Zuschuss Nr.459Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten
  • Wir fördern: Unter­nehmen, juris­tische Personen und Contrac­toren, die eine effiziente Heizungs­anlage einbauen bzw. den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz
  • Ihr Vorteil: Zuschuss muss nicht zurück­gezahlt werden und ist mit dem Ergänzungs­kredit 358/­359 zur Zwischen­finan­zierung kombinier­bar

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Erhalten Sie den Zuschuss?

Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge hat die KfW in Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förder­bedingungen im Produkt „Heizungs­förderung für Unternehmen – Wohn­gebäude“ (459) zum 21.07.2026 angepasst.

Sie haben Ihren Antrag bis zum 20.07.2026 zu den bis dahin aktuellen Förder­bedingungen gestellt?

  • Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen.
  • Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine vollständige und korrekte BzA vorliegt und die geltenden Förder­bedingungen eingehalten sind.