Mit dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269) fördern wir Ihre Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Maßnahmen gemäß der EU-Taxonomie (EU-weites Klassifizierungssystem für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften) umsetzen.
Beachten Sie zudem unsere Paris-kompatiblen Sektorleitlinien(PDF, 394 KB, nicht barrierefrei), die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit Ihrer Investitionen definieren. In diesem Fall gilt die Sektorleitlinie für den Schifffahrtssektor (Kapitel 2.1).
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Leasingfinanzierung
- entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, dazu zählen zum Beispiel käuflicher Erwerb, Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern oder Vermögensübertragungen im Rahmen von Betriebsaufspaltungen
- generell bestimmte Vorhaben, oder Vorhaben unter bestimmten Bedingungen, die Sie unserer Ausschlussliste entnehmen können