Kredit Nr.264Bundesförderung für effiziente GebäudeBEG Kommunen Kredit

Energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Kreditbetrag: bis zu 10 Mio. Euro für Nichtwohngebäude und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Wir fördern: Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes
  • Ihr Vorteil: bis zu 40 % Tilgungszuschuss
  • Laufzeit: bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

So fördern wir Sie

Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge hat die KfW in Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förder­bedingungen im Produkt „Kommunen – Kredit“ (264) zum 21.07.2026 angepasst.

Sie haben Ihren Antrag bis zum 20.07.2026 zu den bis dahin aktuellen Förder­bedingungen gestellt?

  • Bereits zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen.
  • Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine vollständige und korrekte „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) vorliegt und die geltenden Förder­bedingungen eingehalten sind.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Experten für Energieeffizienz finden

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.