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Energieeffizient sanieren
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge hat die KfW in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderbedingungen im Produkt „Kommunen – Zuschuss“ (464) zum 21.07.2026 angepasst.
Sie haben Ihren Antrag bis zum 20.07.2026 zu den bis dahin aktuellen Förderbedingungen gestellt?
Wir fördern die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes. Dabei kann es sich sowohl um Wohn- als auch um Nichtwohngebäude handeln.
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter qng.info.
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zum Effizienzhaus.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter qng.info.
Mit diesem Förderkredit unterstützen wir Sie auch, wenn Sie eine bisher nicht bewohnte Fläche in Wohnfläche umwidmen.
| Art der Nichtwohnfläche | Art der Wohnfläche nach Umwidmung | Förderung |
|---|---|---|
| Unbeheizte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit | Wie bei einem Neubau |
| Unbeheizte Nichtwohnfläche | Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
| Unbeheizte denkmalgeschützte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
| Beheizte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Wir fördern alle, die klimafreundlich sanieren. Dazu gehören:
Sie erhalten einen Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Damit fördert der Staat Ihren Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz.
Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihr Gebäude ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Die förderfähigen Kosten orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 10 Mio. Euro.
Der maximale Zuschussbetrag für ein Effizienzgebäude liegt bei 4 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
| Effizienzgebäude | Zuschuss in % | Zuschuss in Euro |
|---|---|---|
| Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien | 25 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 2,5 Mio. Euro |
| Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse | 30 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 3 Mio. Euro |
| Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien | 20 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 2 Mio. Euro |
| Effizienzgebäude 55 Nachhaltigkeits-Klasse | 25 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 2,5 Mio. Euro |
| Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien | 15 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 1,5 Mio. Euro |
| Effizienzgebäude 70 Nachhaltigkeits-Klasse | 20 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 2 Mio. Euro |
| Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien | 10 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 1 Mio. Euro |
| Effizienzgebäude Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 1,5 Mio. Euro |
Erfüllen Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performing Building? Dann steigt Ihr Zuschuss um 10 Prozentpunkte.
Weitere Informationen zum Worst-Performing-Building-Bonus
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Wir fördern die Baubegleitung bis zu einem Rechnungsbetrag von 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird. Davon erhalten Sie 50 % als Zuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen Zuschuss, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Zuschuss.
Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie eine Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser, fördern wir Ihr Vorhaben bis zu einer Höhe von 150.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit.
| Effizienzhaus | Zuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien | 25 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 37.500 Euro |
| Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse | 30 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 45.000 Euro |
| Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien | 20 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 30.000 Euro |
| Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 37.500 Euro |
| Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien | 15 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 22.500 Euro |
| Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 30.000 Euro |
| Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien | 10 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 15.000 Euro |
| Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 22.500 Euro |
| Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien | 10 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 15.000 Euro |
| Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 22.500 Euro |
Erfüllen Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performing Building? Dann steigt Ihr Zuschuss um 10 Prozentpunkte.
Weitere Informationen zum Worst-Performing-Building-Bonus
Erreicht Ihre Immobilie im Rahmen der Seriellen Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss um 15 Prozentpunkte.
Weitere Informationen zur Seriellen Sanierung
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Zuschuss.
| Immobilie | Max. förderfähige Kosten | Zuschuss |
|---|---|---|
| Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 5.000 Euro |
| Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 20.000 Euro |
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen Zuschuss, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Zuschuss.
Voraussetzung für die Förderung: Planen Sie Ihr Vorhaben zusammen mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten. Zugelassen sind alle Expertinnen und Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind und für die Kategorie "Nichtwohngebäude - Effizienzgebäude" oder "Wohngebäude" qualifiziert sind.
Energieeffizienz-Expertinnen und Experten erfüllen die hohen Ansprüche, die für Fachleute für hocheffiziente Sanierungen gelten. Sie sorgen für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Ihnen, die angestrebte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen und staatliche Fördermittel optimal einzusetzen.
Sie garantieren, dass die hohen qualitativen Ansprüche an die energetischen Maßnahmen von der Planung bis zur Durchführung auch umgesetzt werden. Denn schon kleinste Fehler können dazu führen, dass die berechneten Effizienzwerte beim Energieverbrauch nicht erreicht werden oder sogar Bauschäden entstehen – und Sie die erwartete Förderung nicht erhalten.
Die Experten sorgen also dafür, dass Sie am Ende eine hocheffiziente Immobilie besitzen und von den staatlichen Förderungen profitieren.
Die aktuellen Fördervoraussetzungen sehen vor, dass für die Beantragung einer Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" notwendig ist.
Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde. Bitte prüfen Sie daher die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen.
Wird der Antrag gestellt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde, behalten wir uns vor, die Zusage zu widerrufen.
Bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschreiben, stellen Sie Ihren Antrag zusammen mit der Bestätigung zum Antrag (für Wohngebäude) bzw. gewerblichen Bestätigung zum Antrag (für Nichtwohngebäude) direkt bei der KfW.
Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Ihr Zuschussantrag kann dabei nicht nur die Kosten für die Sanierung oder den Kauf, sondern auch für die Baubegleitung und für die Nachhaltigkeitszertifizierung berücksichtigen.
Beantragen(PDF, 822 KB, barrierefrei) Sie Ihren Zuschuss direkt bei der KfW.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich per Mail an
Bitte unterzeichnen und siegeln Sie den Antrag rechtswirksam. Wenn Sie keine Vertretungsberechtigung gemäß Gemeindeordnung besitzen, weisen Sie Ihre Legitimation mit dem Formular Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt nach.
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen Lieferungs- oder Leistungsverträge mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ab. Darin ist vereinbart, dass die Verträge erst in Kraft treten, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten. Dies gilt auch für Kaufverträge im Rahmen des Ersterwerbs.
Nutzen Sie dafür gerne unsere Musterformulierungen
Der Antrag ist vor dem Beginn der Bauarbeiten (Lieferungs- oder Leistungsverträge) bzw. vor der ersten Kaufpreiszahlung (Kaufvertrag) zu stellen.
Die KfW prüft Ihre Unterlagen und stellt die Zusage für den Zuschuss bereit.
Sie können mit den Arbeiten starten oder das Gebäude kaufen.
Erstellen Sie nach Abschluss des Vorhabens zusammen mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD)" für Nichtwohngebäude bzw. die "Bestätigung nach Durchführung (BnD)" für Wohngebäude.
Reichen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung bei der KfW ein, um die Auszahlung zu veranlassen.
Möchten Sie uns Ihren Antrag oder sonstige Dokumente zum Produkt zuschicken? Bitte senden Sie die Unterlagen per E-Mail an .
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt Kommunen – Zuschuss(PDF, 203 KB, barrierefrei) | 600 000 4852 |
| Richtlinie Nichtwohngebäude Richtlinie Wohngebäude |
| Dokumente | Bestellnummer |
|---|---|
| Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen(PDF, 845 KB, barrierefrei) | 600 000 4863 |
| Liste der technischen FAQ – Effizienzhäuser / Effizienzgebäude(PDF, 1 MB, barrierefrei) | 600 000 4865 |
Die Bestätigung zum Antrag (für die Förderung von Wohngebäuden) bzw. die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (für die Förderung von Nichtwohngebäuden) wird durch den Energieeffizienz-Experten erstellt und an Sie zur Weiterleitung an die KfW übergeben.
Die vollständigen Informationen zum Kredit finden Sie im Merkblatt inklusive Richtlinie. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Allgemeine Bestimmungen für Zuschüsse(PDF, 166 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 2114 |
| Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht(PDF, 110 KB, barrierefrei) | 600 000 5066 |
Falls Sie ältere Versionen der hier aufgeführten Dokumente und Formulare benötigen, finden Sie diese im Dokumentenarchiv unseres Partnerportals. Alternativ können Sie diese auch über unser Dialogcenter anfordern unter: 0800 539 9008 oder per .
Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) finden Sie Antworten auf viele Fragen.
Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel bis zu einem Monat, unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Bei Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres konkreten Antrags rufen Sie uns an: 0800 539 9008 (kostenfreie Servicenummer, Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr).
Die Bearbeitung der Bestätigung nach Durchführung dauert in der Regel bis zu zwei Monate unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Bei Fragen zum Bearbeitungsstand der eingereichten Bestätigung nach Durchführung rufen Sie uns an: 0800 539 9008 (kostenfreie Servicenummer, Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr).
(siehe Richtlinie BEG WG, Nr. 9.3 „Einbindung eines Energieeffizienz-Experten“)
Derzeit sind dies:
Den Mitgliederinnen und Mitgliedern dieser Gütegemeinschaften stehen zur Dokumentation der erbrachten Leistungen des Sachverständigen Formulare zur Verfügung. Spätestens bei der Gebäudeübergabe sind diese Formulare ausgefüllt an Sie zu übergeben. Die Dokumentation ist ausschließlich für Ihre Unterlagen bestimmt und ersetzt weder die „Bestätigung zum Antrag“ noch die „Bestätigung nach Durchführung“.
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