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Zuschuss Nr.455-BBarriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

Gefördert in Altersgerecht Umbauen (455)

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: von 10 % bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten
  • Wir fördern: Bau­maßnahmen an Haus und Wohnung, die Barrieren reduzieren und den Wohn­komfort erhöhen
  • Ihr Vorteil: Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.

Antragstellung wieder möglich

Ab sofort können Sie wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barriere­reduzierung an Wohn­gebäuden beantragen – zu unver­änderten Förder­voraus­setzungen und Konditionen.

Wichtig: Sie können nur dann einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben be­gonnen haben. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen. Planungs- und Beratungs­leistungen gelten nicht als Vorhaben­beginn.

Kosten, die für die Förderung anrechenbar sind, nennen wir „förder­fähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig.

Beispiel: Wenn Sie Maßnahmen zur Barriere­reduzierung in Ihrer bestehenden Immobilie umsetzen, sind Einrichtungs­gegenstände nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merkblatt.

Wohn­einheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammen­hang liegende und zu dauerhaften Wohn­zwecken bestimmte Räume in Wohn­gebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungs­anschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).

Die KfW vergibt Zuschüsse aus Bundes­mitteln und ist daher verpflichtet, die Empfängerin oder den Empfänger des Zuschusses eindeutig zu identifizieren. Dazu nutzt sie den SCHUFA-IdentitätsCheck bzw. die Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post. Alle drei Verfahren erfüllen die Anforderungen des Daten­schutzes in Deutschland – das Video-Identifizierungs- und Postident-Verfahren zudem die Anforderungen des Geldwäsche­gesetzes.

Beantragen Sie mehrere KfW-Produkte, müssen Sie sich in der Regel nur einmal identifizieren. Den aktuellen Status Ihrer Identi­fizierung können Sie jeder­zeit im KfW-Zuschuss­portal unter dem Menü­punkt "Meine Anträge" einsehen.

Dabei werden Ihre personen­bezogenen Informationen nur ab­geglichen und keine Daten gespeichert oder für eine Kredit­würdigkeits­prüfung genutzt.

Die Rechnung muss in deutscher Sprache vorliegen, unbar begleichen werden und folgende Angaben enthalten:

  • die förderfähigen Maßnahmen und die entsprechende Arbeits­leistung dafür
  • die Adresse des Investitionsobjektes
  • die Umsatzsteuer-ID oder Steuer­nummer der Firma, die die Rechnung ausgestellt hat
  • die Rechnungssumme nach abge­zogenen Skonti und Rabatten