Verwendung und CO2-Einsparung nachweisen
Bitte reichen Sie das Formular Verwendungsnachweis ein. Weitere einzureichende Unterlagen, die nicht formulargebunden sind, finden Sie im Merkblatt Energetische Stadtsanierung aufgeführt.
A. Für ein integriertes Konzept: nach Abschluss des Projekts, spätestens 24 Monate nach Zusage.
B. Für ein Sanierungsmanagement: nach Ablauf des Förderzeitraums, spätestens 72 Monate nach Zusage, zusammen mit der Anforderung der Schlussrate.
Bei Weiterleitungen gelten kürzere Fristen.
Vorhaben abgeschlossen? Dann füllen Sie bitte den Verwendungsnachweis aus und berechnen Sie die CO2-Einsparung mit unserer Web-Anwendung "Bestätigung zum Antrag für gewerbliche Produkte". Beide Dokumente senden Sie per E-Mail an .
Zuschuss abrufen
- Rufen Sie Ihren Zuschuss als Gesamtbetrag (A) oder in Teilbeträgen (B) im 6-Monats-Rhythmus ab. Sie können die Mittel nur für Kosten abrufen, die schon angefallen sind.
- Für den Abruf reichen Sie das Formular Auszahlung(Formularnummer 600 000 211 3) und eine tabellarische Kostenaufstellung ein, zum Beispiel eine Excel-Liste.
- Wir prüfen Ihre Nachweise und zahlen Ihnen den Zuschuss aus.
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