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Kredit Nr.198IKK-Ko-Invest

Die KfW investiert parallel zu einer kommerziellen Bank oder Sparkasse in die Infrastruktur der Kommune

Das Wichtigste in Kürze

  • Kreditbetrag: KfW-Anteil bis zu 150 Mio. Euro pro Jahr pro Antragsteller, Mindestbetrag des KfW-Anteils 10 Mio. EUR
  • Wir fördern: Investitionen in kommunale und soziale Infrastruktur (inkl. wirtschaftlicher Tätigkeiten der Kommune) sowie Grundstücke
  • Ihr Vorteil: Die KfW-Kredite in diesem Programm sind durch die Übernahme der Konditionen des marktwirtschaftlich handelnden Finanzierungspartners beihilfefrei

So fördern wir Sie

Neue Möglichkeiten zur Finanzierung von Gesellschafter­darlehen und wirtschaftlichen Tätig­keiten von Kommunen

In unserem Basisprodukt, dem Investitionskredit für Kommunen (208), sind „wirtschaftliche Tätigkeiten“ der Kommune weitestgehend ausgeschlossen und können nicht finanziert werden. Darunter fallen auch klassisch kommunale Aktivitäten, z.B. in der Energieversorgung. Die Gründe hierfür liegen im EU-Beihilferecht. Das neue Produkt, IKK–Ko-Invest, bietet für solche Investitionen nun eine Finanzierungsmöglichkeit. Die Übernahme der Konditionen eines marktwirtschaftlich handelnden Finanzierungspartners ermöglicht, dass die KfW im Einklang mit EU-Recht Investitionen in weiteren Bereichen unterstützen kann. Beispielsweise können Kommunen im Rahmen des IKK–Ko-Invest Fremdkapital aufnehmen und als Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen an das eigene Stadtwerk weitergeben. Dabei profitiert das Stadtwerk von der Kapitalerhöhung und der kommunale Haushalt von den Ausschüttungen bzw. den Zinszahlungen auf das eingesetzte Kapital.