Formular | Bestellnummer |
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Verwendungsnachweis | 600 000 0227 |
Zusätzlich zum Verwendungsnachweis muss die Berechnung der CO2-Einsparung in unserer Web-Anwendung aktualisiert werden: Web-Anwendung |
Kredit
Der Bund hat beschlossen, 2024 keine weiteren Mittel für das Programm "Energetische Stadtsanierung" im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Auch für die Folgejahre sind bislang keine Mittel vorgesehen. Damit können in den Programmen 201, 202 und 432 keine Anträge gestellt werden.
Bereits zugesagte Förderdarlehen sind von diesen Beschlüssen nicht betroffen.
Für die Finanzierung energetischer Maßnahmen stehen Kommunen und kommunalen Unternehmen weiterhin die bestehenden KfW-Programme im Bereich Klima und Umwelt sowie die Kreditprogramme IKK bzw. IKU zur Verfügung.