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Neubau Nichtwohngebäude

Neue energieeffiziente Gebäude mit Fördermitteln finanzieren

Ob Geschäftsstelle oder Sporthalle: Der Neubau eines Nicht­wohn­gbäudes ist meist ein Millionen­projekt für soziale Organi­sationen und Vereine. Gut, dass Sie dafür staatliche Förder­mittel bei der KfW beantragen können.

Investieren Sie in Infrastruktur und Klima­schutz

Mit einem energetisch hochwertigen Neubau haben Sie klare Vorteile: Sie erhalten moderne Räume, Sie senken spürbar Ihre Energie­kosten und Sie entlasten dauer­haft unser Klima – denn je weniger Energie Sie ver­brauchen, umso weniger Schad­stoffe werden emittiert.

Weil Sie dadurch den Klima­schutz voran­bringen, profitieren Sie von einer Förderung – unabhängig davon, ob Sie das Nicht­wohn­gebäude in Eigen­regie bauen oder ein Gebäude erst nach Fertig­stellung kaufen.

Beispiele für Nichtwohngebäude

  • Verwaltungsgebäude, zum Beispiel Geschäftsstelle
  • Betriebsgebäude, zum Beispiel Garage für Einsatz­fahrzeuge
  • Funktionsgebäude, zum Beispiel Gemeindezentrum, Senioren-Café oder Jugend­club
  • Turnhalle oder Vereinsheim

Die Förderung für Ihr Projekt

Bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben starten (oder bevor Sie den Kauf­vertrag unterzeichnen), können Sie die Förderung „Klima­freundlicher Neubau – Nichtwohn­gebäude (299)“ beantragen. Mit dieser Förderung unterstützt Sie der Staat, wenn Sie Ihre Gebäude energie­effizient und klimafreundlich gestalten.

Bei einem Neubau fördern wir die Effizienzgebäude-Stufe 40, wenn Sie zusätzliche Anforde­rungen an die Nachhaltigkeit erfüllen. Die Kennzahl 40 gibt an, dass das Effizienz­­gebäude nur 40 % Primärenergie im Vergleich zu einem Referenz­gebäude benötigt. Als Vergleich dient ein Referenz­gebäude, das den Vorgaben des Gebäude­energie­gesetzes (GEG) entspricht.

Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenz­gebäude des GEG benötigt das Effizienz­gebäude 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse nur 40 % der Primär­energie. Zudem liegt der Trans­missions­wärme­verlust bei nur 55 % des Referenz­gebäudes. Der bauliche Wärme­schutz ist somit um 45 % besser.

Erreichen Sie die Stufe Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 10 Mio. Euro je Vorhaben. Der maximale Kredit­betrag steigt auf 15 Mio. Euro, wenn Ihre Immobilie die Stufe Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude mit QNG erfüllt.

Übrigens: Achten Sie darauf, dass im Kauf­vertrag für Ihre Immobilie die Effizienz­haus-Stufe aufgeführt ist.

Baumaßnahmen für ein Effizienzgebäude

Das energetische Niveau eines Gebäudes wird bestimmt durch Maßnahmen in diesen Bereichen:

  • Dämmung (Fassade, Dach, Geschossdecken, Bodenplatte, Fenster und Türen)
  • Heizung, Klima- und Lüftungsanlagen
  • erneuerbare Energien

Welche energetischen Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, hängt natürlich von der Art des Gebäudes und seiner Nutzung ab.

Was genau wird gefördert

Ihre Förderung beim Bauen: Wenn Sie neu bauen, fördern wir alle Investitionen, die mit dem Bauvorhaben zusammenhängen. Dazu gehören auch Nebenkosten, zum Beispiel für Planungs­leistungen, für die Baustellen­einrichtung oder für die Dach- und Fassaden­begrünung.

In den beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen:

  • den Bau einschließlich Nebenkosten
  • die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung

Ihre Förderung beim Kauf: Wenn Sie ein neues Effizienz­gebäude kaufen, fördern wir den Kauf­preis des Gebäudes und die Nachhaltigkeits­zertifizierung. Notariats­gebühren und andere Neben­kosten werden nicht gefördert.

Ob Sie ein Gebäude bauen oder kaufen: Die Kosten für einen Grund­stücks­kauf werden nicht mit­gefördert. Dafür können Sie zum Beispiel den Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) beantragen.

Förderung beantragen: Nur mit Energieeffizienz-Experten

Bei klimafreundlichen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz hinzu. Diese Unter­stützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung bean­tragen möchten. Für die Förder­stufe QNG benötigen Sie zusätzlich eine Beraterin oder einen Berater für Nach­haltigkeit.

Gut zu wissen: Für diese Bau­begleitung sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz zugelassen, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Eine Beraterin oder einen Berater für Nach­haltig­keit finden Sie über die Internet­seite qng.info.

Zur Energieeffizienz-Expertenliste

Weitere Fördermöglich­keiten für klima­freundliche Gebäude

Planen Sie, auch erneuerbare Energien zu nutzen? Zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage? Dafür können Sie auch separat Förder­mittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beantragen. Gut möglich, dass die Gesamt­summe Ihrer Förderung damit steigt. Es lohnt sich also, Ihren Einzel­fall genau zu prüfen.

Wechseln zwischen Übersicht und Details

Hier geht es zum passenden Förderprodukt:

  • Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

    Kredit

    299

    Gebäude energieeffizient und nachhaltig bauen

    • für Neubau und Erstkauf
    • bis zu 15 Mio. Euro Kredit je Vorhaben
    • bis zu 30 Jahre Lauf­zeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung