Variante C: Direktkredit als Kostenüberschreitungsrahmen
Um unvorhergesehene Mehrkosten in der Errichtungsphase abzusichern, wird bei Offshore-Wind-Finanzierungen in der Regel ein Kostenüberschreitungsrahmen vereinbart. Sie können hierfür zusätzlich zu den Finanzierungen der Varianten A und B einen Direktkredit der KfW erhalten, wenn:
- sich mindestens eine Geschäftsbank beteiligt und
- der Finanzierungsanteil der KfW maximal 50 % beträgt.
Der maximale Kreditbetrag der KfW beträgt 100 Mio. Euro je Projekt. Für den KfW-Anteil erhalten Sie dieselben Konditionen, die Sie mit den Konsortialpartnern vereinbart haben – insbesondere Laufzeit, tilgungsfreie Anlaufjahre, Tilgungsmodus, Verzinsung und Sicherheiten – sofern sie von der KfW als banküblich angesehen werden.
Die Rückzahlung erfolgt spätestens am Ende der Laufzeit in einer Summe. Freien Cashflow verwenden Sie ab Tilgungsbeginn der parallelen Finanzierung in Variante A bzw. B für Sondertilgungen in Variante C.