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Die KfW als öffentlicher Auftraggeber – Europaweite Vergabeverfahren
Die öffentliche Hand unterliegt dem Vergaberecht. Als Staatsbank ist die KfW öffentliche Auftraggeberin.
Ab einem bestimmten Auftragswert – bei Liefer- und Dienstleistungen rund 200.000,00 € netto und bei Bauleistungen rund 5.000.000,00 € netto – schreibt die KfW nach deutschem Vergaberecht den Auftrag europaweit förmlich aus. Aufträge, die die vorgenannten Werte nicht erreichen, vergibt die KfW nach ihrer internen Beschaffungsrichtlinie.
Der Workflow einer europaweiten Ausschreibung erfolgt komplett elektronisch. Um teilnehmen zu können, müssen am Auftrag interessierte Unternehmen sich im Vergabeportal der KfW Bankengruppe registrieren und die Vergabeunterlagen herunterladen.
1. Bekanntmachung der Ausschreibung | 2. Eignung teilnehmender Unternehmen | 3. Prüfung Angebote | 4. Bewertung Angebote | 5. Zuschlag |
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Veröffentlichung der Vergabeunterlagen, die alle Vorgaben der KfW enthalten | Ist das Unternehmen fähig, den Auftrag auszuführen? Falls NEIN: Ausschluss! | Entspricht das Angebot den zwingenden Anforderungen? Falls NEIN: Ausschluss! | Welches Angebot bietet das beste Verhältnis von Preis und Leistung? | Schriftliche Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots |
Praktische Hinweise
Veröffentlichte aktuelle europaweite Ausschreibungen der KfW finden Sie hier:
- Im Amtsblatt der EU: https://ted.europa.eu
- Im Vergabeportal der KfW: https://ausschreibungen.kfw.de
- Im Bundesanzeiger: https://www.service.bund.de
Vergleichen Sie die Eignungsanforderungen mit den Ressourcen und Fähigkeiten Ihres Unternehmens. Insbesondere:
- Besitzen Sie passende Referenzen?
- Verfügen Sie über passend qualifizierte Fachkräfte?
- Haben Sie die passende technische Ausrüstung?
Achten Sie auf Folgendes:
- Einhaltung der Mindestvorgaben, die die KfW an die Leistung stellt.
- Vollständigkeit Ihres Angebots (Preisangaben, Konzepte, Dokumente)
- Fristgerechte Abgabe
- Vergabeunterlagen nicht abändern (Ausnahme: Änderungswünsche bei Verhandlungsverfahren)
- Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Liegt gemäß den Vergabeunterlagen der KfW das Gewicht auf dem Bewertungskriterium „Angebotspreis“ oder auf dem Kriterium „Angebotsqualität“?
Wir informieren alle Bieter über das Ergebnis der Ausschreibung und warten mindestens 10 Kalendertage, bevor wir den Zuschlag erteilen. Danach erhalten erfolgreiche Bieter von uns ein Schreiben, dass ihnen der Zuschlag erteilt worden ist.
Mit Zugang des Zuschlagsschreibens kommt der Vertrag zwischen dem Bieter und der KfW zustande.