Integrität/Compliance
LieferkettensorgfaltspflichtengesetzMit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) wird die globale Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards gestärkt. Durch die Einführung unternehmerischer Sorgfaltspflichten soll das Gesetz dem Ziel der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage – insbesondere entlang der Lieferketten - dienen. Die Lieferkette umfasst alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens und hiermit verbundene Aktivitäten, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch im Geschäftsbereich der mittelbaren und unmittelbaren Zulieferer.
Die KfW fällt aufgrund ihrer Mitarbeitendenzahl in den Anwendungsbereich des Gesetzes und wendet das LkSG seit dem 01.01.2023 an. Der Vorstand der KfW hat die zentrale Evidenzstelle zur Überwachung der Pflichten aus dem LkSG im Bereich Compliance verortet.
Seite teilen
Um die aktuellen Seiteninhalte mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf den untenstehenden Button und wählen anschließend die gewünschte Option im Dialog aus.
Hinweis zum Datenschutz: Durch das Klicken auf den Button wird die Teilen-Funktion Ihres Browsers genutzt. Wenn Sie beim Teilen einen externen Anbieter auswählen, können persönliche Daten vom Anbieter verarbeitet werden. Lesen Sie dafür unsere Datenschutzgrundsätze.
Ihr Browser unterstützt das Teilen mit externen Diensten nicht.
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw.de/s/dekBx3kK
Link kopieren Link kopiert