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Zuschuss Nr.266Gewerbe zu Wohnen

Für alle, die Nichtwohngebäude und -flächen zu Wohnraum umbauen möchten

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: bis zu 30.000 Euro je neu entstandener Wohneinheit, bei mehreren Wohn­einheiten insgesamt bis zu 300.000 Euro­
  • Wir fördern: alle, die Nichtwohn­gebäude und -flächen zu Wohn­­raum umbauen und anschließend energetisch sanieren möchten
  • Ihr Vorteil: Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.

Bitte beachten Sie: Umbau­vorhaben benötigen in der Regel eine Bau­genehmigung. Deshalb ist eine frühzeitige Ab­stimmung mit Ihrem zuständigen Bau­amt sinnvoll.

Kosten, die für die Förderung anrechenbar sind, nennen wir „förder­fähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig.

Beispiel: Wenn Sie eine Gewerbe- oder andere Nicht­wohn­immobilie zu Wohn­zwecken umbauen, sind Kosten für Grund­stück, den Erwerb der Immobilie oder die Sanierung zum Effizienz­haus nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merkblatt.

Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohn­zwecken bestimmte Räume in Wohn­gebäuden, welche die Führung eines Haus­halts ermöglichen (eigener abschließ­barer Zugang, Zimmer, Versorgungs­anschlüsse für Küche bzw. Koch­nische und Bad bzw. WC).

Eine Einlieger­wohnung zählt als separate Wohn­einheit, wenn sie abgeschlossen ist.

Als Wohneinheiten in Wohn- und Alten­heimen gelten die Appartements bzw. Wohn­schlaf­räume der Bewohnenden. Küche und Bad können außerhalb dieser Wohn­einheiten liegen. In Heimen ist somit für alle Wohn­einheiten ein Zugang zu Küche, Bade­zimmer und Toilette ausreichend.

von mindestens EH 85 EE, EH Denkmal EE bzw. die Ausnahme von der An­forderung an die Erfüllung der EE-Klasse

beispiels­weise Unternehmen, Vereine, WEG

beispiels­weise Geschäfts­führung oder Haus­verwaltung

Bitte beachten Sie: Der Klick auf „Daten übermitteln“ stellt noch keinen Antrag bei der KfW dar.

Die Vertretungs­­berechtigung für Unternehmen ist anhand eines Auszugs aus dem entsprechenden öffentlichen Register oder, sofern das Unternehmen nicht in einem öffentlichen Register geführt wird, anhand einer Kopie der Gesellschafts­­verträge, Satzung beziehungs­­weise den der jeweiligen Organisations­­form gleich­­stehenden Regelungen nach­­zuweisen.

Kosten, die für die Förderung anrechenbar sind, nennen wir „förder­fähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig.

Beispiel: Wenn Sie eine Gewerbe- oder andere Nicht­wohn­immobilie zu Wohn­zwecken umbauen, sind Kosten für Grund­stück, den Erwerb der Immobilie oder die Sanierung zum Effizienz­haus nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merkblatt.

Kosten, die für die Förderung anrechenbar sind, nennen wir „förder­fähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig.

Beispiel: Wenn Sie eine Gewerbe- oder andere Nicht­wohn­immobilie zu Wohn­zwecken umbauen, sind Kosten für Grund­stück, den Erwerb der Immobilie oder die Sanierung zum Effizienz­haus nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merkblatt.

Bitte beachten Sie: Der Klick auf „Daten übermitteln“ stellt noch keinen Antrag bei der KfW dar.

beispielsweise eine Bauanzeige