Altforderungen
Die Forderungen des ehemaligen Staatshaushaltes der DDR, die vor dem 08. Mai 1945 entstanden sind und/oder am 02.10.1990 in der Forderungsverwaltung der DDR standen, sind "Altforderungen". Hierbei handelt es sich insbesondere um die durch Grundpfandrechte gesicherten Darlehensforderungen der seit 1945 enteigneten Kreditinstitute auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, die nunmehr als Bestandteil des Verwaltungs- oder Finanzvermögens dem Bund oder den anderen Gebietskörperschaften zustehen (Art. 21, 22 Einigungsvertrag), oder auch um Forderungen des ehemaligen Deutschen Reiches, seiner Länder, Gemeinden oder Einrichtungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.
Für die Verwaltung bzw. Abwicklung derartiger Forderungen ist die KfW zuständig. Sie handelt hierbei im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen.
Die KfW erteilt Löschungsbewilligungen für die entsprechenden im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte. Sofern keine Nachweise über die Tilgung der Altverbindlichkeit vorliegen, wird eine Löschungsbewilligung nur gegen Zahlung des Ablösebetrages erteilt.
Werden die Ablösebeträge im Restitutionsverfahren durch das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen festgesetzt, so vereinnahmt die KfW die hinterlegten Ablösebeträge (siehe §§ 18 ff VermG).
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