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Die KfW bekennt sich zu dem Ziel die globale Erderwärmung auf 1,5-Grad zu begrenzen, welches sich die Staatengemeinschaft im Jahr 2015 im Pariser Klimaabkommen gegeben hat. Aus diesem Grund stellt der KfW-Konzern für Neuzusagen in den treibhausgasintensiven Wirtschaftssektoren Öl- und Erdgas, Stromerzeugung, Eisen- und Stahlerzeugung, Schifffahrt, Luftfahrt, Automobil und Gebäude verbindliche sektorspezifische Mindestanforderungen. Diese Mindestanforderungen sind wissenschaftlich aus den anerkannten Klimaszenarien der Internationalen Energieagentur abgeleitet, die normativ darstellen, mit welchem Technologiemix die globalen Emissionen des jeweilen Sektors im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel reduziert werden können. Auf Basis dieser sektoralen Dekarbonisierungspfade und entsprechender Technologiemixe wurden für die Sektorleitlinien, unter anderem Technologielisten und Volumensbegrenzungen, definiert. Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung hat die KfW bei der Entwicklung der Sektorleitlinien unterstützt und begleitet sie weiterhin bei Auslegungsfragen und Aktualisierungen.
Weitergehende Informationen zur Herleitung der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien finden Sie hier.
Nachfolgend finden Sie die aktuelle Version der Sektorleitlinien sowie die Vorversion. Für Neuzusagen im inländischen Fördergeschäft werden neue Versionen der Sektorleitlinien nach einer Übergangsfrist wirksam, die jeweils separat ausgewiesen wird.
Paris-kompatible Sektorleitlinien, Version von 09/2026
(Anwendung im Inländischen Fördergeschäft ab 15.12.2026)
Paris-kompatible Sektorleitlinien, Version von 05/2024
Paris-kompatible Sektorleitlinien, Version von 01/2023
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