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Als Umweltschutz-Pionier besonders profitieren
Zins- und Investitionszuschüsse werden vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) finanziert.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Mit dem Umweltinnovationsprogramm fördern wir innovative großtechnische Pilotvorhaben, die unsere Umwelt nachhaltig entlasten – Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden. Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Maschinen und Ausgaben der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen – insbesondere in den Bereichen:
Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.
Die Anlagen und Verfahren müssen
und im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben. Die zu fördernden Anlagen und Verfahren dürfen in der Branche des Antragstellers bisher in Deutschland sowie im Ausland durch den Antragsteller oder mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen noch nicht zur Anwendung kommen (Erstmaligkeit). Die Anwendung muss innerhalb der Branche des Antragstellers oder auf andere Branchen übertragbar sein (Übertragbarkeit).
Für die Förderung stehen 2 verschiedene Varianten zur Wahl:
Sie erhalten einen Zuschuss, der in der Regel bis zu 30 % der förderfähigen Kosten beträgt.
Sie erhalten einen zinsverbilligten Kredit in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten.
Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Mehr Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Für Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände gilt ein einheitlicher Zinssatz.
Das BMUKN verbilligt die genannten Zinssätze in der Regel über 5 Jahre. Höhe und Dauer der Zinsverbilligung werden für Ihr Projekt individuell festgelegt.
Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit unserem Tilgungsrechner.
Art und Höhe der Sicherheiten für Ihren Kredit vereinbaren Sie mit Ihrer Bank. Für Kredite an Kommunen gelten die üblichen formalen Voraussetzungen für Kommunaldarlehen.
Mit diesem Förderprodukt erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit oder einen Investitionszuschuss. Zinsverbilligungen und Investitionszuschuss gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.
Informationen zu Beihilfen im Detail(PDF, 343 KB, barrierefrei)
Eine Finanzierung aus diesem Programm kann nicht mit anderen öffentlichen Bundes- oder Landesfördermitteln kumuliert werden. Von diesem Ausschluss nicht umfasst sind ergänzende Kreditfinanzierungen der KfW oder anderer Förderbanken im Rahmen der zulässigen Anmeldeschwellen und Beihilfehöchstgrenzen. Gleiches gilt für Ausfallbürgschaften.
Für Stromerzeugungsanlagen und KWK-Anlagen gilt: Sofern für diese Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) parallel in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. Die Kombination mit weiteren Förderprodukten der KfW ist nur dann möglich, wenn diese ebenfalls keine staatlichen Beihilfen enthalten.
Erstellen Sie eine Projektskizze und reichen Sie sie bei der KfW ein.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Bitte beachten Sie:
Vor Antragstellung benötigen wir zur Bewertung Ihrer Projektidee zunächst eine Projektskizze. Hinweise zu ihrer Erstellung finden Sie im Hinweisblatt für die Erstellung von Projektskizzen des Umweltbundesamtes.
Nach positiver Bewertung Ihrer Projektidee werden Sie von der KfW zur Antragstellung aufgefordert.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Erklärung zur Größe Ihres Unternehmens Vereinfachte Selbsterklärung KMU(PDF, 305 KB, barrierefrei) für eigenständige Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen | 600 000 0095 |
| oder Selbsterklärung KMU (Anlagen 3-5) mit Merkblatt KMU-Definition(PDF, 912 KB, barrierefrei) | 600 000 0196 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt Umweltinnovationsprogramm(PDF, 185 KB, barrierefrei) | 600 000 0279 |
| Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen(PDF, 343 KB, barrierefrei) | 600 000 0065 |
| Merkblatt Risikogerechtes Zinssystem(PDF, 210 KB, barrierefrei) | 600 000 0038 |
| Richtlinie des BMUKN | |
| Datenliste subventionserhebliche Tatsachen(PDF, 34 KB, barrierefrei) | 600 000 5076 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Allgemeine Bestimmungen für Investitionskredite - Endkreditnehmer -(PDF, 141 KB, barrierefrei) | 600 000 2388 |
| Allgemeine Bestimmungen für Investitionskredite - Direktkredit -(PDF, 191 KB, barrierefrei) | 600 000 0310 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht(PDF, 110 KB, barrierefrei) | 600 000 5066 |
Eine Übersicht bereits geförderter Projekte finden Sie hier.
Hier finden Sie schnell Antworten auf viele Fragen.
Nein. Vorhaben, mit denen bereits vor Förderzusage begonnen wurde, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein formloser Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Bitte begründen Sie eingehend, warum Sie vorzeitig beginnen wollen und nicht bis zur abschließenden Entscheidung des BMUKN über die Förderung warten können. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Angabe von ausschließlich wirtschaftlichen Gründen (z.B. Preissteigerung) nicht ausreicht. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass der formale Förderantrag bei der KfW bereits vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die positive Entscheidung über den vorzeitigen Vorhabenbeginn die abschließende Entscheidung über den Förderantrag nicht vorwegnimmt.
Die Projektskizze muss vollständig ausgefüllt sein. Nähere Informationen erhalten Sie über das Formular für die Erstellung von Projektskizzen. Bitte achten Sie darauf, dass die verfahrenstechnische Beschreibung konkret und mit quantifizierten Umweltentlastungsangaben hinterlegt ist und den Neuheitswert im Vergleich zum Status quo genau darstellt.
Die Projektskizze senden Sie an .
Die KfW prüft die Projektskizze auf Vollständigkeit und Plausibilität. Gegebenenfalls stellen wir Rückfragen an Sie.
Nach Vorliegen der vollständigen und plausiblen Projektskizze leitet die KfW die Anfrage zur fachlichen Begutachtung an das Umweltbundesamt (UBA) weiter.
Das UBA führt eine erste Prüfung des geplanten Vorhabens im Hinblick auf die Erstmaligkeit (siehe Hinweise hierzu im Programm-Merkblatt) und eine grundsätzliche fachliche Förderfähigkeit durch, klärt eventuell nötige Rückfragen mit Ihnen ab, erstellt eine kurze Stellungnahme und leitet diese an die KfW weiter.
Nach Vorliegen einer positiven UBA-Stellungnahme fordert die KfW Sie zur Stellung des förmlichen Antrags auf. Das Antragsformular, dazugehörige Anlagen sowie Hinweise erhalten Sie von der KfW.
Die KfW prüft den Antrag sowie dazugehörige Anlagen auf Vollständigkeit. Sofern sich Rückfragen ergeben, kommen wir auf Sie zu.
Nach Vorliegen aller notwendiger, vollständig ausgefüllter Unterlagen leitet die KfW diese zur fachlichen Begutachtung an das UBA weiter.
Das UBA erstellt die fachliche Stellungnahme zum Vorhaben und sendet diese an die KfW.
Die KfW erstellt auf der Grundlage der positiven UBA-Stellungnahme und aller eingereichten Antragsunterlagen einen Fördervorschlag für das BMUKN.
Bei positiver Förderentscheidung durch das BMUKN erhalten Sie eine so genannte Absichtserklärung vom BMUKN.
Auf der Grundlage der Absichtserklärung des BMUKN erstellt die KfW einen Zuwendungsbescheid für Sie, der die genauen Förderbedingungen enthält.
Das Votum des Umweltbundesamtes (UBA) über eine eingereichte Projektskizze erfolgt in der Regel nach vier Wochen, sofern alle notwendigen Angaben vorliegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über den Antrag können mehrere Monate vergehen.
Das BMUKN legt die Förderkriterien für das Umweltinnovationsprogramm fest, stellt die Fördermittel zur Verfügung und entscheidet über die Anträge.
Die je nach Umweltbereich zuständigen Facheinheiten des UBA begutachten und begleiten die Vorhaben unter fachlichen Aspekten.
Die KfW ist mit der verwaltungs- und finanztechnischen Abwicklung beauftragt und übernimmt die notwendigen Abstimmungen mit dem BMUKN sowie mit dem UBA.
Der mögliche Investitionszuschuss ist in der Regel auf den Höchstbetrag von 7,5 Mio. EUR begrenzt, zumal die Haushaltsmittel in einem nur sehr begrenzten Umfang zur Verfügung stehen. Eine Abweichung sowohl vom absoluten Förderhöchstbetrag als auch den maximalen Förderquoten ist nur im Einzelfall möglich, wenn ein „gesteigertes“ erhebliches Bundesinteresse an der Umsetzung des Vorhabens besteht und dies mit der Regelförderung nicht möglich ist. In diesem Fall erfolgt eine einzelfallbezogene Abstimmung, mit dem Bundesumweltministerium, wenn feststeht, dass das Projekt ohne eine höhere Förderquote nicht umgesetzt werden kann.
Nein. Es gibt keinen Mindestbetrag.
Nein. Es fällt keine Bearbeitungsgebühr an.
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