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Zuschuss

432

Energetische Stadtsanierung – Zuschuss

Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier

Das Wichtigste in Kürze

  • diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
Rotes Ausrufezeichen

Informationen zum Antrags- und Zusagestopp

In Abstimmung mit dem Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bauwesen (BMWSB) können im Produkt "Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)" bis auf Weiteres keine Anträge mehr gestellt werden.

Für bereits vorliegende Anträge können wir keine Zusage erteilen.

Hintergrund ist die ab sofort geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungs­ermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sonder­vermögen Klima- und Transformations­fonds (KTF).

Bereits zugesagte Zuschüsse sind von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dieser Seite informieren.

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