Kredit Nr.264Bundesförderung für effiziente GebäudeBEG Kommunen Kredit

Energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • bis zu 10 Mio. Euro Kredit für Nichtwohn­gebäude
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
  • bis zu 50 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

So fördern wir Sie

Einführung der Zinssatzfixie­rung bei Zusage

Ab April 2026 bieten wir die Möglichkeit, den Zinssatz bereits zum Zeitpunkt der KfW-Zusage zu wählen. Damit erhalten Sie Planungs­sicherheit und verringern das Zinsänderungs­risiko zwischen Zusage und Abruf. Wir bearbeiten Ihren Wunsch so schnell wie möglich. Bitte beachten Sie, dass sich der Zinssatz zwischen Antrag­stellung und Zeitpunkt der Zusage dennoch verändern kann.

Die bislang bestehende Möglichkeit, den Zinssatz erst bei Abruf festzulegen, bleibt unverändert bestehen.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Experten für Energieeffizienz finden

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.