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Kredit Nr.198IKK-Ko-Invest
Die KfW investiert parallel zu einer kommerziellen Bank oder Sparkasse in die Infrastruktur der Kommune
Das Wichtigste in Kürze
Kreditbetrag: KfW-Anteil bis zu 150 Mio. Euro pro Jahr pro Antragsteller, Mindestbetrag des KfW-Anteils 10 Mio. EUR
Wir fördern: Investitionen in kommunale und soziale Infrastruktur (inkl. wirtschaftlicher Tätigkeiten der Kommune) sowie Grundstücke
Ihr Vorteil: Die KfW-Kredite in diesem Programm sind durch die Übernahme der Konditionen des marktwirtschaftlich handelnden Finanzierungspartners beihilfefrei
Neue Möglichkeiten zur Finanzierung von Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlichen Tätigkeiten von Kommunen
In unserem Basisprodukt, dem Investitionskredit für Kommunen (208), sind „wirtschaftliche Tätigkeiten“ der Kommune weitestgehend ausgeschlossen und können nicht finanziert werden. Darunter fallen auch klassisch kommunale Aktivitäten, z.B. in der Energieversorgung. Die Gründe hierfür liegen im EU-Beihilferecht. Das neue Produkt, IKK–Ko-Invest, bietet für solche Investitionen nun eine Finanzierungsmöglichkeit. Die Übernahme der Konditionen eines marktwirtschaftlich handelnden Finanzierungspartners ermöglicht, dass die KfW im Einklang mit EU-Recht Investitionen in weiteren Bereichen unterstützen kann. Beispielsweise können Kommunen im Rahmen des IKK–Ko-Invest Fremdkapital aufnehmen und als Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen an das eigene Stadtwerk weitergeben. Dabei profitiert das Stadtwerk von der Kapitalerhöhung und der kommunale Haushalt von den Ausschüttungen bzw. den Zinszahlungen auf das eingesetzte Kapital.
Mit dem IKK-Ko-Invest finanzieren wir die gesamte Bandbreite kommunaler Investitionen. Aufgrund der beihilfefreien Ausgestaltung sind auch Investitionen der Kommunen in Bereichen möglich, welche gemäß EU-Recht eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen (z.B. in der Energieversorgung, Vermietung und Verpachtung etc.). Darüber hinaus ist die Weiterleitung der Mittel als Eigenkapitalausstattung oder Gesellschafterdarlehen an kommunale Unternehmen (bspw. Stadtwerke) möglich.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Kassenkredite
Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
Kauf von Grundstücken, die mittelfristig nicht im kommunalen Eigentum verbleiben, sondern zügig weiterveräußert werden – zum Beispiel als Bauland an Privatpersonen
Die KfW schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
Mit dem Förderprodukt IKK-Ko-Invest (198) fördern wir Vorhaben in Deutschland für:
Kommunale Gebietskörperschaften,
deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe,
Gemeindeverbände und
kommunale Zweckverbände
Um die zur Verfügung stehenden Mittel gleichmäßig verteilen zu können, wurden im Rahmen der Steuerung des kommunalen Direktkreditgeschäfts folgende Obligohöchstbeträge ab einem Gesamtobligo von 10 Mio. Euro pro Darlehensnehmer festgelegt:
Bei Städten und Gemeinden bis zu 1.300 Euro pro Einwohner/in.
Bei Gemeindeverbänden und Landkreisen bis zu 400 Euro pro Einwohner/in.
Berücksichtigung finden hierbei die valutierenden und zugesagten Direktkredite des Darlehensnehmers bei der KfW.
Die Konditionen und Finanzierungsstrukturen werden auf die individuellen Bedürfnisse des Kreditnehmers abgestellt. Die KfW beteiligt sich grundsätzlich in marktüblicher Weise zu gleichen Bedingungen wie der marktwirtschaftlich handelnde Finanzierungspartner. Idealerweise handelt es sich um langfristige Kredite mit Laufzeiten bis 20 Jahre und festen Zinssätzen.
Sicherheiten
Die für Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss Ihrer Maßnahme weisen Sie bitte den produktgemäßen Einsatz der Mittel nach – spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung Ihres Kredits. Reichen Sie hierfür den ausgefüllten Verwendungsnachweis(PDF, 381 KB, nicht barrierefrei) bei der KfW ein.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung eines Finanzierungspartners. Wenden Sie sich als Kommune oder Finanzierungspartner bei Interesse gerne formlos an
Die KfW prüft in Abstimmung mit dem Finanzierungspartner, ob ihr eine Beteiligung möglich ist. Als Kommune erhalten Sie anschließend von uns alle Informationen zum weiteren Vorgehen (Antragsunterlagen, Mittelabruf, Kreditverträge, Zins- und Tilgungspläne etc.).
Falls Sie ältere Versionen der hier aufgeführten Dokumente und Formulare benötigen, finden Sie diese im Dokumentenarchiv unseres Partnerportals. Alternativ können Sie diese auch über unser Dialogcenter anfordern unter: 0800 539 9008 oder per .
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