Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei der KfW-Risikoanteil in der Regel in einer Spanne von 10 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro liegt. Eine Beteiligung an Finanzierungen mit einer Laufzeit von mehr als 25 Jahren ist nicht möglich.
Die Finanzierung der KfW
- erfolgt direkt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikounterbeteiligung,
- kann bis zu 50 % der Finanzierung betragen,
- darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risikoträger wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen.
Optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.
Die optionale Refinanzierung der Finanzierungspartner ist in Summe auf maximal 200 Millionen Euro begrenzt.
Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern der Anteil der öffentlichen Hand (inklusive KfW-Finanzierung) am Ausfallrisiko nicht mehr als 50 % beträgt.
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme des Investitionskredites Energieversorgung für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen.
Seite teilen
Um die aktuellen Seiteninhalte mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf den untenstehenden Button und wählen anschließend die gewünschte Option im Dialog aus.
Hinweis zum Datenschutz: Durch das Klicken auf den Button wird die Teilen-Funktion Ihres Browsers genutzt. Wenn Sie beim Teilen einen externen Anbieter auswählen, können persönliche Daten vom Anbieter verarbeitet werden. Lesen Sie dafür unsere Datenschutzgrundsätze.
Ihr Browser unterstützt das Teilen mit externen Diensten nicht.
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw.de/s/deiCA3lG
Link kopieren Link kopiert