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Kredit Nr.570Erneuerbare Energien – Plus

Der Förderkredit für Strom und Wärme

Das Wichtigste in Kürze

  • Kredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • für Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuer­baren Energien
  • geeignet für Vorhaben mit Vermarktung über Power Purchase Agreements‍‌
  • für Unternehmen jeder Größe

Attraktive Förderung für Photovoltaik und andere Stromerzeugungsanlagen

Für Photovoltaik-Anlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – oder eine vergleichbare Förderung – in Anspruch genommen wird, erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe‍‌.

Während der tilgungs­freien Anlauf­zeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Rest­schuld zum Ende der Zinsbindung.

Sie zahlen nicht nur das geliehene Geld zurück, sondern auch einen Soll­zins pro Jahr auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag.

Der effektive Jahres­zins berück­sichtigt neben dem Soll­zins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausge­wiesene effektive Jahres­zins bezieht jedoch keine von der Haus­bank im Einzel­fall nach der Preis­angaben­verordnung zu berück­sichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammen­hang mit einer grund­pfand­recht­lichen Besicherung. Daher kann der für Sie maß­gebliche effektive Jahres­zins von dem hier ausge­wiesenen effektiven Jahres­zins abweichen.

Gebühr, die anfällt, wenn ein Kredit vor dem vertrag­lich verein­barten Zeit­punkt zurück­gezahlt wird. Die Vorfälligkeits­entschädigung entschädigt Ihren Finanzierungs­partner dafür, dass ihm Zins­einnahmen entgehen. Wie hoch diese Gebühr in Ihrem Fall ist, berechnet Ihr Finanzierungs­partner individuell für Sie. Wichtig sind dabei u.a. Ihr Kredit­zins­satz und das aktuelle Zinsniveau.

Der Tilgungsplan ist Teil des Kreditvertrages. Er ist eine Zusammenstellung aller nach Fälligkeitszeitpunkten geordneten Tilgungs- und Zinsanteile bis zur endgültigen Tilgung eines langfristigen Kredits.

Werthaltiges Äquivalent für eine Kreditschuld. Die Bank verwertet die Sicherheiten, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist. Bankübliche Sicherheiten sind zum Beispiel:

  • Grundschulden
  • Sicherungsübereignung von Maschinen
  • Forderungen
  • Bürgschaften, zum Beispiel von Bürgschaftsbanken oder Privatpersonen
  • Privatvermögen