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Nichtwohngebäude sanieren

Finanzieren Sie Ihre energetische Sanierung mit Fördermitteln

Ist ein Gebäude Ihrer gemeinnützigen Organisation in die Jahre gekommen? Ob Verwaltungs­gebäude, Turn­halle oder ein anderes Nicht­wohn­gebäude: Oft ist der bau­liche Standard veraltet, in vielen Fällen auch die Heizungs- und Lüftungs­anlagen? Dann lohnt es sich, jetzt umfassend zu sanieren – dafür können Sie bei der KfW eine Förderung für Nicht­wohn­gebäude beantragen.

Energie sparen, Kosten senken und Klima schützen

Als soziale Organisation oder Verein spielen Sie eine wichtige Rolle in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Doch die Budgets sind überall begrenzt – besonders wenn es um die Instand­haltung und Sanierung von Gebäu­den geht.

Planen Sie, ein Nichtwohn­gebäude zu sanieren? Oder ein saniertes Gebäude zu kaufen? Dann können Sie Ihren finan­ziellen Spiel­raum jetzt erhöhen – mit staat­lichen Förder­mitteln für energe­tische Sanierung.
Voraus­setzung: Ihr Gebäude ist mindestens fünf Jahre alt und Sie erfüllen die Anforder­ungen an ein Effizienz­gebäude 70 oder besser.

Die Effekte einer Sanierung sind dabei dauerhaft positiv:

  • Sie können viele Jahre lang ein modernes Gebäude nutzen.
  • Sie senken den Energie­verbrauch und damit die laufenden Kosten.
  • Sie schonen die Umwelt und das Klima.

Beispiele für Nichtwohngebäude

  • Verwaltungsgebäude, zum Beispiel Geschäfts­stelle
  • Betriebsgebäude, zum Beispiel Garage für Einsatz­fahrzeuge
  • Funktionsgebäude, zum Beispiel Gemeinde­zentrum, Senioren-Café oder Jugend­club
  • Turnhalle oder Vereinsheim

Die Förderung für Ihr Projekt

Bevor Sie mit Ihrer Sanierung starten (oder bevor Sie den Kauf­vertrag unter­zeichnen), können Sie Förder­mittel aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bean­tragen. Mit dieser Förderung unterstützt Sie der Staat, wenn Sie Gebäude energie­effizient gestalten und erneuer­bare Energien ein­setzen.

Sanierungsmaßnahmen für höhere Energieeffizienz

Das energetische Niveau eines Gebäudes wird bestimmt durch Maßnahmen in diesen Bereichen:

  • Dämmung (Fassade, Dach, Geschoss­decken, Boden­platte, Fenster und Türen)
  • Heizung, Kühlung und Lüftung
  • erneuerbare Energien

Welche Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, hängt natürlich von der speziellen Charak­teristik des Gebäudes und seiner Nutzung ab.

Wichtig: Wir fördern Ihre Maßnahmen, wenn Sie Ihr Gebäude umfassend energe­tisch sanieren – und damit mindestens die Anforder­ungen an ein Effizienz­gebäude 70 oder Effizienz­gebäude Denkmal erfüllen.

Förderung bei der Sanierung zum Effizienz­gebäude

Planen Sie eine Komplettsanierung? Dann erhalten Sie eine Förderung für ein Effizienzgebäude.

Förderung nur mit Energieeffizienz-Experten

Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten hinzu. Diese Unter­stützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung bean­tragen möchten. Gut zu wissen: Für die Fachplanung und Bau­begleitung durch Experten erhalten Sie zusätz­liche Fördermittel.

Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

Zur Energieeffizienz-Expertenliste

Akustische Fachplanung und Nachhaltigkeits­zertifizierung
Weitere Fördermittel können Sie erhalten, wenn Sie eine akustische Fachplanung und eine Nachhaltigkeitszertifizierung für Effizienzgebäude beauftragen.

Weitere Fördermöglich­keiten für klima­freundliche Gebäude

Planen Sie, auch erneuerbare Energien zu nutzen? Zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage? Dafür können Sie auch separat Förder­mittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beantragen. Gut möglich, dass die Gesamt­summe Ihrer Förderung damit steigt. Es lohnt sich also, Ihren Einzel­fall genau zu prüfen.

Wechseln zwischen Übersicht und Details

Hier geht es zum passenden Förderprodukt: