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Kredit Nr.299Bundesförderung für effiziente GebäudeKlimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Gebäude energieeffizient und nachhaltig bauen

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektiver Jahreszins
  • für Neubau und Erstkauf
  • für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und alle anderen Investoren
  • bis zu 30 Jahre Lauf­zeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeits­zertifizierung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Förder­zeitraum für befristete Förderung endet spätestens zum 30.06.2026

Im Dezember 2025 hat die KfW im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwick­lung und Bau­wesen (BMWSB) die befristeten Förder­stufen Effizienz­haus 55 (EH55) beziehungs­weise Effizienz­gebäude 55 (EG55) innerhalb der Produkt­familie „Klima­freundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt.

Wir weisen darauf hin, dass die befristete Förderung eines Effizienz­hauses 55 beziehungs­weise Effizienz­gebäudes 55 spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2026 endet (Antrags­eingang bei der KfW). Es gilt: Die Förderung steht unter dem Vor­behalt der Ver­fügbar­keit von Bundes­mitteln. Ein Rechts­anspruch auf die Förderung besteht nicht.

Während der tilgungs­freien Anlauf­zeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Rest­schuld zum Ende der Zinsbindung.

Sie zahlen nicht nur das geliehene Geld zurück, sondern auch einen Soll­zins pro Jahr auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag.

Der effektive Jahres­zins berück­sichtigt neben dem Soll­zins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausge­wiesene effektive Jahres­zins bezieht jedoch keine von der Haus­bank im Einzel­fall nach der Preis­angaben­verordnung zu berück­sichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammen­hang mit einer grund­pfand­recht­lichen Besicherung. Daher kann der für Sie maß­gebliche effektive Jahres­zins von dem hier ausge­wiesenen effektiven Jahres­zins abweichen.

Jede Preisklasse steht für einen maximalen Zinssatz. Ihr individueller Zinssatz liegt unterhalb oder auf diesem maximalen Zinssatz.

Während der tilgungs­freien Anlauf­zeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Rest­schuld zum Ende der Zinsbindung.

Sie zahlen nicht nur das geliehene Geld zurück, sondern auch einen Soll­zins pro Jahr auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag.

Der effektive Jahres­zins berück­sichtigt neben dem Soll­zins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausge­wiesene effektive Jahres­zins bezieht jedoch keine von der Haus­bank im Einzel­fall nach der Preis­angaben­verordnung zu berück­sichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammen­hang mit einer grund­pfand­recht­lichen Besicherung. Daher kann der für Sie maß­gebliche effektive Jahres­zins von dem hier ausge­wiesenen effektiven Jahres­zins abweichen.

Jede Preisklasse steht für einen maximalen Zinssatz. Ihr individueller Zinssatz liegt unterhalb oder auf diesem maximalen Zinssatz.

Während der tilgungs­freien Anlauf­zeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Rest­schuld zum Ende der Zinsbindung.

Sie zahlen nicht nur das geliehene Geld zurück, sondern auch einen Soll­zins pro Jahr auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag.

Der effektive Jahres­zins berück­sichtigt neben dem Soll­zins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausge­wiesene effektive Jahres­zins bezieht jedoch keine von der Haus­bank im Einzel­fall nach der Preis­angaben­verordnung zu berück­sichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammen­hang mit einer grund­pfand­recht­lichen Besicherung. Daher kann der für Sie maß­gebliche effektive Jahres­zins von dem hier ausge­wiesenen effektiven Jahres­zins abweichen.

Jede Preisklasse steht für einen maximalen Zinssatz. Ihr individueller Zinssatz liegt unterhalb oder auf diesem maximalen Zinssatz.

Ein Gebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es

  • die Anforderungen an ein Effizienz­gebäude-Stufe 55 errfüllt,
  • nicht mit Öl oder Gas beheizt wird,
  • zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine gültige Bau­genehmigung vorliegt oder – bei einem nach der jeweiligen Landes­bau­ordnung nicht genehmigungs­pflichtigen Vorhaben – die zuständige Bau­behörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeit­punkt der Antrag­stellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.

Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen.

Ein Gebäude gilt als klima­freundlich, wenn es

  • wenig Energie verbraucht und damit die Effizienz­gebäude-Stufe 40 erreicht,
  • wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhausgas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Plus“ erfüllt
  • und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz einplanen und überprüfen

Ein Gebäude gilt als „Klimafreundliches Nicht­wohngebäude – mit QNG“, wenn es

  • wenig Energie verbraucht und damit die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht,
  • die Anforderungen des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeits­zertifikat, und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit einplanen und überprüfen

Wir berechnen dann 0,15 % pro Monat für noch nicht abge­rufene Kreditbeträge.

Gebühr, die anfällt, wenn ein Kredit vor dem vertrag­lich verein­barten Zeit­punkt zurück­gezahlt wird. Die Vorfälligkeits­entschädigung entschädigt Ihren Finanzierungs­partner dafür, dass ihm Zins­einnahmen entgehen. Wie hoch diese Gebühr in Ihrem Fall ist, berechnet Ihr Finanzierungs­partner individuell für Sie. Wichtig sind dabei u.a. Ihr Kredit­zins­satz und das aktuelle Zinsniveau.

Das kann Ihre Bank sein – aber auch eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse, Genossen­schafts­bank, Bauspar­kasse oder Versicherung. Sie können Ihren Antrag auch bei einem Finanz­vermittler stellen – er wickelt die Antrag­stellung über einen Finanzierungs­partner für Sie ab.

Die Lebens­zyklus­analyse eines Hauses, auch Umwelt- oder Öko­bilanz genannt, betrachtet die Umwelt­wirkungen und den Energie­verbrauch während des gesamten Lebens­zyklus des Gebäudes. Dabei werden alle möglichen Folgen untersucht, die bei der Planung, dem Bau, der Nutzung und der späteren Ent­sorgung der Bestand­teile Hauses auftreten können, wie zum Beispiel Emissionen oder der Verbrauch von Ressourcen.

Das kann Ihre Bank sein – aber auch eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse oder Genossen­schafts­bank.