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Zuschuss

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Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen

Für Kauf und Errichtung von Ladestationen

Das Wichtigste in Kürze

  • Diese Förderung können können Sie nicht mehr beantra­gen.
  • Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden hier weiter­hin wichtige Infos, Doku­men­te und Formu­lare.

Wird Ihre Ladestation gefördert?

Das finden Sie ganz schnell heraus.

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Rotes Ausrufezeichen

Keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt

Ab sofort können Sie keine Anträge mehr stellen.

Rechtzeitig bis zum 02.12.2022 eingegangene und voll­ständige Anträge sind nicht be­trof­fen.

  • Haben Sie schon eine Zusage erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reser­viert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die ent­sprechen­den Nach­weise er­bracht haben.
  • Sie haben Ihre Nachweise bereits eingereicht? Wir prü­fen die Unter­lagen wie ge­wohnt und be­reiten dann die Aus­zah­lung vor.

Hinweis:
Wir fördern elektrische Ladeinfrastruktur und weitere Maß­nah­men im Bereich der nach­haltigen Mobili­tät auch weiterhin im Kredit IKK - Nach­haltige Mo­bilität (267).

Gefördert durch

Logo: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Koordiniert durch

Logo: Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

Umgesetzt durch

Logo: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur

Haben Sie noch Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.

0800 539 9008
kostenfreie Servicenummer
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr