Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge fördern wir folgende Maßnahmen:
Gründung einer freiberuflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens.
Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung.
Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen.
Förderfähig sind folgende Kosten:
Investitionen
Betriebsmittel
Warenlager
Übernahme und Beteiligung
Wir fördern Existenzgründer/innen (auch freiberuflich Tätige), Unternehmensnachfolger/innen und Jungunternehmer/innen, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind.
Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss Teil der Geschäftsführung sein bzw. werden.
Sowohl der Sitz des Unternehmens als auch der Ort der Investition muss sich in Deutschland befinden.
Zinssätze und Laufzeiten
Folgende Laufzeiten sind möglich:
15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
Sie erhalten bis zu 500.000 Euro Kreditbetrag je Antragstellerin oder Antragsteller.
Der Kreditbetrag darf nicht mehr als 35 % der förderfähigen Kosten ausmachen.
Es gibt keinen Mindestbetrag.
Auszahlung
Sie erhalten 100 % des Kreditbetrags ausgezahlt.
Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Eine Verlängerung ist im Einzelfall möglich.
Rückzahlung
Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit unserem Tilgungsrechner.
Sicherheiten
Die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer haftet persönlich, außerdem muss eine Bürgschaftsbank eine 100 %-ige Garantie übernehmen.
Darüber hinaus sind keine Sicherheiten zu stellen.
Kredit bei Ihrem Finanzierungspartner beantragen
Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Ihr Finanzierungspartner stellt einen Antrag zur Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Ihr Finanzierungspartner stellt einen Antrag zur Refinanzierung bei der KfW
Nach positiver Risikoprüfung durch die Bürgschaftsbank prüft die KfW, ob Sie förderfähig sind und schickt anschließend eine Zusage an Ihren Finanzierungspartner.
Zusage erhalten und Vorhaben starten
Sobald Ihr Finanzierungspartner eine Zusage für Ihre Förderung erhalten hat, können Sie den Kreditvertrag abschließen. Die Kreditsumme können Sie zeitnah abrufen – und mit Ihrem Vorhaben beginnen.
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