Mit dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269) fördern wir Ihre Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Maßnahmen in Anlehnung an die technischen Screening-Kriterien der EU-Taxonomie (EU-weites Klassifizierungssystem für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften) umsetzen.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Leasingfinanzierungen
- Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, zum Beispiel zwischen verbundenen Unternehmen und deren Gesellschaftern oder im Rahmen von Betriebsaufspaltungen
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste entnehmen.
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