Für ein Darlehen in Höhe von beispielsweise 3.000.000 Euro gelten folgende Konditionen: -,-- % p. a. Sollzins und -,-- % p. a. Effektivzins bei 10 Jahren Laufzeit, 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und 10 Jahren Zinsbindung, bei Einstufung in Preisklasse A.
effektiver Jahreszins
für grüne Verkehrsprojekte in Ihrem Unternehmen und im öffentlichen Raum
als Standardvariante (268): i.d.R. bis zu 50 Mio. Euro Kredit pro Vorhaben
als Individualvariante (269): individuell ab 25 Millionen Euro pro Vorhaben
Mit dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269) fördern wir Ihre Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Maßnahmen gemäß der EU-Taxonomie (EU-weites Klassifizierungssystem für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften) umsetzen.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Regionalverkehr, zum Beispiel S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse, Busse und Züge
Fernzüge zur Personenbeförderung, zum Beispiel Züge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb
Fahrzeuge zur Personenbeförderung im Straßenfernverkehr, zum Beispiel Fernbusdienste
Schiffe zur Personenbeförderung, zum Beispiel Fährschiffe, Wassertaxis, Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffe sowie CO2-freundliche Nachrüstungen
Pkw, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge, zum Beispiel Brennstoffzellenfahrzeuge, batterieelektrische Fahrzeuge, Elektro-Motorroller
Fahrzeuge für aktive Mobilität, zum Beispiel Fahrräder, Lastenfahrräder, E-Bikes, E-Tretroller
Züge zur Güterbeförderung
Schwere Nutzfahrzeuge
Schiffe zur Güterbeförderung sowie CO2-freundliche Nachrüstungen
Infrastruktur für emissionsarmen Verkehr an Land
Infrastruktur für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), den Regionalverkehr und sonstigen Schienenverkehr
Investieren Sie in das Schienennetz inklusive Haltestellen und Übergange im ÖPNV und Regionalverkehr.
Stellen Sie Infrastruktur für den Wechsel zum Beispiel von einem CO2-schädlichen Verkehrsträger auf die Schiene bereit.
Widmen Sie für motorisierten Individualverkehr genutzte Infrastruktur entsprechend um.
Infrastruktur für Straßenverkehr ohne CO2-Abgasemissionen
Investieren Sie in:
öffentliche und nichtöffentliche elektrische Ladeinfrastruktur inklusive der Stromnetzanschlüsse
Wasserstofftankstellen
elektrische Straßensysteme
Infrastruktur, für die Umladung von Gütern zwischen Verkehrsträgern
die Umrüstung von Betriebswerkstätten
Infrastruktur für aktive Mobilität (zum Beispiel Fußverkehr, Radverkehr)
Schaffen oder modernisieren Sie Fuß- und Radwege sowie Abstellanlagen.
Widmen Sie für motorisierten Individualverkehr genutzte Infrastruktur entsprechend um.
Errichten Sie Stromladestationen oder Wasserstofftankstellen.
Infrastruktur für den emissionsarmen Verkehr zu Wasser
Investieren Sie in Infrastruktur für eine emissionsarme Schifffahrt:
Stromladeinfrastruktur
Wasserstoff-Tankanlagen
Infrastruktur zur landseitigen Stromversorgung von Schiffen am Liegeplatz
Infrastruktur für den Hafenbetrieb
Infrastruktur, um Güter zu verladen
Infrastruktur für den emissionsarmen Flugverkehr
Investieren Sie in emissionsarme Flughäfen:
Ladeinfrastruktur und Wasserstofftankstellen für Flugzeuge
Infrastruktur, um Flugzeuge mit Bodenstrom und vorkonditionierter Luft zu versorgen
Infrastruktur für den flughafeneigenen Betrieb wie Stromladestationen oder Wasserstofftankstellen
Beachten Sie dabei: Verzichten Sie bei Ihren Maßnahmen möglichst darauf, Flächen zusätzlich zu versiegeln oder Infrastrukturmaßnahmen zu Lasten bestehender Flächen für aktive Mobilität oder den ÖPNV umzusetzen.
Datengesteuerte Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen: Wir fördern Ihre Investitionen in IKT-Lösungen, mit denen Treibhausgasemissionen im Bereich der Mobilität verringert werden können, zum Beispiel:
Systeme, die Verkehrsströme intelligent erfassen und steuern
Lösungen, die das Internet der Dinge nutzen
intelligente Parkraummanagementsysteme
Digitale Vernetzung für eine bessere und effizientere Organisation von Mobilität: Wir fördern Ihre Investitionen in digitale Lösungen, die bestehende Mobilitätsangebote besser vernetzen und dadurch den öffentlichen Verkehr und aktive Mobilität attraktiver machen. Hierzu gehören auch Investitionen in die begleitende Planung und Umsetzung, wie zum Beispiel Gutachten oder Nachweise zur Einhaltung der technischen Anforderungen.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
Leasingfinanzierungen
Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, zum Beispiel zwischen verbundenen Unternehmen und deren Gesellschaftern oder im Rahmen von Betriebsaufspaltungen
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste entnehmen.
Mit dem Investitionskredit – Nachhaltige Mobilität fördern wir Vorhaben in Deutschland für:
Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Freiberufler mit Sitz in Deutschland oder im Ausland
Unternehmen mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung
Gemeinnützige Antragsteller
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund
Standardvariante (Programmnummer 268)
Zinssätze und Laufzeiten
Es gilt der am Tag der Zusage aktuelle Produktzinssatz. Ihren individuellen Zinssatz ermitteln wir anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 4 Jahre. Der Zinssatz wird für die ersten 5 beziehungsweise 10 Jahre festgeschrieben.
Kredithöhe und Auszahlung
Wir finanzieren bis zu 50 Millionen Euro Kredit pro Vorhaben. Der maximale Kreditbetrag kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung überschritten werden.
Sie können je nach Bedarf bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten fördern lassen.
Wir zahlen 100 % des Kreditbetrags aus.
Die Mehrwertsteuer können Sie mitfinanzieren lassen, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.
Eine Aufstockung des Kredits nach Kreditzusage ist nicht möglich.
Individualvariante (Programmnummer 269)
Sie möchten einen Kredit über 25 Mio. Euro oder mehr nutzen? Dann kommt für Sie die Individualvariante in Frage. Dabei vereinbaren Sie mit der KfW einen Kredit zu individuellen Konditionen. Die Abwicklung erfolgt auch hier über Ihren Finanzierungspartner, zum Beispiel über Ihre Bank.
Kreditbetrag und Konditionen
Zu den individuellen Konditionen gehören:
Kreditbetrag
Laufzeit (mindestens 4 Jahre)
Zinsbindung
Abruffrist
Tilgung
Wir bieten ausschließlich einen beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes an. Den Zinssatz ermitteln wir taggenau mit Hilfe des Risikogerechten Zinssystems
Dabei hängt der Zinssatz ab von Ihrer Bonität und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
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Kredithöhe und Auszahlung
Ab 25 Millionen Euro pro Vorhaben
KfW-Finanzierungsanteil bis zu 100 %
Auszahlung zu 100 %
Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat für nicht abgerufene Kreditbeträge, fällig ab 12 Monaten und 2 Bankarbeitstagen nach Kreditzusage
Gilt für beide Kreditvarianten
Rückzahlung
Zu Beginn zahlen Sie nur Zinsen und keine Tilgung - dadurch ist Ihr finanzieller Spielraum größer.
Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
Eine vorzeitige vollständige Rückzahlung ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Gebühr, die anfällt, wenn ein Kredit vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zurückgezahlt wird. Die Vorfälligkeitsentschädigung entschädigt Ihren Finanzierungspartner dafür, dass ihm Zinseinnahmen entgehen. Wie hoch diese Gebühr in Ihrem Fall ist, berechnet Ihr Finanzierungspartner individuell für Sie. Wichtig sind dabei u.a. Ihr Kreditzinssatz und das aktuelle Zinsniveau.
möglich.
Sicherheiten
Stellen Sie für Ihren Kredit bankübliche Sicherheiten. Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie im Rahmen der Kreditverhandlungen mit Ihrem Finanzierungspartner.
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss Ihrer Maßnahme weisen Sie Ihrem Finanzierungspartner bitte den produktgemäßen Einsatz der Mittel nach – spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung Ihres Kredits. Reichen Sie hierfür den ausgefüllten Verwendungsnachweis(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) ein.
Wenn Sie Teilprojekte durchführen, reichen Sie bitte jeweils einen separaten Nachweis ein. Bei Bedarf können Sie auch eine Fristverlängerung – unter Angabe der Gründe – beantragen.
Sie können zusätzlich zu diesem Kredit auch weitere Förderprodukte in Anspruch nehmen, sofern die Summe der Förderungen die Summe Ihrer Aufwendungen nicht übersteigt.
Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Über unsere Beratungsanfrage finden Sie schnell eine Bank in Ihrer Nähe und bekommen die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners – und können unkompliziert einen Termin vereinbaren.
Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
Für Ihren Antrag müssen Sie eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag ausfüllen – selbstständig oder gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner.
Sobald Sie die Zusage der KfW für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie den Kreditvertrag beim Finanzierungspartner abschließen. Die Kreditsumme können Sie zeitnah abrufen – und mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Die vollständigen Informationen zum Kredit finden Sie im Merkblatt und in der Anlage zum Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
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