Förderung für Kommunen

Wie lese ich die Zahlenspalten der Förderprodukte? Die Spalten stellen die Laufzeit­varianten dar. Sie sind wie folgt zu verstehen: maximale Kredit­lauf­zeit, maximale Anzahl von Tilgungs­frei­jahren und maximale Zins­bindungs­dauer. 20/3/10 bedeutet daher 20 Jahre maximale Kredit­lauf­zeit bei maximal 3 tilgungs­freien Anlauf­jahren und einer maximal 10-jährigen Zins­bindung.

Weitere Details zu den Förder­produkten finden Sie auf den jeweiligen Produkt­seiten. Im Programm 201 gelten Zins­sätze nur für den Abruf bereits zugesagter Kredite. Neu­zusagen sind hier nicht mehr möglich.

IKK - Investitionskredit Kommunen - Basisprogramm (208)

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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen (264)

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IKK - Nachhaltige Mobilität (267)

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Sofern die Zinssätze für einen Bankarbeitstag in der obigen Tabelle nicht ausge­wiesen werden, wird durch die KfW an diesem Tag auch kein Zins­angebot unter­breitet. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die kosten­freie KfW-Hotline "Infrastruktur" unter der Nummer 0800 539 9008.