Für die Umsetzung der Änderungen in der BEG zum 01.01.2023 sind technische Anpassungen im KfW-Online-Prüftool (BzA, BnD) / in der gBzA-Anwendung (gBzA) erforderlich. Aus diesem Grund steht die Anwendung im Zeitraum 15.12.2022 bis 31.12.2022 nicht zur Verfügung. Ab dem 02.01.2023 stehen die Anwendung wieder uneingeschränkt zur Verfügung.

Förderanträge für den Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden können unabhängig von diesen Wartungsarbeiten uneingeschränkt bei der KfW gestellt werden.