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Bestätigung zum Antrag für gewerbliche Produkte

Bitte erstellen Sie eine gBzA (gewerbliche Bestätigung zum Antrag) über diesen Link nur, wenn dies von Ihrem Bank­berater ausdrücklich erwünscht ist.

Zusätzliche Angaben für die Programme der nachhaltigen Mobilität (268/269)

Wir erheben künftig in der gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) für das Produkt Investitions­kredit Nachhaltige Mobilität (268/269) teilweise modifizierte Angaben. Die geänderte gBzA können Sie ab dem 18.04.2024 im gBzA-Center erstellen.
Bitte beachten Sie bei allen gBzA-IDs für die Produkte 268/269, die bis zum 17.04.2024 generiert worden sind bzw. noch werden: Sie können diese nur für die Antrag­stellung über Ihre Hausbank nutzen, soweit eine ab­schließen­de Bearbei­tung durch die KfW bis einschließlich 17.04.2024 möglich ist. Danach verlieren sie - unabhängig von der in der gBzA genannten Gültigkeits­dauer - ihre Gültigkeit und müssen neu erstellt werden.

NEU für Direktantragsteller: Ab dem 18.04.2024 können Sie eine gBzA auch für das Produkt 267 erstellen.

Anwendung

Mit der Anwendung können Sie Ihre Daten erfassen und als PDF ausdrucken. Beim Ausdruck erhalten Sie eine gBzA-ID, die Sie zusammen mit dem ausgedruckten und unterschriebenen PDF-Formular zu Ihrem Beratungs­gespräch mitnehmen. Ihr Bank­berater kann nun die gBzA-ID in seinen Systemen erfassen und die dazu gehörigen Daten werden automatisch übernommen. Das spart Zeit.

Start der Anwendung