Anmelden im KfW-Partnerportal

Kredit Nr.208IKK – Investitionskredit Kommunen

Bauen Sie die Infrastruktur in der Kommune aus

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit i. d. R. bis zu 150 Mio. Euro pro Jahr
  • für viele verschiedene Verwendungs­zwecke
  • niedrigerer Kreditbetrag kann später aufgestockt werden
  • Kombination mit weiteren Förder­mitteln möglich

Einführung der Zinssatzfixie­rung bei Zusage

Ab April 2026 bieten wir die Möglichkeit, den Zinssatz bereits zum Zeitpunkt der KfW-Zusage zu wählen. Damit erhalten Sie Planungs­sicherheit und verringern das Zinsänderungs­risiko zwischen Zusage und Abruf. Wir bearbeiten Ihren Wunsch so schnell wie möglich. Bitte beachten Sie, dass sich der Zinssatz zwischen Antragstellung und Zeitpunkt der Zusage dennoch verändern kann.

Die bislang bestehende Möglichkeit, den Zinssatz erst bei Abruf festzulegen, bleibt unverändert bestehen.

Sofern die Zinssätze für einen Bankarbeits­tag in der Tabelle nicht ausge­wiesen werden, wird durch die KfW an diesem Tag auch kein Zins­angebot unter­breitet. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die kosten­freie KfW-Hotline "Infrastruktur" unter der Nummer 0800 539 9008.

Hierbei handelt es sich um eine Anschlussfinanzierung. Das Verlängerungsangebot des bisherigen Darlehensgebers wird bei einer Prolongation akzeptiert.

Während der tilgungs­freien Anlauf­zeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Rest­schuld zum Ende der Zinsbindung.

Gebühr, die anfällt, wenn ein Kredit vor dem vertrag­lich verein­barten Zeit­punkt zurück­gezahlt wird. Die Vorfälligkeits­entschädigung entschädigt Ihren Finanzierungs­partner dafür, dass ihm Zins­einnahmen entgehen. Wie hoch diese Gebühr in Ihrem Fall ist, berechnet Ihr Finanzierungs­partner individuell für Sie. Wichtig sind dabei u.a. Ihr Kredit­zins­satz und das aktuelle Zinsniveau.