden
- den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) ohne fremde Hilfe nutzen
- Informationen finden und verstehen
- sich selbständig versorgen
- anderen Menschen an erholsamen Orten begegnen,
- sich gefahrlos und angstfrei im Straßenraum, auf Plätzen und in Grünanlagen aufhalten
Was muss ich zu Barrierefreiheit wissen?
Damit alle Menschen am öffentlichen Leben teilhaben können, haben die Mitgliedsstaaten der UN und im Zuge dessen die Bundesregierung sowie Landesregierungen zahlreiche rechtliche Vorgaben erlassen. Mit internationalen sowie nationalen Gesetzen soll Barrierefreiheit verbindlich werden.
Gesetzlich vorgeschrieben sind Maßnahmen im öffentlichen Raum in
- Kultur- und Bildungseinrichtungen
- Sport- und Freizeitstätten
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäuden
- Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten
- Stellplätzen, Garagen und Toilettenanlagen
- öffentlichen Transportmitteln (ÖPNV, Nah- und Fernverkehr)
Die wichtigsten Gesetze und Normen
Bereich | Gesetz | Zweck | Mehr Informationen |
---|---|---|---|
Allgemeine Grundlagen | UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) | UN-Grundlage zum Diskriminierungsschutz | Download und Zusammenfassung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zum UN-BRK |
Allgemeine Grundlagen | Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) | Deutsche Umsetzung der UN-BRK | Download und Zusammenfassung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zum BGG |
Allgemeine Grundlagen | Landesgleichstellungsgesetze (LGG) | Umsetzung des BGG auf Landesebene | Übersicht zu den LGG in allen Bundesländern von Aktion Mensch |
Bauen und Planen | DIN-18040-1 | Grundnorm für das barrierefreie Bauen und Planen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude | Offizielle Norm zum Download vom DIN Deutsches Institut für Normung e. V. |
Bauen und Planen | DIN-18040-3 | Grundnorm für das barrierefreie Bauen und Planen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum | Offizielle Norm zum Download vom DIN Deutsches Institut für Normung e. V. |
Bauen und Planen | Landesbauordnungen (LBO) | Jedes Bundesland hat auf Grundlage der DIN-Normen Neuerungen in den Landesbauordnungen erlassen | Übersicht aller Landesbauordnungen zusammengestellt vom J. Fink Verlag GmbH & Co. KG |
ÖPNV | Personenbeförderungsgesetz (PBefG) | Laut PBefG müssen alle Länder im ÖPNV eine vollständige Barrierefreiheit erreichen | Das komplette PBefG vom Bundesministerium für Justiz |
Schienenverkehr | Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) | Das Ziel Barrierefreiheit wurde durch § 2 Absatz 3 der EBO konkretisiert | Die komplette EBO vom Bundesministerium für Justiz |
Luftverkehr | Luftverkehrsgesetz (LuftVG) | § 19d LuftVG regelt eine gefahrlose und leicht zugängliche Benutzung von Flughafenanlagen | Das komplette LuftVG vom Bundesministerium für Justiz |
Straßenverkehr | Bundesfernstraßengesetz (FStrG) | In § 3 Abs. 1 Satz 2 FStrG wird Barrierefreiheit eingefordert | Das komplette FStrG vom Bundesministerium für Justiz |
Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten | Gaststättengesetz (GastG) | § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a GastG schreibt die barrierefreie Nutzung der Gasträume vor | Das komplette GastG vom Bundesministerium für Justiz |
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Richtlinien, Leitfäden und Checklisten von Bund, Ländern und Kommunen, wie Barrierefreiheit im öffentlichen Raum umgesetzt werden kann. Wenn Sie Fragen zu bestimmten Verordnungen oder ihrer Umsetzung haben, können Sie sich über die Bundesfachstelle Barrierefreiheit informieren.
Förderbeispiele – lassen Sie sich inspirieren
Sehen Sie in unseren Fallbeispielen, wie andere kommunale Unternehmen oder Kommunen Barrierefreiheit in ihren Stadtquartieren mit KfW-Mitteln umgesetzt haben.
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