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Zuschuss Nr.422Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten
  • Wir fördern: Kommunen beim Einbau von klimafreundlichen Heizungen sowie beim Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ihr Vorteil: Investitionskosten sparen, kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge hat die KfW in Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förder­bedingungen im Produkt „Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude“ (422) zum 21.07.2026 angepasst.

Sie haben Ihren Antrag bis zum 20.07.2026 zu den bis dahin aktuellen Förderbedingungen gestellt?

  • Bereits zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen.
  • Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) vorliegt und die geltenden Förderbedingungen eingehalten sind.

Kosten, die für die Förderung anrechen­bar sind, nennen wir „förderfähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merkblatt Heizungs­förderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude.

Kosten, die für die Förderung anrechen­bar sind, nennen wir „förderfähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merkblatt Heizungs­förderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude.

Kosten, die für die Förderung anrechen­bar sind, nennen wir „förderfähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merkblatt Heizungs­förderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude.

Wohn­einheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammen­hang liegende und zu dauerhaften Wohn­zwecken bestimmte Räume in Wohn­gebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungs­anschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).

Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förderkredit beantragen.

Dabei handelt es sich um ein Formular, das Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unter­nehmerin oder Ihr Fach­unter­nehmer für Sie ausfüllt, nachdem Sie Ihr Vorhaben umgesetzt haben.

Dabei handelt es sich um ein Formular, das Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unter­nehmerin oder Ihr Fach­unter­nehmer für Sie ausfüllt, nachdem Sie Ihr Vorhaben umgesetzt haben.

Dabei handelt es sich um ein Formular, das Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unter­nehmerin oder Ihr Fach­unter­nehmer für Sie ausfüllt, nachdem Sie Ihr Vorhaben umgesetzt haben.

Betrifft die geförderte Maßnahme nicht die gesamte Gebäude­fläche, so wird als Höchst­grenze der Anteil angesetzt, der dem Anteil der betroffenen Netto­grundfläche an der gesamten Netto­grundfläche entspricht.

Wohn­einheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammen­hang liegende und zu dauerhaften Wohn­zwecken bestimmte Räume in Wohn­gebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungs­anschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).