Zuschuss Nr.432Energetische Stadtsanierung – Zuschuss

Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier

Das Wichtigste in Kürze

  • Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
  • Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare

Sofortiger Antragsstopp

Mit sofortiger Wirkung können in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Programm Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) keine Anträge mehr gestellt werden. Bereits eingegangene Anträge werden weiterhin bearbeitet und im Falle der Förderfähigkeit und soweit die entsprechenden Bundesmittel noch zur Verfügung stehen, zugesagt.

Hintergrund ist die Ausschöpfung der für Neuzusagen zur Verfügung stehenden Bundesmittel aufgrund der sehr hohen Nachfrage.

Bereits zugesagte Zuschüsse sind nicht betroffen.