Mit dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269) fördern wir Ihre Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Maßnahmen gemäß der EU-Taxonomie (EU-weites Klassifizierungssystem für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften) umsetzen.
Beachten Sie zudem unsere Paris-kompatiblen Sektorleitlinien, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit Ihrer Investitionen definieren. In diesem Fall gilt die Sektorleitlinie für den Schifffahrtssektor (Kapitel 2.1).
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Leasingfinanzierung
- entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, dazu zählen zum Beispiel käuflicher Erwerb, Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern oder Vermögensübertragungen im Rahmen von Betriebsaufspaltungen
- generell bestimmte Vorhaben, oder Vorhaben unter bestimmten Bedingungen, die Sie unserer Ausschlussliste entnehmen können