Glossareinträge T-Z
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Tilgung
Rückzahlung eines Darlehens. Die Tilgung von KfW-Darlehen erfolgt entweder in gleich hohen halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten, in einer Summe am Ende der Laufzeit (endfälliges Darlehen) oder annuitätisch.
Beispiel für die Tilgung in gleich hohen Halbjahresraten:
Für ein Darlehen wird eine Laufzeit von 10 Jahren mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren vereinbart. Das Darlehen wird 8 Jahre lang in 16 halbjährlichen Raten getilgt. Da Zinsen nur für den jeweils offenstehenden Restbetrag des Darlehens anfallen, verringert sich die Zinsbelastung ab dem 3. Jahr.
Tilgungsfreie Anlaufjahre
Zeit, in der ein Darlehen zwar verzinst, aber noch nicht getilgt wird. Das schont die Liquidität des Kreditnehmers in der Anlaufphase der Investition.
Tilgungszuschuss
Ein Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens und Erreichen des Förderziels (z. B. energetische Sanierung eines Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus) gewährt. Die Gutschrift des Tilgungszuschusses reduziert die vom Kreditnehmer zurück zu zahlende Darlehenssumme. Eine Barauszahlung oder Überweisung des Tilgungszuschusses erfolgt nicht.
Transmissionswärmeverlust
Mit dem Transmissionswärmeverlust (HT') wird die
energetische Qualität der thermischen Hülle (Isolierung von Dach,
Aussenwänden, Fenstern und Boden) eines Gebäudes beschrieben.
Für jedes Wohngebäude ist -abhängig von der Umfassungsfläche (A)
und dem Volumen des Gebäudes- ein zulässiger Höchstwert nach
Tabelle 2 der Anlage 1 der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der
aktuellen Fassung vorgegeben.
Je niedriger der Wert, desto besser ist das Haus
isoliert.
Überschuldung
Ein Unternehmen ist überschuldet, wenn das Vermögen nicht mehr die Schulden deckt. In diesem Fall ist die Geschäftsführung verpflichtet, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Auch Gläubiger können einen Antrag auf Eröffnung dieses Verfahrens stellen.
Umschuldung
Ablösung bestehender Bankkredite durch andere Bankkredite.
Kredite der KfW Bankengruppe dürfen nicht zur Umschuldung genutzt werden.
Venture Capital (VC)
Form der Beteiligung an wachstumsstarken neuen Unternehmen. Kann eine Kreditfinanzierung ersetzen. VC ist Risikokapital, meist kombiniert mit unternehmerischer Beratung und Mitbestimmung. Nach einigen Jahren wird das Kapital durch den Verkauf von Geschäftsanteilen, die dann häufig an Wert gewonnen haben, zurückgeführt.
Verbundene Unternehmen
Alle Unternehmen, an denen ein Unternehmen mit mehr als 50 % beteiligt ist. Wenn ein Unternehmen umgekehrt zu mehr als 50 % an einem anderen Unternehmen beteiligt ist, gilt es ebenfalls als verbunden. Bei Einzelunternehmen gilt: Alle Firmen des Inhabers sind verbundene Unternehmen. Als Gruppenumsatz wird der konsolidierte Umsatz aller verbundenen Unternehmen bezeichnet. Die Innenumsätze beteiligter Unternehmen zählen nicht mit. Der Umsatz von Kapitalbeteiligungsgesellschaften wird nicht einbezogen, weil die Beteiligung befristet ist.
Vorfälligkeitsentschädigung
Entgelt für die vorzeitige Rückzahlung eines Kredits während der Zinsbindungsfrist, wenn der Kredit ohne Disagio ausgezahlt wurde. Sie gleicht die Wiederanlageverluste des Kreditinstitutes aus.
Vorhabensbeginn
Als Beginn eines Vorhabens wird generell der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages gewertet. Planungen (z. B. Bauplanung, Machbarkeitsstudien, Vorversuche), Grunderwerb, Patentanmeldung, Inanspruchnahme von Beratungen oder das Einholen von Genehmigungen gelten in der Regel nicht als Vorhabensbeginn.
Bei Bauvorhaben gilt die erste Handwerkerleistung vor Ort bzw. der "erste Spatenstich" oder die erste Abschlagszahlung als Beginn des Vorhabens. Bei Ersterwerb oder Erwerb von einem Bauträger gilt die Beurkundung des notariellen Kaufvertrages als Vorhabensbeginn. Bei Erwerb in einer Zwangsversteigerung das Zuschlagsdatum.
Vorlaufkosten / Anlaufkosten
Dies sind z. B. Kosten für die Einführung neuer Produkte, Erstellung von Marktanalysen, Anknüpfung von Geschäftskontakten, Vorfinanzierung von Aufträgen, Eröffnungswerbung, Schulung von Mitarbeitern, vorübergehende Management-Unterstützung.
Vorzeitige Rückzahlung
siehe Sondertilgung
Wärmebrücken
Stellen in der Gebäudehülle, an denen Wärme schneller nach außen entweichen kann als durch angrenzende Bauteile - etwa Fenster oder Rollladenkästen. Dort kann sich Kondenswasser bilden und die Bausubstanz gefährden.
Wärmedurchgangskoeffizient
Der Wärmedurchgangskoeffizient beschreibt die Isolierung beziehungsweise die energetische Qualität der Gebäudehülle in Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m2K)). Je kleiner der Wert, desto besser sind Wände, Decken, Dach und Fenster isoliert.
Ein Passivhaus hat einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,1, ein Niedrigenergiehaus von 0,1 bis 0,25 und ein unsanierter Altbau von 1,0 oder mehr.
Wärmeleitfähigkeit (WL)
Das Vermögen eines Stoffes, thermische Energie zu transportieren. Metalle, aber auch Stein und Beton sind gute Wärmeleiter, weshalb sie im Hausbau mit Glaswolle, Styropor oder Vakuumplatten gedämmt werden müssen.
Wohneinheit
Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und dazu bestimmt ist.
Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind.
Besonderheit Heime: Als Wohneinheiten gelten Appartements und Wohnschlafräume. Gemeinschaftsräume, Küchen, Bäder und Ähnliches dürfen außerhalb der Wohneinheit liegen.
Wohngebäude und gemischt genutzte Gebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen (Definition nach §2 (1) der Energieeinsparverordnung (EnEV)).
Ferien- und Wochenendhäuser können mit den Programmen der KfW Bankengruppe nicht finanziert werden.
Auch der gewerblich genutzte Teil von Wohngebäuden - Gebäuden bei gemischter Nutzung - ist in den wohnwirtschaftlichen Programmen nicht förderfähig. Die Kosten für den gewerblich genutzten Teil können gegebenenfalls über das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm finanziert werden.
Die Förderprogramme können parallel beantragt werden. Die Kosten können dem jeweiligen Programm entweder direkt zugeordnet oder nach den Flächenanteilen (wohnwirtschaftlich/gewerblich) aufgeteilt werden.
Wohnungseigentümergemeinschaft
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft liegt vor, wenn eigene Wohnungsgrundbücher im Grundbuchamt angelegt wurden. Dazu ist in der Regel ein Aufteilungsplan, eine Abgeschlossenheitserklärung für die Wohneinheiten sowie die Teilungserklärung bzw. der Teilungsvertrag erforderlich.
Zinsbindungsfrist
Zeit, in der sich der Zinssatz nicht verändert.
Zusageprovision
Provision für bereit gestellte, aber noch nicht abgerufene Kreditbeträge.