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Kredit Nr.295Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Kosten durch energieeffiziente Technologien minimieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Zinssatz: ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • Wir fördern: Investitionen in effiziente Anlagen/Prozesse
  • Ihr Vorteil: bis zu 60 % Tilgungszuschuss für besonders klimafreundliche Vorhaben
  • Laufzeit: bis zu 20 Jahre sowie bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre und 10 Jahre Zinsbindung

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn – flexibel mit Ihrem Vorhaben starten

Sie möchten so schnell wie möglich mit Ihrem Projekt beginnen? Mit einem genehmigten Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn können Sie mit der Umsetzung bereits starten, bevor Ihr Kredit endgültig zugesagt wird.

Weitere Informationen finden Sie unter So funktionierts.

Die Förderung steht unter dem Vor­behalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Während der tilgungs­freien Anlauf­zeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Rest­schuld zum Ende der Zinsbindung.

Sie zahlen nicht nur das geliehene Geld zurück, sondern auch einen Soll­zins pro Jahr auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag.

Der effektive Jahres­zins berück­sichtigt neben dem Soll­zins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausge­wiesene effektive Jahres­zins bezieht jedoch keine von der Haus­bank im Einzel­fall nach der Preis­angaben­verordnung zu berück­sichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammen­hang mit einer grund­pfand­recht­lichen Besicherung. Daher kann der für Sie maß­gebliche effektive Jahres­zins von dem hier ausge­wiesenen effektiven Jahres­zins abweichen.

Jede Preisklasse steht für einen maximalen Zinssatz. Ihr individueller Zinssatz liegt unterhalb oder auf diesem maximalen Zinssatz.

Kosten, die für die Förderung anrechen­bar sind, nennen wir „förderfähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merkblatt Bundesförderung für Energie- und Ressourcen­effizienz in der Wirtschaft.

Gebühr, die anfällt, wenn ein Kredit vor dem vertrag­lich verein­barten Zeit­punkt zurück­gezahlt wird. Die Vorfälligkeits­entschädigung entschädigt Ihren Finanzierungs­partner dafür, dass ihm Zins­einnahmen entgehen. Wie hoch diese Gebühr in Ihrem Fall ist, berechnet Ihr Finanzierungs­partner individuell für Sie. Wichtig sind dabei u.a. Ihr Kredit­zins­satz und das aktuelle Zinsniveau.

Der Tilgungsplan ist Teil des Kreditvertrages. Er ist eine Zusammenstellung aller nach Fälligkeitszeitpunkten geordneten Tilgungs- und Zinsanteile bis zur endgültigen Tilgung eines langfristigen Kredits.

Kosten, die für die Förderung anrechen­bar sind, nennen wir „förderfähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merkblatt Bundesförderung für Energie- und Ressourcen­effizienz in der Wirtschaft.

Unter den Investitions­mehrkosten ist die Kosten­differenz zwischen den Investitions­gesamtkosten einer effizienten/klimafreundlichen und den Investitions­gesamtkosten einer weniger effizienten/weniger klimafreundlichen, aber dafür kostengünstigeren Investition zu verstehen.

Die Investitions­gesamtkosten umfassen sämtliche förder­fähigen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme zur Verbesserung des Klima­schutzes stehen. Hierzu gehören alle für die Funktions­fähigkeit und Betriebs­bereitschaft der geplanten Anlage, Maschine oder Ausrüstung zwingend notwendigen Kosten.

Das kann Ihre Bank sein – aber auch eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse oder Genossen­schafts­bank.