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Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderbedingungen im Produkt „Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude“ (459) zum 21.07.2026 an.
Welche Anpassungen im Einzelnen geplant sind, können Sie unserer Übersichtsseite entnehmen.
Liegt Ihnen bereits eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vor und haben Sie die Förderung noch nicht beantragt? Dann können Sie bis zum Ende der Umstellungsphase am 20.07.2026 um 20:00 Uhr einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen.
Die Erstellung neuer BzA ist während der am 09.07.2026 beginnenden Umstellungsphase bis zum Start der neuen Förderbedingungen nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie:
Für die persönliche Information bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Ab dem 20. Juli sind unsere Beraterinnen und Berater mit den geplanten Anpassungen der Förderbedingungen vertraut und beantworten Ihre Fragen gerne.
Mit dem Zuschuss fördern wir den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
Wir fördern Unternehmen, juristische Personen und Contractoren, die eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten.
Dazu gehören:
Privatpersonen, die eine Immobilie besitzen, können ihren Antrag in der Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) stellen.
Kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände können Ihren Antrag im Förderprodukt Heizungsförderung für Kommunen (422) stellen.
Wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschussbetrag für einzelne energetische Maßnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind und ob Sie zusätzlich den Effizienzbonus oder den Emissionsminderungszuschlag beantragen.
Als förderfähige Gesamtkosten kann maximal der Förderhöchstbetrag für die zu fördernden Wohneinheiten des Gebäudes berücksichtigt werden.
Die maximal förderfähigen Gesamtkosten des Gebäudes (Förderhöchstbetrag), richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten Ihres Wohngebäudes:
Die maximal förderfähigen Gesamtkosten für Ihren Zuschussantrag richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude und nach der Anzahl der Wohneinheiten, die durch die Maßnahme gefördert werden. Der Förderhöchstbetrag für das Gebäude verteilt sich auf die einzelnen Wohneinheiten zu gleichen Teilen.
Von den so ermittelten förderfähigen Kosten erhalten Sie maximal 35 % und ggf. zusätzlich den Emissionsminderungszuschlag als Zuschuss.
Ihr Zuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens und nach positiver Prüfung der Erfüllung der Fördervoraussetzungen auf das Konto Ihres Unternehmens überwiesen.
Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Zugelassen sind alle Expertinnen und Experten für Energieeffizienz, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) in der Kategorie „BEG – Wohngebäude“ geführt sind sowie alle Fachunternehmerinnen und Fachunternehmer.
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fachunternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Lieferungs- oder Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die Formulierung der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung. Bei der Übernahme der Musterformulierung ist darauf zu achten, dass die Formulierung auf das individuelle Vorhaben angepasst wird.
Als vertretungsberechtigte Person registrieren Sie Ihr Unternehmen im Kundenportal „Meine KfW“. Ihren bestehenden Account für das KfW-Zuschussportal können Sie für das Kundenportal „Meine KfW“ nicht nutzen. Bitte registrieren Sie sich neu.
Bevor Ihr Unternehmen mit dem Vorhaben beginnt, stellen Sie als vertretungsberechtigte Person den Antrag direkt im Kundenportal „Meine KfW“.
Bitte beachten Sie: Die Person, die das Unternehmen im Kundenportal „Meine KfW“ registriert hat, muss mit der Person identisch sein, die den Antrag stellt. Die Person muss für das Unternehmen vertretungsberechtigt sein.
Um eine Systemüberlastung in Zeiten besonders hoher Nachfrage nach unseren Zuschussprodukten zu vermeiden, haben wir einen virtuellen Warteraum eingerichtet. Bevor Zuschussinteressierte das Kundenportal „Meine KfW“ nutzen können, werden sie in diesen Warteraum geleitet und dann der Reihe nach hineingelassen.
Wenn Sie an der Reihe sind, haben Sie 10 Minuten Zeit, um zu bestätigen, dass Sie ins Kundenportal „Meine KfW“ weitergeleitet werden wollen. Falls Sie dieses Zeitfenster verpassen sollten, verfällt Ihr Platz im Warteraum.
Für die Antragstellung benötigen Sie die BzA-ID (15-stellige Nummer) von Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA). Dieses Dokument wird Ihnen von Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energieeffizienz bzw. von Ihrer Fachunternehmerin oder Ihrem Fachunternehmer ausgehändigt.
Ihr Zuschussantrag berücksichtigt nicht nur die Kosten für den Kauf und den Austausch der Heizungsanlage, sondern auch für die Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz.
Bitte beachten Sie: Ihre Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Die Einreichfrist für den Nachweis des Vorhabens finden Sie unter dem Punkt „Nachweise einreichen“ Ihrer Zusage. Wir können den Zuschuss nur dann auszahlen, wenn Ihr Vorhaben bis zu diesem Datum abgeschlossen ist und Sie die Auszahlung im Kundenportal „Meine KfW“ beantragt haben.
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vorhaben vollständig abgeschlossen haben.
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz bzw. Ihre Fachunternehmerin oder Ihr Fachunternehmer die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
Für Unternehmen ist die Identifizierung und Nachweiseinreichung im Kundenportal „Meine KfW“ möglich.
Für die Auszahlung des Zuschusses identifizieren Sie sich als vertretungsberechtigte Person im Kundenportal „Meine KfW“ und beantragen dort mit der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) Ihre Auszahlung.
Die Identifizierung findet entweder per eID, Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder per Postident-Verfahren statt. Informationen dazu finden Sie auf der Seite zum Kundenportal „Meine KfW“, unter Punkt 2 Vorhaben umsetzen und identifizieren.
Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt haben:
Eine Übersicht, welche Unterlagen je nach Unternehmenstyp und Rechtsform benötigt werden, finden Sie hier.
Was Sie beim Einreichen von Nachweisen beachten müssen, haben wir für Sie auf einer Checkliste zusammengestellt:
Checkliste zum Einreichen von Nachweisen: Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude
Bitte reichen Sie Ihre Nachweise spätestens 36 Monate nach der Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung ein.
Nachdem wir Ihre Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft haben, zahlen wir den Zuschuss in der Regel zur Mitte oder zum Ende des Monats auf Ihr Konto Ihres Unternehmens aus.
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Mitteilung einer neuen Bankverbindung(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) Sie möchten uns eine neue Bankverbindung mitteilen? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
| 600 000 2420 |
| Vollmacht gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) | 600 000 5169 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen(PDF, 521 KB, barrierefrei) | 600 000 4863 |
| Liste der technischen FAQ – Einzelmaßnahmen(PDF, 632 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4864 |
Das Beispiel mit Kosten- und Finanzierungsaufstellung zeigt Ihnen zu Ihrer Orientierung, wie Sie die Heizungsförderung (458) nutzen können.
Ricardo Bauer ist geschäftsführender Gesellschafter eines Wohnungsunternehmens und beschäftigt sich mit den Fördermöglichkeiten, um den energetischen Zustand der Bestandswohnungen zu verbessern. „Um die Energiekosten zu senken, wollen wir bei der Beheizung unseres Hauses mit zehn Mietwohnungen in einem Wohnhaus von Gasheizung auf Wärmepumpen umsteigen“, sagt Ricardo zielstrebig. Er fasst dieses System ins Auge, weil dadurch keine Wände durchbrochen oder Rohrleitungen für Heizkörper verlegt werden müssen und so die Gebäudesubstanz unbeeinträchtigt bleibt. „Mit Wärmepumpen sichern wir uns auf mehreren Wegen langfristig ab. Denn die Wärmepumpen tragen positiv zur Wärmewende bei und bedeuten für die Mieterinnen bzw. Mieter perspektivisch geringere Energiekosten, was unsere Mietpreise weniger belastet“, erläutert der Unternehmensvertreter.
Bei diesem ökologisch wie ökonomisch sinnvollen Vorhaben bezieht er eine Expertin für Energieeffizienz ein, die für ihn die Umwelt- sowie Energiefragen klärt und ihn auch über die Fördermöglichkeiten für Unternehmen berät. Parallel prüft ein Fachunternehmen für den Heizungstausch die verfügbaren Modelle mit natürlichem Kältemittel, um dieses ambitionierte Vorhaben erfolgreich umzusetzen.
„Dass Wärmepumpen langfristig das Heizsystem der Wahl sein werden, war mir und unserem ganzen Unternehmen klar; aber wie viel Potenzial sie wirklich haben, war uns nicht bewusst“, stellt Ricardo fest. „Anfangs ist die Umstellung mit größeren Investitionen verbunden, aber mit Wärmepumpen stehen wir zukünftig wettbewerbsfähiger da.“
Dank den Luft-Luft-Wärmepumpen profitiert das Wohnungsunternehmen von einem geförderten und nachhaltigen Heizsystem, welches langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes steigert – und wegen des natürlichen Kältemittels sinken perspektivisch nicht nur die Umweltbelastungen, sondern auch die Energiekosten des gesamten Hauses und jedes einzelnen Mietenden.
| Posten | Kosten |
|---|---|
| 10 Wärmepumpen | 150.000 Euro |
| Demontage und Entsorgung der alten Gasheizung, Baubegleitung und Einbau | 50.000 Euro |
| Gesamtkosten | 200.000 Euro |
Um den voraussichtlichen Zuschuss zu berechnen, wird zuerst der Förderhöchstbetrag für das Wohnhaus ermittelt. Dieser setzt sich folgendermaßen zusammen:
| Anzahl der Wohneinheiten | Euro |
|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 Euro |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 Euro |
| Ab der 7. Wohneinheit | je 8.000 Euro |
Der Förderhöchstbetrag des Wohnhauses mit 10 Wohneinheiten beträgt:
| Ermittlung Förderhöchstbetrag der 10 Wohneinheiten | Euro |
|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 Euro |
| 2. Wohneinheit | 15.000 Euro |
| 3. Wohneinheit | 15.000 Euro |
| 4. Wohneinheit | 15.000 Euro |
| 5. Wohneinheit | 15.000 Euro |
| 6. Wohneinheit | 15.000 Euro |
| 7. Wohneinheit | 8.000 Euro |
| 8. Wohneinheit | 8.000 Euro |
| 9. Wohneinheit | 8.000 Euro |
| 10. Wohneinheit | 8.000 Euro |
| Gesamtsumme | 137.000 Euro |
Die Gesamtkosten übersteigen den Förderhöchstbetrag. Für die Zuschussberechnung kann maximal der Förderhöchstbetrag für das Gebäude berücksichtigt werden.
Es können also maximal 137.000 Euro als förderfähige Kosten für die Berechnung des Zuschussbetrages berücksichtigt werden. Das bedeutet, der Zuschuss beträgt 35 % (Fördersatz aus dem Basisantrag) der berücksichtigten förderfähigen Kosten in Höhe von 137.000 Euro:
| Berücksichtigte förderfähige Kosten | Fördersatz aus dem Basisantrag | Voraussichtlicher Zuschussbetrag |
|---|---|---|
| 137.000 Euro | 30 % Grundförderung + 5 % Effizienzbonus für den Einbau einer Wärmepumpe = 35 % Gesamtförderung | 47.950 Euro |
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Zuschuss der KfW | 47.950 Euro |
| Zusätzlicher Kredit (bzw. Eigenkapital) | 152.050 Euro |
| Gesamtsumme | 200.000 Euro |
Hier finden Sie schnell Antworten auf viele Fragen.
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Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9013.
Nein, eine Antragstellung mit einem Lieferungs- oder Leistungsvertrag, ohne aufschiebende bzw. auflösende Bedingung hinsichtlich der KfW-Förderzusage ist nicht möglich. Ohne diese Bedingung gilt der Vertragsabschluss als schädlicher Vorhabenbeginn.
Zusätzlich müssen Anträge in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden, damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann.
Nein, es ist ausreichend, wenn Sie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag des Hauptgewerkes (Heizung) hochladen.
Ja, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann als Unternehmen einen Antrag stellen. Das gilt unabhängig vom Gesellschaftszweck, also z. B. auch dann, wenn die GbR nur die Eigennutzung des Wohngebäudes verwaltet.
Wenn Sie als natürliche Person (Privatperson) als Eigentümer oder Eigentümerin des Gebäudes im Grundbuch eingetragen sind, müssen Sie den Antrag im Produkt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) stellen.
Wenn Sie als juristische Person oder als Personengesellschaft (beispielsweise GbR) als Eigentümer oder Eigentümerin des Gebäudes im Grundbuch eingetragen sind, müssen Sie den Antrag im Produkt Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) stellen.
Die Kosten der Fachplanung und Baubegleitung werden im Rahmen der Heizungsförderung mitgefördert. Einen separaten Zuschuss gibt es nicht.
Nein. Eine Förderung ist ausschließlich für Vorhaben möglich, deren Lieferungs- oder Leistungsverträge ab der Veröffentlichung der Richtlinie am 29.12.2023 abgeschlossen wurden.
Ein Wechsel ist nur möglich, wenn noch nicht mit dem förderfähigen Vorhaben begonnen wurde. In diesem Fall können Sie auf die Zusage vom BAFA verzichten und unmittelbar nach dem Eingang der Verzichtserklärung bis zum 31.12.2024 einen neuen Antrag für das gleiche Vorhaben bei der KfW stellen.
Seit dem 01.01.2025 gilt, dass erst 6 Monate nach dem Verzicht ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben bei der KfW gestellt werden kann. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Förderbedingungen einschließlich der Regelungen zum Vorhabenbeginn.
Ein flexibler Wechsel von der alten zur neuen Heizungsförderung ist somit möglich.
In vielen Fällen kann die Prüfung der Bestätigung nach Durchführung direkt abgeschlossen werden. Sie können dann sofort unsere Entscheidung im Kundenportal „Meine KfW“ einsehen.
Anderenfalls erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Bestätigung nach Durchführung bei der KfW eine Rückmeldung. In jedem Fall informieren wir Sie per E-Mail.
Mit Erstellung der Bestätigung nach Durchführung hat Ihr Fachunternehmen bzw. Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz die Möglichkeit, die tatsächlich installierte förderfähige Anlagentechnik zu bestätigen. Eine Änderung der bestehenden Zusage ist nicht notwendig.
Wurde in der Bestätigung zum Antrag eine falsche Hausnummer erfasst, ist diese in die Zusage übernommen worden. Eine Änderung der Hausnummer kann durch Ihre Expertin oder Ihren Experten für Energieeffizienz bzw. Ihr Fachunternehmen im Zuge der Erstellung der Bestätigung nach Durchführung vorgenommen werden.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
Gut zu wissen: Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) finden Sie ebenfalls Antworten auf viele Fragen.
Dann schauen Sie doch mal auf unserer Infoseite vorbei.
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