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Kredit Nr.291KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation
Unternehmens- und Projektfinanzierungen u.a. in den Sektoren Wasserstoff, Batteriespeicher, (Strom-) Netzausbau, Windkraft, PV
Das Wichtigste in Kürze
für in- und ausländische Unternehmen sowie Projektgesellschaften
für ambitionierte, nachhaltige und transformative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen
leichterer Kreditzugang, da die KfW einen Teil des Risikos trägt
flexible Finanzierungsstrukturen, Laufzeiten und Konditionen
Der KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation bietet gewerblichen Unternehmen sowie Projektgesellschaften eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nachhaltige und transformative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen. Ziel ist es, damit zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen beizutragen. Zu diesem Zweck beteiligt sich die KfW u.a. an Unternehmens- und Projektfinanzierungen in den Sektoren Wasserstoff, Batteriespeicher, (Strom-) Netzausbau, Windkraft, PV und nachhaltiger Mobilität.
Gefördert werden Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell nach den in der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen ausrichten sowie Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen. Hierzu gehören:
Modul A: Investitionen zur Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zum Beispiel Investitionen in Anlagen, die der Herstellung oder Erzeugung von erneuerbaren Energien, Wasserstoff, Batterien, emissionsarmen Technologien und Fahrzeugen dienen.
Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien. Zum Beispiel bei der Herstellung von Rohstoffen wie Wasserstoff, Stahl, Zement, Aluminium, Ammoniak, Kunststoffen und Chemikalien.
Modul C: Energieversorgung in Form von CO2-armer Bereitstellung von Strom und Wärme (z.B. Geothermie) inklusive notwendiger Infrastruktur zur Verteilung (insb. der Netze) und Speicherung.
Modul D: Trinkwasser, Abwasser und Abfall
Modul E: Transport und Speicherung von CO2 inklusive Nachrüstung von bestehenden Netzen und Anlagen.
Modul F: Nachhaltige Mobilität in Form emissionsarmer Fahrzeuge und Schiffe sowie dazu erforderlicher Infrastruktur wie Ladestationen.
Modul G:Green IT, insbesondere Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten sowie datenbasierte Lösungen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Umschuldung beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
Mit dem KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation fördern wir:
In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland; Vorhaben ausländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt.
Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei der KfW-Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt.
Die Finanzierung der KfW
erfolgt direkt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikounterbeteiligung,
kann bis zu 50 % der Finanzierung betragen,
darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risikoträger wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen.
Optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.
Das Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf 100 Millionen Euro begrenzt.
Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern der Anteil der öffentlichen Hand (inklusive KfW-Finanzierung) am Ausfallrisiko nicht mehr als 50 % beträgt.
Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung Ihres Finanzierungspartners, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt mittels Risikounterbeteiligung.
Optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.
Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel nachzuweisen
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