Kredit Nr.297, 298Bundesförderung für effiziente GebäudeKlimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Erhalten Sie den Kredit?

Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Einführung einer neuen befristeten Förderstufe „Effizienzhaus 55“

  • Ab dem 16. Dezember 2025 können Sie die neue Förder­stufe „Effizienzhaus 55 – Wohn­gebäude“ beantragen.
  • Das Ziel der neuen Förder­stufe ist es, den Bau neuer Wohnungen in Deutschland zu fördern, bereits geplante, aber noch nicht begonnene Bau­vorhaben voran­zubringen und den Einsatz erneuer­barer Energien zu erhöhen.
  • Details sowie Voraussetzungen zur neuen Förderung finden Sie bereits jetzt unter Was fördern wir?

Möchten Sie auf dem Laufenden bleiben? Dann informieren Sie sich regelmäßig auf dieser Seite.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Haben Sie Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.