Kredit Nr.293Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Förderung klimafreundlicher Aktivitäten

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
  • für Unternehmen und Freiberufler

Attraktive Konditionen für Photovoltaikanlagen und andere Stromerzeugungsanlagen

Für Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - oder eine vergleichbare Förderung - in Anspruch genommen wird, erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe.

Voraussetzung:

  • Sie nutzen mindestens 50% des selbst erzeugten Stroms am Unternehmensstandort oder
  • die Anlage wird im Rahmen eines integrierten Mobilitätsvorhabens (Modul F) beantragt.

Gebühr, die anfällt, wenn ein Kredit vor dem vertrag­lich verein­barten Zeit­punkt zurück­gezahlt wird. Die Vorfälligkeits­entschädigung entschädigt Ihren Finanzierungs­partner dafür, dass ihm Zins­einnahmen entgehen. Wie hoch diese Gebühr in Ihrem Fall ist, berechnet Ihr Finanzierungs­partner individuell für Sie. Wichtig sind dabei u.a. Ihr Kredit­zins­satz und das aktuelle Zinsniveau.

Der Tilgungsplan ist Teil des Kreditvertrages. Er ist eine Zusammenstellung aller nach Fälligkeitszeitpunkten geordneten Tilgungs- und Zinsanteile bis zur endgültigen Tilgung eines langfristigen Kredits.

Das kann Ihre Bank sein – aber auch eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse, Genossen­schafts­bank, Bauspar­kasse oder Versicherung. Sie können Ihren Antrag auch bei einem Finanz­vermittler stellen – er wickelt die Antrag­stellung über einen Finanzierungs­partner für Sie ab.

Das kann zum Beispiel ein Energieberater sein. Der Experte plant Ihr Vorhaben mit Ihnen und sichert die gewünschte Qualität.