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Energieeffizient sanieren
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge hat die KfW in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderbedingungen im Produkt „Kommunen – Kredit“ (264) zum 21.07.2026 angepasst.
Sie haben Ihren Antrag bis zum 20.07.2026 zu den bis dahin aktuellen Förderbedingungen gestellt?
Wir fördern die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes. Dabei kann es sich um ein Wohn- oder um ein Nichtwohngebäude handeln.
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter qng.info.
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zum Effizienzhaus.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter qng.info.
Mit diesem Förderkredit unterstützen wir Sie auch, wenn Sie eine bisher nicht bewohnte Fläche in eine Wohnfläche umwidmen.
| Art der Nichtwohnfläche | Art der Wohnfläche nach Umwidmung | Förderung |
|---|---|---|
| Unbeheizte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit | Wie bei einem Neubau |
| Unbeheizte Nichtwohnfläche | Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
| Unbeheizte denkmalgeschützte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
| Beheizte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Wir fördern auch bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden:
Mit dem Ergänzungskredit fördern wir Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, und der nicht älter als 12 Monate ist.
Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zur Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422) und/oder zu Fördermaßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, die nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) erteilt wurden.
Wir fördern alle, die klimafreundlich sanieren. Dazu gehören:
Um die zur Verfügung stehenden Mittel gleichmäßig verteilen zu können, wurden im Rahmen der Steuerung des kommunalen Direktkreditgeschäfts folgende Obligohöchstbeträge pro Darlehensnehmer festgelegt:
Berücksichtigung finden hierbei die valutierenden und zugesagten Direktkredite des Darlehensnehmers bei der KfW.
Sie haben die Möglichkeit, den Zinssatz entweder zum Zeitpunkt der KfW-Zusage oder zum Zeitpunkt des Abrufs zu wählen. Mit der Zinssatzfixierung bereits bei Zusage erhalten Sie Planungssicherheit und verringern das Zinsänderungsrisiko zwischen Zusage und Abruf.
Tagesaktueller Zinssatz p. a. in Prozent: Sollzins, gültig bis 15 Uhr des betreffenden Bankarbeitstages. Die in der Tabelle genannten Zinssätze gelten für den Tag der Zinssatzfixierung, unabhängig davon, ob dies der Tag der Zusage oder des Abrufs ist.
Die Spalten mit den Prozentangaben stellen die Laufzeitvarianten dar. Sie sind wie folgt zu verstehen: maximale Kreditlaufzeit, maximale Anzahl von Tilgungsfreijahren und maximale Zinsbindungsdauer. 20/3/10 bedeutet also: 20 Jahre maximale Kreditlaufzeit bei maximal 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer maximal 10-jährigen Zinsbindung.
Die Konditionen für den Ergänzungskredit zu BEG-Einzelmaßnahmen sind mit dem Zusatz „Heizung“ gekennzeichnet.
Der tagesaktuelle Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird für jeden Bankarbeitstag bis circa 10 Uhr veröffentlicht
Die Zinsen werden vierteljährlich nachträglich auf den jeweils ausgezahlten Kreditbetrag berechnet und sind zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 30. Dezember eines jeden Jahres fällig.
| Bei der Zinssatzfixierung bei Abruf gilt | Bei der Zinssatzfixierung bei Zusage gilt |
|---|---|
| - | Maßgeblich für die Zinsfestschreibung ist der Zeitpunkt der Kreditzusage, d. h. der Zinssatz zwischen Antragstellung und Zeitpunkt der Zusage kann sich verändern. |
| Maßgeblich für die Zinsfestschreibung ist der Zeitpunkt Ihres Kreditabrufs. Für Abrufe, die bis 15 Uhr bei der KfW eingehen, gelten die Zinssätze desselben Tages. Bei Eingang nach 15 Uhr gelten die Zinssätze des nächsten Bankarbeitstages. | - |
| Bei Teilabrufen gilt die beim ersten Teilabruf gewählte Zinsbindungsfrist auch für Folgeabrufe. | - |
| Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein Angebot für eine Prolongation zu marktnahen Konditionen. | |
Die für Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Nach Durchführung der Maßnahmen reichen Sie bitte die Bestätigung nach Durchführung, ebenfalls von Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten erstellt, bei der KfW ein. Damit weisen Sie den programmgemäßen Einsatz der Fördermittel nach. Wir prüfen die Bestätigung und schreiben Ihnen den Tilgungszuschuss gut.
Die förderfähigen Kosten – und damit Ihr maximaler Kreditbetrag für ein Effizienzgebäude – orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss:
| Effizienzgebäude | Tilgungszuschuss |
|---|---|
| Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien | 10 % |
| Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % |
| Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien | 5 % |
| Effizienzgebäude 55 Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % |
| Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien | - % |
| Effizienzgebäude 70 Nachhaltigkeits-Klasse | 5 % |
| Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien | 5 % |
| Effizienzgebäude Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % |
Den Tilgungszuschuss schreiben wir Ihnen nach Abschluss Ihres Vorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
Erfüllen Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performing Building? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte.
Weitere Informationen zum Worst-Performing-Building-Bonus
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Sie können Ihren Kreditbetrag um bis zu 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, aufstocken. Davon erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Tilgungszuschuss.
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld: Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss:
| Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
| Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro |
| Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien | 5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 7.500 Euro |
| Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
| Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien | - | - |
| Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse | 5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 7.500 Euro |
| Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien | - | - |
| Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse | 5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 7.500 Euro |
| Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien | 5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 7.500 Euro |
| Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Den Tilgungszuschuss schreiben wir Ihnen nach Abschluss Ihres Vorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
Erfüllen Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performing Building? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss um 10Prozentpunkte.
Weitere Informationen zum Worst-Performing-Building-Bonus
Erreicht Ihre Immobilie im Rahmen der Seriellen Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss um 15 Prozentpunkte.
Weitere Informationen zur Seriellen Sanierung
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
| Immobilie | Max. Kreditbetrag | Tilgungszuschuss |
|---|---|---|
| Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 5.000 Euro |
| Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 20.000 Euro |
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Tilgungszuschuss.
Voraussetzung für die Förderung: Planen Sie Ihr Vorhaben zusammen mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten, die bzw. der entweder für die Kategorie "Nichtwohngebäude - Effizienzgebäude“ oder "Wohngebäude" qualifiziert ist. Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten erfüllen die hohen Ansprüche, die für Fachleute für hocheffiziente Neubauten und Sanierungen gelten. Sie sorgen für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Ihnen, die angestrebte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen und staatliche Fördermittel optimal einzusetzen.
Sie garantieren, dass die hohen qualitativen Ansprüche an die energetischen Maßnahmen von der Planung bis zur Durchführung auch umgesetzt werden. Denn schon kleinste Fehler können dazu führen, dass die berechneten Effizienzwerte beim Energieverbrauch nicht erreicht werden oder sogar Bauschäden entstehen – und Sie die erwartete Förderung nicht erhalten.
Die Experten sorgen also dafür, dass Sie am Ende eine hocheffiziente Immobilie besitzen und von den staatlichen Förderungen profitieren.
Die aktuellen Fördervoraussetzungen sehen vor, dass für die Beantragung einer Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude notwendig ist.
Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde. Bitte prüfen Sie daher die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen.
Wird der Antrag gestellt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde, behalten wir uns vor, die Zusage zu widerrufen.
Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW. Erstellen Sie dazu Ihr Antragsdokument über unsere Web-Anwendung. Anschließend laden Sie dieses bitte herunter, drucken es aus, unterzeichnen und siegeln es. Übermitteln Sie uns den Antrag anschließend bitte mit den erforderlichen Unterlagen.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich per Mail an
Wir prüfen Ihre Unterlagen und erstellen Ihnen ein Kreditangebot.
Nun können Sie Liefer- und Leistungsverträge bzw. Kaufverträge schließen.
Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen Lieferungs- oder Leistungsverträge mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ab. Darin ist vereinbart, dass die Verträge erst in Kraft treten, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten. Dies gilt auch für Kaufverträge im Rahmen des Ersterwerbs.
Der Antrag ist vor dem Beginn der Bauarbeiten (Lieferungs- oder Leistungsverträge) bzw. vor der ersten Kaufpreiszahlung (Kaufvertrag) zu stellen.
Besprechen Sie Ihre Förderung zuerst mit dem Kundenbetreuer der KfW. Dieser dokumentiert das Beratungsgespräch zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem KfW-Formular.
Anschließend können Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen, zum Beispiel Bauunternehmen und Handwerksbetriebe beauftragen.
Bitte beachten Sie: Diese Möglichkeit besteht nicht beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses bzw. Effizienzgebäudes (Ersterwerb).
Nachdem wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie ein Kreditangebot. Um es anzunehmen, reichen Sie dazu die Annahmeerklärung(PDF, 720 KB, barrierefrei) ein.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung. Danach können Sie Ihre Fördermittel abrufen. In der Regel stellen wir die Mittel innerhalb eines Bankarbeitstages für Sie bereit.
Zinssätze ändern sich täglich.
Sofern Sie die Zinssatzfixierung bei Abruf beantragen, gilt: Wenn Sie die Mittel bis 15 Uhr abrufen, erhalten Sie den tagesaktuellen Zinssatz. Nach 15 Uhr gilt der Zinssatz des nächsten Bankarbeitstages.
Abrufformular(PDF, 111 KB, barrierefrei)
Das Abrufformular enden Sie bitte per an uns, alternativ per Post (KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin) oder per Telefax (030/20264 662053).
Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD)" für Nichtwohngebäude bzw. die "Bestätigung nach Durchführung (BnD)" für Wohngebäude ein, damit wir Ihnen den Tilgungszuschuss (nur für Komplettsanierungen) gutschreiben können.
Möchten Sie uns Ihren Antrag oder sonstige Dokumente zum Produkt zuschicken?
Nutzen Sie dazu unser Upload-Formular.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt BEG Kommunen Kredit(PDF, 261 KB, barrierefrei) | 600 000 4850 |
| Richtlinie Nichtwohngebäude Richtlinie Wohngebäude Richtlinie Einzelmaßnahmen |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen(PDF, 845 KB, barrierefrei) | 600 000 4863 |
| Liste der technischen FAQ – Effizienzhäuser / Effizienzgebäude(PDF, 1 MB, barrierefrei) | 600 000 4865 |
| Hinweise für Ihre Mittelabrufe bei der KfW(PDF, 128 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 0308 |
Die Bestätigung zum Antrag (für die Förderung von Wohngebäuden) bzw. die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (für die Förderung von Nichtwohngebäuden) wird durch die Energieeffizienz-Expertin bzw. den Energieeffizienz-Experten erstellt und an Sie zur Weiterleitung an die KfW übergeben.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Antragsdokument über die Web-Anwendung | - |
| Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz(PDF, 31 KB, nicht barrierefrei) Alternativ zu diesem Formular kann die Identifizierung auch per Video-Ident-Verfahren erfolgen. Kommen Sie dazu bitte per Mail auf uns zu: | 600 000 4574 |
| Zusätzliche Bestätigung für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz BEG-Wohngebäude(PDF, 733 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4942 |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Annahmeerklärung Direktkredite (IKK-Programme)(PDF, 720 KB, barrierefrei) | 600 000 0207 |
| Abruf für Direktkredite (IKK-Programme)(PDF, 111 KB, barrierefrei) | 600 000 0311 |
| Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt(PDF, 681 KB, barrierefrei) | 600 000 0307 |
| Abrufhinweise(PDF, 128 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 0308 |
| Für Mehrjahresvorhaben: Zwischenverwendungsnachweis Verwendungsnachweis - Direktkredit(PDF, 381 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 0167 |
Die vollständigen Informationen zum Kredit finden Sie in den Merkblättern inklusive Richtlinie. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
Falls Sie ältere Versionen der hier aufgeführten Dokumente und Formulare benötigen, finden Sie diese im Dokumentenarchiv unseres Partnerportals. Alternativ können Sie diese auch über unser Dialogcenter anfordern unter: 0800 539 9008 oder per .
Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) finden Sie Antworten auf viele Fragen.
Mehrjahresvorhaben sind Vorhaben, deren Bauzeit sich über mehrere Jahre erstreckt und die in mehreren Zusagen (jeweils pro Haushaltsjahr) gefördert werden. Der Förderzeitraum für die Mehrjahresvorhaben umfasst maximal 60 Monate (maximal 5 Haushaltsjahre) und beginnt mit dem Datum der ersten Zusage.
Sofern das Vorhaben nicht wie beantragt durchgeführt werden kann, muss die KfW unverzüglich und unaufgefordert unterrichtet werden. In diesem Fall ist die KfW berechtigt, die Darlehenszusagen zu kündigen.
Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel ein Monat unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Bei Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres konkreten Antrags rufen Sie uns an: 0800 539 9008 (kostenfreie Servicenummer, Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr).
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu drei Monate unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Bei Fragen zum Bearbeitungsstand der eingereichten Bestätigung nach Durchführung rufen Sie uns an: 0800 539 9008 (kostenfreie Servicenummer, Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr).
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