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Investieren Sie in den Ausbau von Glasfasernetzen
Mit dem Investitionskredit Digitale Infrastruktur unterstützen wir den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze in Deutschland – mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home/FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building/FTTB).
Wir fördern Investitionen und Nebenkosten bei folgenden Vorhaben:
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste entnehmen.
Mit dem Investitionskredit Digitale Infrastruktur fördern wir:
Es gilt der am Tag der Zusage aktuelle Produktzinssatz. Ihren individuellen Zinssatz ermitteln wir anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Neben beihilfefreien Zinssätzen oberhalb des EU-Referenzzinssatzes bieten wir in Laufzeitvarianten mit maximal zehnjähriger Zinsbindungsfrist auch Zinssätze im Rahmen von De-minimis-Beihilfen an.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 4 Jahre. Informationen zu Laufzeiten, Zinsbindungsfristen und Zinssätzen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Informationen zu Beihilfen(PDF, 343 KB, barrierefrei) im Detail.
Wie hoch Ihre Subvention ist, können Sie mit dem Subventionswertrechner vorab berechnen. Bitte beachten Sie: Für Subventionen gelten Höchstwerte, die Sie nicht überschreiten dürfen.
Sie möchten einen Kredit über 25 Mio. Euro oder mehr nutzen? Dann kommt für Sie die Individualvariante in Frage. Dabei vereinbaren Sie mit der KfW einen Kredit zu individuellen Konditionen. Die Abwicklung erfolgt auch hier über Ihren Finanzierungspartner, zum Beispiel über Ihre Bank.
Zu den individuellen Konditionen gehören:
Wir bieten ausschließlich einen beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes an. Den Zinssatz ermitteln wir taggenau mit Hilfe des Risikogerechten Zinssystems.
Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit unserem Tilgungsrechner.
Stellen Sie für Ihren Kredit bankübliche Sicherheiten. Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
Nach Abschluss Ihres Vorhabens (spätestens 27 Monate nach Vollauszahlung des Kredits) weisen Sie bitte nach, dass Sie den Kredit gemäß der Förderbestimmungen eingesetzt haben. Reichen Sie hierfür den ausgefüllten Verwendungsnachweis(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) bei Ihrer Bank ein.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich - außer mit dem "Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau".
Bitte beachten Sie: Der Endbetrag aus Förderkrediten, Zuschüssen und Zulagen darf die Summe Ihrer Aufwendungen nicht übersteigen.
Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Für Ihren Antrag müssen Sie eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag ausfüllen – selbstständig oder gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner.
Die benötigten Angaben und Unterlagen stimmen Sie individuell mit Ihrem Finanzierungspartner ab. Laden Sie sich die verbindliche Refinanzierungsanfrage/Kreditantrag(PDF, 514 KB, barrierefrei) bereits vorab herunter.
Sobald Sie die Zusage der KfW für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie den Kreditvertrag beim Finanzierungspartner abschließen. Die Kreditsumme können Sie zeitnah abrufen – und mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Die vollständigen Informationen zum Kredit finden Sie im Merkblatt und in der Anlage zum Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Verbindliche Refinanzierungsanfrage/Kreditantrag (239)(PDF, 514 KB, barrierefrei) | 600 000 4514 |
| Unverbindliche Refinanzierungsanfrage(PDF, 152 KB, barrierefrei) | 600 000 4841 |
| Bestätigung zum Kreditantrag Erstellung der gBzA Unter dem Link können Sie die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) erstellen. | |
| "De-minimis"-Erklärung(PDF, 1 MB, barrierefrei) | 600 000 0075 |
| Kumulierungserklärung(PDF, 281 KB, barrierefrei) | 600 000 0067 |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Verwendungsnachweis(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) | 600 000 0227 |
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Ja. Wir fördern auch den Kauf eines bestehenden Leerrohrnetzes sowie eines passiven oder aktiven FTTH- oder FTTB-Netzes. Voraussetzung ist jeweils, dass
Als Vorhabensbeginn gilt dabei der Abschluss des Kaufvertrags für das Netz.
Ihren Antrag stellen Sie bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, zum Beispiel bei Ihrer Bank.
Starten Sie Ihr Vorhaben erst, nachdem Sie den Kreditantrag gestellt haben. Als Start Ihres Vorhabens gilt der Beginn der Bauarbeiten – oder der erste Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags. Beratungs- und Planungsleistungen können Sie aber vorher schon in Anspruch nehmen.
Auch wenn Sie den formalen Kreditantrag noch nicht gestellt haben, wahren Sie die Frist, wenn Sie vor Vorhabensbeginn
Wenn Ihr formaler Kreditantrag anschließend später als 3 Monate nach Vorhabensbeginn bei der KfW eingeht, darf das Vorhaben zu weniger als 50 % fertiggestellt sein.
Die Inhouse-Verkabelung ist als aktive Komponente eines FTTH-/ FTTB-Netzes förderfähig. Sofern der Anschluss an ein bereits bestehendes, gemäß der Programmbestimmungen förderfähiges FTTH-/ FTTB-Netz erfolgt, kann auch nur die Inhouse-Verkabelung finanziert werden. Entscheidende Fördervoraussetzung ist das FTTH-/ FTTB-Netz.
Werden die Investitionen in die Errichtung des FTTH-/ FTTB-Netzes und in die Inhouse-Verkabelung getrennt voneinander und durch unterschiedliche Investoren durchgeführt, kann der eine Investor für die Inhouse-Verkabelung den Investitionskredit Digitale Infrastruktur in Anspruch nehmen, auch wenn der andere Investor für die Errichtung des FTTH-/ FTTB-Netzes bereits eine Förderung aus dem Zuschussprogramms des Bundes "Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau" erhalten hat.
Ja. Wenn Sie Ihr Vorhaben mit einem Konsortium finanzieren, können sich die Konsortialpartner mit dem Investitionskredit Digitale Infrastruktur (206/239) refinanzieren.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
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