Zuschuss Nr.437Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst - Zuschuss

Investieren Sie in die Digitalisierung der Gesundheitsämter

Das Wichtigste in Kürze

  • Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
  • Als Zuschussnehmer finden Sie hier weiterhin wichtige Infos, Dokumente und Formu­lare

Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfüg­barkeit von Bundes­mitteln. Ein Rechts­anspruch auf die Förderung besteht nicht.

Rotes Ausrufezeichen

Antragsfrist abgelaufen

Es können keine Neuanträge mehr gestellt werden. Die Antrags­frist beim Projekt­träger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH endete zum 2. April 2024.
Bereits eingereichte Anträge sind nicht betroffen.