Mit dem Investitionskredit Digitale Infrastruktur unterstützen wir
- den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze in Deutschland – mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home/FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building/FTTB). Wir fördern Investitionen und Nebenkosten bei folgenden Vorhaben:
- Errichtung und Ausbau passiver FTTH- oder FTTB-Netze
- Aktive Komponenten eines FTTH- oder FTTB-Netzes inklusive Inhouse-Verkabelung
- Vernetzung mit anderer Infrastruktur wie Mobilfunkmasten und Rechenzentren
- die Digitalisierung von Krankenhäusern – in Verbindung mit einer Förderung nach Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Voraussetzung: Sie haben Ihren Finanzbedarf schon bei Ihrem Bundesland angemeldet und den Förderbescheid erhalten.
Das KHZG sieht vor, dass Sie einen Eigenanteil von mind. 30 % übernehmen. Diesen Eigenanteil können Sie mit dem "Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Standardvariante (206)" finanzieren. Die Antragstellung ist noch bis zum 30.06.2023 möglich.
Beispiele hierfür sind:
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener und abgeschlossener Vorhaben
- Leasingfinanzierungen
- Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, dazu zählen zum Beispiel
- käuflicher Erwerb
- Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
- Vermögensübertragungen im Rahmen beziehungsweise infolge von Betriebsaufspaltungen
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste entnehmen.