Mit dem Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ fördern wir freiwillige Maßnahmen, mit denen Sie Grünflächen naturnah gestalten und umgestalten, Bäume pflanzen, Naturoasen in innerörtlicher oder Ortsrandlage von Siedlungsgebieten schaffen und Flächen entsiegeln sowie die natürlichen Bodenfunktionen wieder herstellen und verbessern können. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungsleistungen und Personalkosten.
Die Förderung besteht aus vier Modulen:
A.1 Grünflächenpflegekonzepte erstellen
- Sie möchten ein Grünflächenpflegekonzept für Ihren gesamten kommunalen Grünflächenbestand im Siedlungsbereich erstellen mit dem Ziel, Ihr Grünflächenmanagement naturnah auszurichten.
- Sie legen Hintergründe und Motivation des naturnahen Grünflächenmanagements dar und formulieren Zielstellungen für Ihre Kommune
- Sie betrachten Rasen- und Wiesenflächen, gärtnerisches Grün, Bäume sowie Sträucher und Hecken und erstellen Pflegepläne für die naturnah zu pflegenden Flächen und Strukturen
Dann können Sie von uns die Erstellung eines Grünflächenpflegekonzept nach den Vorgaben der Mindestanforderungen(PDF, 243 KB, barrierefrei) (Formularnummer 600 000 5071) gefördert bekommen. Ergänzende Informationen finden Sie zudem im Abschnitt Häufige Fragen.
Ebenfalls können Sie von uns im Rahmen der Förderung von Öffentlichkeitsarbeit die Zertifizierung mit dem Label StadtGrün naturnah gefördert bekommen.
A.2 technische Ausstattung beschaffen
- Sie sind entweder zertifiziert mit dem Label StadtGrün naturnah oder
- Sie haben bereits ein Grünflächenpflegekonzept für Ihren gesamten kommunalen Grünflächenbestand im Siedlungsbereich vorliegen, welcher den Anforderungen der Maßnahme A.1 weitestgehend entspricht, oder
- Sie beantragen die Förderung „A.1“ und „A.3“ parallel zu einer Förderung für „A.2“.
Dann können Sie von uns folgende technische Ausstattung gefördert bekommen:
- Technik zur Mahd
- Technik zum Management des Schnittguts
- Technik zum Schutz der Fauna während der Mahd
- Kombinationstechnik exklusiv für den Straßenrand
Bitte beachten Sie Anlage 2 zu den Mindestanforderungen(PDF, 122 KB, barrierefrei) (Formularnummer 600 000 5114).
Mulchgeräte beziehungsweise Schlegelmähwerke sind von der Förderung ausgeschlossen. Fahrzeuge werden ebenfalls nicht gefördert.
A.3 naturnahe Grünflächen anlegen und bestehende Grünflächen zu naturnahen Grünflächen aufwerten
- Sie sind entweder zertifiziert mit dem Label StadtGrün naturnah oder
- Sie haben bereits ein Grünflächenpflegekonzept für Ihren gesamten kommunalen Grünflächenbestand im Siedlungsbereich vorliegen, welcher den Anforderungen der Maßnahme A.1 weitestgehend entspricht, oder
- Sie beantragen die Förderung „A.1“ parallel zu einer Förderung für „A.3“.
- Sie stellen sicher, dass die naturschutzfachliche Wertigkeit der Projektfläche erhöht wird.
Dann können Sie von uns die Anlage oder Aufwertung artenreicher, mehrjähriger, resilienter Wiesen gefördert bekommen.
Alternativ können Sie auch die Pflanzung von Gehölzen, die Anlage von Säumen und begleitende Pflanzung mehrjähriger Stauden gefördert bekommen.
Ergänzend fördern wir die Einbringung von Habitatelementen sowie die Entsiegelung von Böden.
A.4 Personal aus- und weiterbilden lassen
- Sie sind entweder zertifiziert mit dem Label StadtGrün naturnah oder
- Sie haben bereits ein Grünflächenpflegekonzept für Ihren gesamten kommunalen Grünflächenbestand im Siedlungsbereich vorliegen, welcher den Anforderungen der Maßnahme A.1 weitestgehend entspricht, oder
- Sie beantragen die Förderung „A.1“ sowie „A.3“ parallel zu einer Förderung für „A.4“.
Dann können Sie für Ihr Personal von uns eine Teilnahme an einem Bildungsangebot gefördert bekommen.
Gefördert werden Bildungsangebote mit einem Fokus auf ökologische, naturnahe Grünflächenpflege oder Pflanzenverwendung sowie mit einem Fokus auf naturnahe Gehölzpflege. Beispielhafte Bildungsangebote finden Sie auf der Produktseite im Abschnitt „Häufige Fragen“.
B.1 Stadtbaumkonzept erstellen
- Sie möchten ein Stadtbaumkonzept für Ihre Kommune oder einen Ortsteil erstellen.
- Sie legen Hintergründe und Motivation des Konzepts dar und formulieren Zielstellungen für Ihre Kommune.
- Sie setzen mindestens eine Maßnahme „B.2“, „B.3“, oder „B.4“ um und beantragen diese zeitgleich mit dem Antrag auf Förderung der Konzepterstellung.
- Sie lassen die Umsetzung des geförderten Stadtbaumkonzepts durch Ihr Kommunalparlament beschließen.
Dann können Sie von uns die Erstellung eines Stadtbaumkonzepts nach den Vorgaben der Mindestanforderungen(PDF, 243 KB, barrierefrei) (Formularnummer 600 000 5071) gefördert bekommen.
B.2 Straßenbäume pflanzen
- Sie möchten Straßenbäume pflanzen.
- Sie können als Mindestmaß die Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 (2015) und Teil 2 (2010) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) einhalten. Idealerweise übertreffen Sie diese Anforderungen in den folgenden Punkten:
- Die Baumgrube wird mit einem Volumen von 36 m³ hergestellt.
- Die Straßenbäume werden in einem durchgehenden insektenförderlich gestalteten Grünstreifen gepflanzt.
Dann können Sie von uns eine Förderung für die Pflanzung von Straßenbäumen in Ihrem Ort erhalten.
Der Einbau von Pflanzsystemen kann ergänzend gefördert werden, ebenso in begründeten Fällen eine Spartenverlegung. Die Gehölze der Liste nicht förderfähiger Gehölze(PDF, 145 KB, barrierefrei) (Formularnummer 600 000 5113) sind von einer Förderung ausgeschlossen.
B.3 Einzelbäume pflanzen
- Sie möchten in ihrem Ort Bäume oder Sträucher und Hecken auf öffentlichen Grünflächen pflanzen.
- Sie können als Mindestmaß die Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 (2015) und Teil 2 (2010) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) einhalten.
Dann können Sie von uns eine Förderung für Einzelbaumpflanzungen sowie Pflanzungen von Sträuchern und Hecken erhalten.
Die Gehölze der Liste nicht förderfähiger Gehölze(PDF, 145 KB, barrierefrei) (Formularnummer 600 000 5113) sind von einer Förderung ausgeschlossen.
B.4 nachträglich Standorte optimieren, um Bestandsbäume zu erhalten
- Sie möchten den Standort ihrer Bestandsbäume optimieren, um diese langfristig zu erhalten.
- Sie können als Mindestmaß die Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 (2015) und Teil 2 (2010) sowie der ZTV-Baumpflege (2017) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) einhalten.
- Sie stellen sicher, dass Arbeiten im Wurzelbereich eines Baumes oder am Baum von entsprechend qualifiziertem Personal vorgenommen werden, z.B. European Tree Worker, FLL-zertifizierte Baumkontrolleure.
Dann können Sie von uns eine Förderung für folgende Einzelmaßnahmen erhalten:
- Wurzelschonende Baumscheibenerweiterung
- Wurzelschonenden Umbau der Baumscheibe
- Wurzelschonende Bodenlockerung
- Wurzelschonenden Substrataustausch und –verbesserung
- Kronensicherungsmaßnahmen (bei Habitatbäumen)
B.5 Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen
- Sie möchten einen Straßen- oder Einzelbaum gemäß Maßnahme „B.2“ oder „B.3“ pflanzen und beantragen zeitgleich die Förderung der sich anschließenden Entwicklungspflege.
- Sie können als Mindestmaß die Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 (2015) und Teil 2 (2010) sowie der ZTV-Baumpflege (2017) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) einhalten.
Dann können Sie von uns für bis zu 36 Monate die Entwicklungspflege gefördert bekommen.
In Modul C fördern wir die Entsiegelung inklusive Entsorgung mit maximal 20 % der förderfähigen Gesamtkosten. Eine Altlastensanierung ist ausgeschlossen. Sie stellen sicher, dass die naturschutzfachliche Wertigkeit der Projektfläche erhöht wird.
C.1 kleine, lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks) schaffen und qualifizieren
- Sie möchten eine kleine lokalklimatisch wirksame und biodiversitätsfördernde Parkanlage oder auch einen Pikopark schaffen und setzen mindestens folgendes um:
- Sie möchten den Park naturnah gestalten und setzen biodiversitätsfördernde Elemente ein.
- Die Parkanlage wird eine unversiegelte Fläche von mindestens 80% haben.
- Sie wollen eine hohe Aufenthaltsqualität durch Verschattung (mit einem Zielwert Baumüberschirmungsgrad von mindestens 50%) und Bereitstellung von Sitzgelegenheiten im Schatten sicherstellen.
- Der Park ist öffentlich zugänglich und barrierefrei, es werden keine Eintrittsgelder erhoben.
- Die Beleuchtung erfolgt ausschließlich mit insektenschonender Beleuchtung.
Dann fördern wir die Anlage Ihres geplanten Parks.
Weiterführende Informationen zu Pikoparks finden Sie auch hier.
C.2 Naturerfahrungsräume schaffen
- Sie möchten in Ihrem Ort einen Naturerfahrungsraum schaffen und folgen dabei den Arbeitshilfen aus den vorhandenen BfN-Leitfäden.
- Bitte beachten Sie insbesondere die in den BfN-Leitfäden genannten Anforderungen an eine Mindestgröße von 1,0 ha bzw. 0,5 ha bei Einbettung in vorhandene Grünstrukturen.
- Bei der Umsetzung des Naturerfahrungsraums halten Sie folgende Kriterien ein:
- Der Naturerfahrungsraum bietet einen hohen Strukturreichtum.
- 50% der Projektfläche bleibt naturbelassen und wird extensiv gepflegt.
- 100% der Projektfläche bleibt unversiegelt.
- Sie verzichten vollständig auf vorgegebene Spielelemente.
- Der Naturerfahrungsraum ist von Kindern selbständig erreichbar.
- Der Naturerfahrungsraum soll es ermöglichen, Kindern Wissen über Erhalt und Pflege der Umwelt zu vermitteln.
Dann fördern wir die Anlage des Naturerfahrungsraums in Ihrem Ort sowie die Erstellung eines Konzepts zur Verstetigung des Flächenbetriebs über die Projektlaufzeit hinaus. Darüber hinaus fördern wir mit Maßnahme C.6 die Betriebskosten für einen Zeitraum von 36 Monaten nach Umsetzung der Maßnahme.
C.3 urbane Waldgärten schaffen
- Sie möchten in Ihrem Ort einen urbanen Waldgarten schaffen und nutzen für die Umsetzung die BfN-Leitfäden.
- Bitte beachten Sie insbesondere die in den BfN-Leitfäden genannten Anforderungen an eine Mindestgröße von 1,0 ha bzw. 0,5 ha bei Einbettung in vorhandene Grünstrukturen.
- Bei der Ausgestaltung des urbanen Waldgartens halten Sie folgende Kriterien ein:
- Die Vegetationsstruktur ist mehrschichtig und auf Dauer angelegt.
- Es werden überwiegend nahrungsmittelliefernde Pflanzen eingesetzt.
- Die Bodenqualität ist zum Anbau von Nutzpflanzen geeignet. Der Anbau erfolgt direkt im Boden.
- Der Waldgarten wird in direkter Wohngebietsnähe angelegt.
- Der Baumüberschirmungsgrad der Bäume darf 20% des Flächenanteils nicht überschreiten.
- Sie gestalten und unterstützen die Entwicklung einer lokalen Betreiberstruktur.
Dann fördern wir die Anlage des urbanen Waldgartens in Ihrem Ort sowie die Erstellung eines Konzepts zur Verstetigung des Flächenbetriebs über die Projektlaufzeit hinaus. Darüber hinaus fördern wir mit Maßnahme C.6 die Betriebskosten für einen Zeitraum von 36 Monaten nach Umsetzung der Maßnahme.
C.4 urbane Wälder schaffen
- Sie möchten in Ihrem Ort einen urbanen Wald schaffen und nutzen als Grundlage die BfN-Leitfäden (Modulberichte)
- Der Wald soll eine Mindestgröße von 0,5 ha haben.
- Bei der Flächenauswahl berücksichtigen Sie die Gunst- und Restriktionskriterien der Toolbox A
- Bei der Gestaltung des urbanen Waldes berücksichtigen Sie die Toolbox B
Dann fördern wir die Anlage des urbanen Waldes in Ihrem Ort.
C.5 innerörtliche Kleingewässer renaturieren
- Sie möchten ein bestehendes innerörtliches Kleingewässer renaturieren, um seine ökologische Funktion langfristig zu erhalten und zu fördern.
Dann fördern wir die gemeinsame Umsetzung von mindestens zwei der folgenden Einzelmaßnahmen:
- Aufweitung von Gewässerprofilen
- Entfernung künstlicher Uferbefestigung
- Abflachung von Uferrandzonen
- Schaffung von Flachwasserzonen
- Renaturierung von Gewässerverläufen und Vegetationsgürteln am Rande von Gewässern
- Biodiversitätsfördernde Gestaltung der Uferbereiche
Bei Umsetzung einer Gewässerrenaturierung können Sie folgende Maßnahmen ergänzend gefördert bekommen:
- Entschlammung
- Entfernung von Verrohrung und Beseitigung von Querbauwerken
- Schutz der Ufervegetation durch Errichtung von Steganlagen und Sitzgelegenheiten aus natürlichen Materialien
Die Neuanlage von Kleingewässern ist nicht Bestandteil der Förderung, ebenso wenig der Bau technischer Anlagen.
C.6 Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen
- Sie möchten eine Naturoase gemäß Maßnahme „C.1“, „C.2“, „C.3 “, C.4“ oder „C.5“ schaffen und beantragen zeitgleich die Förderung der sich anschließenden Entwicklungspflege.
- Sie können als Mindestmaß die Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 (2015) und Teil 2 (2010) sowie der ZTV-Baumpflege (2017) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) einhalten.
Dann können Sie von uns für bis zu 36 Monate die Entwicklungspflege und im Anschluss an die Umsetzung der Maßnahmen „C.2“ und „C.3“ zusätzlich die Betriebskosten gefördert bekommen.
D.1 Entsiegelungskonzepte erstellen
- Sie möchten ein Entsiegelungskonzept für Ihre Kommune oder einen Stadtteil oder in Großstädten für ein Quartier erstellen, um Ihre Potentiale zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen zu identifizieren und zu mobilisieren.
- Die Erstellung des Konzepts erfolgt durch entsprechend qualifiziertes Personal.
Dann fördern wir die Erstellung des Entsiegelungskonzeptes nach den Vorgaben der Mindestanforderungen(PDF, 243 KB, barrierefrei) (Formularnummer 600 000 5071) mit einer Förderung von Personalkosten. Zudem gibt es eine Förderung von Sachkosten, z.B. für externe Dienstleister bis zu einem Betrag in Höhe von 80.000 Euro.
9 Monate nach Erhalt der Zusage übermitteln Sie uns einen Zwischenbericht. Wir vernetzen Sie mit Kommunen, die ebenfalls an einem Entsiegelungskonzept arbeiten.
D.2 Flächen entsiegeln und die natürlichen Bodenfunktionen wiederherstellen
- Sie möchten in Ihrem Ort Flächen entsiegeln und die natürlichen Bodenfunktionen wiederherstellen.
- Sie halten dabei folgende Schritte ein:
- Vollständige Entfernung versiegelnder Schichten
- Vollständige Entfernung von Tragschichten oder Aufschüttungen
- Lockerung der Bodenverdichtung
- Wiederherstellung durchwurzelbarer Bodenschichten
- Verbesserung des Bodengefüges
- Wiederherstellung der natürlichen Standortfeuchte
- Verbesserung Versickerungsfähigkeit
- Naturnahe, biodiversitätsfördernde Begrünung
Dann fördern wir Ihre Entsiegelungsmaßnahme sowie deren Planung inklusive bodenkundlicher Untersuchungen mit einem Zuschuss ausschließlich für Sachkosten. Die Planungsleistungen sind fester Bestandteil der Entsiegelungsmaßnahme und stellt kein Entsiegelungskonzept im Sinne der Maßnahme D.1 dar. Außerdem fördern wir den Rückbau von ober- und unterirdischen Anlagen inklusive der Entsorgung des Materials. Die Entsiegelung muss zu einer Entkopplung der Fläche von der Kanalisation führen.
Gefördert wird ausschließlich eine vollständige Entsiegelung und Begrünung der Projektflächen.
Altlastensanierungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sie erhalten die Förderung auch für begleitende Öffentlichkeitsarbeit und die Zertifizierung im Rahmen des Labels StadtGrün Naturnah.
Detaillierte Informationen finden Sie im Dokument Mindestanforderungen(PDF, 243 KB, barrierefrei) (600 000 5071). Eine informative Materialsammlung zu allen geförderten Maßnahmen finden Sie darüber hinaus auf der Webseite des Kompetenzzentrums Natürlicher Klimaschutz.
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