Kredit Nr.208IKK – Investitionskredit Kommunen

Bauen Sie die Infrastruktur in der Kommune aus

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit i.d.R. bis zu 150 Mio. Euro pro Jahr
  • für viele verschiedene Verwendungs­zwecke
  • niedrigerer Kreditbetrag kann später aufgestockt werden
  • Kombination mit weiteren Förder­mitteln möglich

So fördern wir kommunale Infrastruktur

Zinssätze und Laufzeiten

Tagesaktueller Zinssatz p. a. in Prozent: Sollzins, gültig bis 15 Uhr des betreffenden Bank­arbeits­tages.

Die Spalten mit den Prozentangaben stellen die Laufzeit­varianten dar. Sie sind wie folgt zu ver­stehen: maxi­male Kredit­laufzeit, maxi­male Anzahl von Tilgungs­freijahren und maxi­male Zins­bindungs­dauer. 20/3/10 bedeutet also: 20 Jahre maxi­male Kredit­laufzeit bei maximal 3 tilgungs­freien Anlauf­jahren und einer maximal 10-jährigen Zins­bindung.

Der tagesaktuelle Zinssatz orientiert sich am Kapital­markt und wird für jeden Bank­arbeitstag bis circa 10 Uhr veröffentlicht.

Die Zinsen werden viertel­jährlich nach­träglich auf den jeweils ausge­zahlten Kredit­betrag berechnet und sind zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 30. Dezember eines jeden Jahres fällig.

Der Zinssatz wird wahl­weise für die ersten fünf, zehn oder 20 Jahre der Kredit­lauf­zeit festge­schrieben. Bei Teil­abrufen gilt die beim ersten Teil­abruf gewählte Zins­bindungs­frist auch für Folgeabrufe. Die Mindest­laufzeit beträgt vier Jahre.

Bei einer Zinsfestschreibung von 20 Jahren wird das vorzeitige Kündigungs­recht des Kredit­nehmers nach § 489 (1) 2. Bürger­liches Gesetz­buch ausgeschlossen.

Nach Ablauf der Zins­bindungs­frist erhalten Sie ein Angebot für eine Prolongation

Hierbei handelt es sich um eine Anschlussfinanzierung. Das Verlängerungsangebot des bisherigen Darlehensgebers wird bei einer Prolongation akzeptiert.

zu markt­nahen Konditionen.

Maßgeblich für die Zins­fest­schreibung ist der Zeit­punkt Ihres Kredit­abrufs. Für Abrufe, die bis 15.00 Uhr bei der KfW eingehen, gelten die Zins­sätze desselben Tages. Bei Eingang nach 15.00 Uhr gelten die Zins­sätze des nächsten Bankarbeitstages.

Sofern die Zinssätze für einen Bankarbeitstag in der obigen Tabelle nicht ausge­wiesen werden, wird durch die KfW an diesem Tag auch kein Zins­angebot unter­breitet. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die kosten­freie KfW-Hotline "Infrastruktur" unter der Nummer 0800 539 9008.

Kredithöhe und Auszahlung

  • Kreditbeträge bis 2 Mio. Euro: bis zu 100 % der förder­fähigen Investitionskosten
  • Kreditbeträge über 2 Mio. Euro: bis zu 50 % der förder­fähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: bis zu 150 Mio. Euro pro Antrag­steller und Jahr. Der maximale Kredit­betrag kann im Rahmen einer Einzelfall­entschei­dung über­schritten werden.
  • Auszahlung zu 100 %, wahl­weise in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen
  • Abruf innerhalb von 12 Monaten nach Zusage
  • Aufstockung möglich, solange Ihr Vorhaben noch nicht lang­fristig durch­finanziert und der Höchst­betrag noch nicht aus­geschöpft ist

Rückzahlung

  • Während der tilgungsfreien Anlaufjahre

    Während der tilgungs­freien Anlauf­zeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Rest­schuld zum Ende der Zinsbindung.

    zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe viertel­jähr­liche Tilgungs­raten zuzüglich Zinsen.
  • Sie können den Gesamt­betrag jeder­zeit außer­plan­mäßig tilgen. Während der Zins­bindungs­frist fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung

    Gebühr, die anfällt, wenn ein Kredit vor dem vertrag­lich verein­barten Zeit­punkt zurück­gezahlt wird. Die Vorfälligkeits­entschädigung entschädigt Ihren Finanzierungs­partner dafür, dass ihm Zins­einnahmen entgehen. Wie hoch diese Gebühr in Ihrem Fall ist, berechnet Ihr Finanzierungs­partner individuell für Sie. Wichtig sind dabei u.a. Ihr Kredit­zins­satz und das aktuelle Zinsniveau.

    an.

Sicherheiten

Die für Kommunal­darlehen üblichen formalen Voraus­setzungen müssen erfüllt sein.

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss Ihrer Maß­nahme weisen Sie uns bitte den produkt­gemäßen Einsatz der Mittel nach – spätestens 24 Monate nach Vollaus­zahlung Ihres Kredits. Reichen Sie hierfür den ausge­füllten Verwendungs­nachweis bei der KfW ein.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Eine Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln ist grund­sätzlich möglich.

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Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.