Was wird gefördert?

Programmnummer 153  Kredit

Das Programm Energieeffizient Bauen (153) fördert Ihre Investition, wenn Sie ein KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40 oder ein Passivhaus bauen bzw. kaufen.

Erläuterungen und technische Anforderungen zu den KfW-Effizienzhaus-Standards entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm (unter Reiter 4 - "Antrag, Formulare, Merkblätter").

Das Programm 153 unterstützt Sie auch, wenn Sie bestehende Gebäude zu Wohnraum umbauen oder durch abgeschlossene Wohneinheiten erweitern. 

Auch für die Umwandlung eines Denkmals oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz in Wohnraum können Sie das Programm 153 nutzen.  

Infoboxanker

Ihr Vorhaben wird von einem Sachverständigen Ihrer Wahl bestätigt. 

Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung). 

Zertifizierte Sachverständige für die Energieberatung, energetische Fachplanung und Baubegleitung finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de

Je geringer Ihr Energieverbrauch, desto höher der Tilgungszuschuss!

Maßgeblich sind die von der Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich vorgeschriebenen Werte für Energiebedarf und Wärmeverlust eines Neubaus. 

Kombination mit anderen Fördermitteln

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Baukosten nicht übersteigen.

Wenn Sie eine Wohnung selbst nutzen, können Sie zur Finanzierung auch das "KfW-Wohneigentumsprogramm (124)" in Anspruch nehmen.

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)" oder "Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430)" für dieselbe Wohneinheit ist nicht möglich.