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Kredit Nr.261Bundesförderung für effiziente GebäudeWohngebäude – Kredit

Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Zinssatz: ab -,-- % effektivem Jahres­zins
  • Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit
  • Wir fördern: alle, die ihr Haus oder Ihre Wohnung zum Effizienz­haus sanieren bzw. eine frisch sanierte Immo­bilie kaufen
  • Vorteil: höhere Förder­ung für besonders energie­effiziente Vor­haben, bis zu 40 % Erspar­nis durch Tilgungszuschuss und gut mit weiteren Förder­ungen kombi­nierbar
  • Laufzeit: bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Eine Expertin oder ein Experte für Energie­effizienz ist erforderlich: Sie helfen Ihnen, die angestrebte Effizienz­haus-Stufe zu erreichen und die Förder­mittel optimal einzusetzen.

Hinweis: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht. Mit dem Vorab-Check prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge hat die KfW in Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förder­bedingungen im Produkt „Wohngebäude – Kredit“ (261) zum 21.07.2026 angepasst.

Welche Anpassungen das im Einzelnen sind, können Sie unserer Infografik entnehmen.

Zur Infografik

Sie haben Ihren Antrag bis zum 20.07.2026 zu den bis dahin aktuellen Förder­bedingungen gestellt?

  • Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen.
  • Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine vollständige und korrekte BzA vorliegt und die geltenden Förder­bedingungen eingehalten sind.

Rückzahlungsbetrag, der sich aus Zins und Tilgung zusammen­setzt. Der Betrag bleibt immer gleich hoch, wobei der Anteil der Tilgung wächst und der Anteil der Zinsen entsprechend sinkt.

Zeit, in der sich der Zins nicht ver­ändert. Wenn Sie Ihren Kredit zum Ablauf der Zins­bindung noch nicht ab­bezahlt haben, erhalten Sie recht­zeitig ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.

Während der tilgungs­freien Anlauf­zeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Rest­schuld zum Ende der Zinsbindung.

Sie zahlen nicht nur das geliehene Geld zurück, sondern auch einen Soll­zins pro Jahr auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag.

Der effektive Jahres­zins berück­sichtigt neben dem Soll­zins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausge­wiesene effektive Jahres­zins bezieht jedoch keine von der Haus­bank im Einzel­fall nach der Preis­angaben­verordnung zu berück­sichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammen­hang mit einer grund­pfand­recht­lichen Besicherung. Daher kann der für Sie maß­gebliche effektive Jahres­zins von dem hier ausge­wiesenen effektiven Jahres­zins abweichen.

Sie zahlen nicht nur das geliehene Geld zurück, sondern auch einen Soll­zins pro Jahr auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag.

Der effektive Jahres­zins berück­sichtigt neben dem Soll­zins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausge­wiesene effektive Jahres­zins bezieht jedoch keine von der Haus­bank im Einzel­fall nach der Preis­angaben­verordnung zu berück­sichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammen­hang mit einer grund­pfand­recht­lichen Besicherung. Daher kann der für Sie maß­gebliche effektive Jahres­zins von dem hier ausge­wiesenen effektiven Jahres­zins abweichen.

Kosten, die für Ihre Förderung anrechen­bar sind, nennen wir „förder­fähige Kosten“. Manche Kosten können wir aber nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig. Beispiel: Wenn Sie Ihre bestehende Immo­bilie zum Effizienz­haus sanieren, sind die Kosten für den Einbau eines Öl­brenn­wert­kessels nicht förder­fähig. Details finden Sie in der Förderrichtlinie.

Wohn­einheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammen­hang liegende und zu dauerhaften Wohn­zwecken bestimmte Räume in Wohn­gebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungs­anschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).

Eine Einlieger­wohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abge­schlossen ist.

Bei Sanierung berück­sichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.

Wohn­einheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammen­hang liegende und zu dauerhaften Wohn­zwecken bestimmte Räume in Wohn­gebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungs­anschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).

Eine Einlieger­wohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abge­schlossen ist.

Bei Sanierung berück­sichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.

Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohn­zwecken bestimmte Räume in Wohn­gebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC). Als Wohn­einheiten in Wohn-, Alten- und Pflege­heimen gelten die Appartements bzw. Wohn­schlafräume der Bewohnenden. Küche und Bad können außerhalb dieser Wohn­einheiten liegen. In Heimen ist somit für alle Wohn­einheiten ein Zugang zu Küche, Badezimmer und Toilette ausreichend. Abweichend davon ist in Pflege­heimen der Zugang zu einer Küche nicht erforderlich.

Ein „Worst Performing Building" ist ein Gebäude, das hinsichtlich des energetischen Sanierungs­zustands zu den schlechtesten der Gebäude in Deutschland gehört.

Das heißt, Sie verwenden vorgefertigte Bauele­mente für Fassa­de und gegebenen­falls Dach.

Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohn­einheiten im Gebäude bestehen.

Wir berechnen dann 0,15 % pro Monat für noch nicht abge­rufene Kreditbeträge.

Gebühr, die anfällt, wenn ein Kredit vor dem vertrag­lich verein­barten Zeit­punkt zurück­gezahlt wird. Die Vorfälligkeits­entschädigung entschädigt Ihren Finanzierungs­partner dafür, dass ihm Zins­ein­nahmen entgehen. Wie hoch diese Gebühr in Ihrem Fall ist, berechnet Ihr Finanzierungs­partner individuell für Sie. Wichtig sind dabei u.a. Ihr Kredit­zins­satz und das aktuelle Zins­niveau.

Das kann Ihre Bank sein – aber auch eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse, Genossen­schafts­bank, Bauspar­kasse oder Versicherung. Sie können Ihren Antrag auch bei einem Finanz­vermittler stellen – er wickelt die Antrag­stellung über einen Finanzierungs­partner für Sie ab.